29.05.2020

Corona-Maskenpflicht entfällt großteils ab 15. Juni

Die positive Entwicklung der Coronavirus-Pandemie in Österreich führt dazu, dass die Maskenpflicht ab 15. Juni vielerorts entfällt. Weitere Erleichterungen gibt es für die Gastronomie.
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Körpersprache: Wie geht Kunden-Kommunikation mit Schutzmasken und ohne Lächeln?
(c) Adobe Stock - badahos - Körpersprache: Wie geht Kunden-Kommunikation mit Schutzmasken und ohne Lächeln?

Dieser Artikel wird laufend überarbeitet.

Aufgrund der positiven Entwicklung der Coronavirus-Fallzahlen hat Bundeskanzler Sebastian Kurz am Freitag weitere Lockerungen in Österreich verkündet. Darunter fällt unter anderem die Maskenpflicht: Diese gilt ab 15. Juni nur noch in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken und bei Dienstleistungen, bei denen man keinen Mindestabstand einhalten kann, etwa beim Friseur.

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Im Handel und in der Gastronomie müssen die Kunden ab 15. Juni keine Masken mehr tragen. Auch in der Schule entfällt die Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz.

Corona-Lockerungen in der Gastronomie

Weitere Lockerungen gibt es in der Gastronomie: Statt um 23 Uhr gilt ab 15. Juni eine Sperrstunde um ein Uhr morgens. Auch die Regel, laut der maximal vier erwachsene Personen an einem Tisch sitzen dürfen, fällt weg. Wo es nötig ist, da wird es jedoch wieder regionale Verschärfungen geben. Außerdem empfiehlt Kurz “dringend” das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz bei Menschenansammlungen, wenn man mit vielen fremden Menschen zusammenkommt.

Von Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), werden diese Maßnahmen für die Gastonomie in einer Aussendung befürwortet, da sie “ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität” sind: “Aus Sicht der Branche kommen die Lockerungen der Verhaltensregeln zum richtigen Zeitpunkt, um den Betrieben den nötigen Aufwind zu verschaffen. Besonders erfreulich ist, dass viele unserer Vorschläge mit den Maßnahmen umgesetzt werden konnten”, sagt Pulker.

Aktuelle Corona-Fallzahlen in Österreich

Laut Informationsseite des Gesundheitsministeriums gibt es derzeit 640 Erkrankte in Österreich, davon 404 in Wien – in vielen anderen Bundesländern wie Kärnten, Burgenland und Salzburg bewegt sich diese Zahl gar im einstelligen Bereich. Derzeit sind 78 Normalbetten und 25 Intensivbetten mit am Coronavirus erkrankten Personen belegt.

Bis dato wurden in Österreich insgesamt 434.302 Tests durchgeführt. Insgesamt wurden bisher 16.575 Menschen in Österreich positiv auf das Virus getestet.

Kritik aus der FPÖ: “Eine Schikane”

Kritik an dem aktuellen Vorgehen kommt aus der Opposition. So bezeichnet Dominik Nepp (FPÖ) die Lockerung einen Tag nach dem Vatertag als “Schikane”. Schon mit den Öffnungsschritten kurz nach dem Muttertag habe die Regierung “den Gastronomen einen der umsatzstärksten Tage gestohlen”, heißt es in einer Aussendung: “Dass sich das Spiel jetzt mit dem Vatertag wiederholt, ist eine weitere Schikane dieser schwarz-grünen Chaosregierung”, so Nepp.

NEOS: Schnell Klarheit bei den neuen Corona-Regeln

“Die Lockerung der Corona-Maßnahmen war überfällig. Wir NEOS haben schon vor zwei Wochen die Lockerung der Maskenpflicht gefordert – insbesondere in den Schulen”, heißt es auch von NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger in einer Aussendung.  Zudem pocht sie auf das rasche Festlegen klarer Regeln: “Man darf sich nicht wieder bis 14. Juni um 23 Uhr Zeit lassen. Es braucht schnell Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, was ab Mitte Juni jetzt genau gilt.”

Mit dem nächsten Schritt hin zu einem Normalzustand fordert Meinl-Reisinger zudem mehr Tempo in Bezug auf die Wirtschaftshilfen: “Nach Monaten des Ausnahmezustands und täglicher Pressekonferenzen appelliere ich an die Bundesregierung jetzt die Hilfsfonds rasch an die Betroffenen auszuzahlen. Jetzt gilt das Motto: Weniger Inszenierung und mehr Hilfe für die Betriebe.”

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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