02.12.2020

Corona-Maßnahmen: Diese neuen Regeln gelten ab 7. Dezember

Nach dem Ministerrat gaben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Die Grünen) weitere Informationen zu den Öffnungsschritten nach dem zweiten Corona-Lockdown bekannt.
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Corona-Maßnahmen, Kurz, Lockdown, Maßnahmen
(c) BKA/Andy Wenzel - Die Regierung unter Kanzler Kurz

Nach dem Ministerrat gab das bewährte Regierungs-Quartett weitere Infos zur langsamen Öffnung nach dem harten Lockdown bekannt. Die Corona-Maßnahmen umfassen eine Öffnung der Pflichtschulen, von Handel und körpernahen Berufsgruppen, sowie Museen Bibliotheken und Büchereien. Konzert- und Theaterhäuser bleiben geschlossen.

Inzidenz senken

In diesem Sinne erwähnte Kurz die 7-Tage-Inzidenz, die bis zum 6. Dezember auf 250 – aktuell über 335 – sinken solle. Man befinde sich dahingehend auf einem guten Weg und es sei gelungen eine Überforderung der Intensivstationen in den Spitälern zu verhindern.

“Pandemie nicht vorbei”

Allerdings: “Die Pandemie ist nicht vorbei, die Ansteckungszahlen sind weiterhin auf einem hohen Niveau”, sagt der Bundeskanzler und weist hoffnungsfroh darauf hin, dass er bis zum Sommer eine Normalität erwarte. Bis dahin hätte man sechs Monate vor sich, um ein explosionsartiges Wachstum hinauszuzögern oder im Idealfall sogar zu verhindern: “Das geht nur mit Einschränkungen und Tests von Berufsgruppen, Regionen oder ganzen Bundesländern”, so Kurz weiter.

Corona-Maßnahmen: Oberstufenschüler bis Weihnachten im Distance Learning

Die behutsame Öffnung umfasst die Wiederkehr in die Pflichtschulen. Nicht geöffnet werden hingegen die Oberstufen, die bis zum Heiligen Abend weiterhin im “Distance Learning” bleiben. Auch Matura-Klassen dürften am Präsenz-Unterricht teilhaben.

Bewirtungsverbot für Handel und Dienstleister

Der Handel, sowie die körpernahen Dienstleister und Museen dürften wieder öffnen, allerdings mit einem Bewirtungs-Verbot. Zudem werden ab dem 7. Dezember zwischen 20 Uhr und 6 Uhr wieder die alten Ausgangssperren aktiv. Man darf auch wieder Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Gastro erst ab 7. Jänner offen

Auch Einzelsportarten – wie Skifahren – werden ab dem 24. Dezember im Freien wieder möglich, andere Wirtschaftszweige dagegen, wie etwa Tourismus oder Gastronomie, dürfen erst am 7. Jänner öffnen. Bis dahin sollen wirtschaftliche Entschädigungen kommen. Geredet wurde von 50 Prozent Unterstützung des entgangenen Umsatzes, plus ein Fixkostenzuschuss ab Jänner (nähere Infos folgen).

Ziel Weihnachtsfest

Das allgemeine Ziel sei es bis zum 23.12. die Ansteckungszahlen so weit unten zu haben, sodass die Feiertage in einem Personenkreis mit bis zu zehn Leuten verbracht werden können.

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Brigitte-Bierlein-Frauenpreis
(c) Joey Prink/Marcella Ruiz-Cruz/Christoph Steinbauer - Johanna Pirker, Lisa-Marie Fassl und Ali Mahlodji sitzen in der Jury des Brigitte-Bierlein-Frauenpreis.

Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

“Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft”, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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Corona-Maßnahmen: Diese neuen Regeln gelten ab 7. Dezember

  • Nach dem Ministerrat gab das Regierungs-Quartett, bestehend aus Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Innenminister Karl Nehammer und Gesundheitsminister Rudolf Anschober weitere Infos zur langsamen Öffnung nach dem harten Lockdown bekannt.
  • Die Corona-Maßnahmen umfassen eine sanfte Öffnung der Pflichtschulen, Handel und körpernahen Berufsgruppen oder Museen.
  • In diesem Sinne erwähnte Kurz die 7-Tage-Inzidenz, die bis zum 6. Dezember auf 250 sinken solle.
  • Man darf auch wieder Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
  • Zudem werden Einzelsportarten im Freien wieder möglich, andere Wirtschaftszweige, wie Tourismus oder Gastronomie dürfen erst am 7. Jänner wieder öffnen.

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