29.05.2020

Corona-Maskenpflicht entfällt großteils ab 15. Juni

Die positive Entwicklung der Coronavirus-Pandemie in Österreich führt dazu, dass die Maskenpflicht ab 15. Juni vielerorts entfällt. Weitere Erleichterungen gibt es für die Gastronomie.
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Körpersprache: Wie geht Kunden-Kommunikation mit Schutzmasken und ohne Lächeln?
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Dieser Artikel wird laufend überarbeitet.

Aufgrund der positiven Entwicklung der Coronavirus-Fallzahlen hat Bundeskanzler Sebastian Kurz am Freitag weitere Lockerungen in Österreich verkündet. Darunter fällt unter anderem die Maskenpflicht: Diese gilt ab 15. Juni nur noch in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken und bei Dienstleistungen, bei denen man keinen Mindestabstand einhalten kann, etwa beim Friseur.

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Im Handel und in der Gastronomie müssen die Kunden ab 15. Juni keine Masken mehr tragen. Auch in der Schule entfällt die Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz.

Corona-Lockerungen in der Gastronomie

Weitere Lockerungen gibt es in der Gastronomie: Statt um 23 Uhr gilt ab 15. Juni eine Sperrstunde um ein Uhr morgens. Auch die Regel, laut der maximal vier erwachsene Personen an einem Tisch sitzen dürfen, fällt weg. Wo es nötig ist, da wird es jedoch wieder regionale Verschärfungen geben. Außerdem empfiehlt Kurz „dringend“ das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz bei Menschenansammlungen, wenn man mit vielen fremden Menschen zusammenkommt.

Von Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), werden diese Maßnahmen für die Gastonomie in einer Aussendung befürwortet, da sie „ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität“ sind: „Aus Sicht der Branche kommen die Lockerungen der Verhaltensregeln zum richtigen Zeitpunkt, um den Betrieben den nötigen Aufwind zu verschaffen. Besonders erfreulich ist, dass viele unserer Vorschläge mit den Maßnahmen umgesetzt werden konnten“, sagt Pulker.

Aktuelle Corona-Fallzahlen in Österreich

Laut Informationsseite des Gesundheitsministeriums gibt es derzeit 640 Erkrankte in Österreich, davon 404 in Wien – in vielen anderen Bundesländern wie Kärnten, Burgenland und Salzburg bewegt sich diese Zahl gar im einstelligen Bereich. Derzeit sind 78 Normalbetten und 25 Intensivbetten mit am Coronavirus erkrankten Personen belegt.

Bis dato wurden in Österreich insgesamt 434.302 Tests durchgeführt. Insgesamt wurden bisher 16.575 Menschen in Österreich positiv auf das Virus getestet.

Kritik aus der FPÖ: „Eine Schikane“

Kritik an dem aktuellen Vorgehen kommt aus der Opposition. So bezeichnet Dominik Nepp (FPÖ) die Lockerung einen Tag nach dem Vatertag als „Schikane“. Schon mit den Öffnungsschritten kurz nach dem Muttertag habe die Regierung „den Gastronomen einen der umsatzstärksten Tage gestohlen“, heißt es in einer Aussendung: „Dass sich das Spiel jetzt mit dem Vatertag wiederholt, ist eine weitere Schikane dieser schwarz-grünen Chaosregierung“, so Nepp.

NEOS: Schnell Klarheit bei den neuen Corona-Regeln

„Die Lockerung der Corona-Maßnahmen war überfällig. Wir NEOS haben schon vor zwei Wochen die Lockerung der Maskenpflicht gefordert – insbesondere in den Schulen“, heißt es auch von NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger in einer Aussendung.  Zudem pocht sie auf das rasche Festlegen klarer Regeln: „Man darf sich nicht wieder bis 14. Juni um 23 Uhr Zeit lassen. Es braucht schnell Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, was ab Mitte Juni jetzt genau gilt.“

Mit dem nächsten Schritt hin zu einem Normalzustand fordert Meinl-Reisinger zudem mehr Tempo in Bezug auf die Wirtschaftshilfen: „Nach Monaten des Ausnahmezustands und täglicher Pressekonferenzen appelliere ich an die Bundesregierung jetzt die Hilfsfonds rasch an die Betroffenen auszuzahlen. Jetzt gilt das Motto: Weniger Inszenierung und mehr Hilfe für die Betriebe.“

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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