29.07.2020

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

Regierung und Sozialpartner haben sich im Vorfeld des Sommer-Ministerrats auf eine Verlängerung und eine Abänderung der Corona-Kurzarbeitsregelung geeinigt.
/artikel/corona-kurzarbeit-neue-regelung-ab-oktober
Corona-Kurzarbeit in Österreich
(c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Der Peak bei der Inanspruchnahme der Corona-Kurzarbeit durch Unternehmen ist lange überschritten. Doch nach wie vor sind viele Menschen betroffen. Waren am Höchststand am 1. Juni ganze 1,37 Millionen Arbeitnehmer in Österreich für das in der Covid-19-Pandemie kurzfristig eingeführte Modell angemeldet, waren es mit Stand gestern immerhin noch 474.604. Das ist mehr als ein Zehntel aller Erwerbspersonen im Land.

Corona-Kurzarbeit: höhere Mindestarbeitszeit ab Oktober

Von Beginn an war die Kurzarbeitsregelung zeitlich befristet. Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig. Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.

Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Höchstarbeitszeit beträgt dann 80 Prozent. Die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt bei 80 bis 90 Prozent. Es wird zudem zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, sagt Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen Unternehmen zudem ihre Planung vorlegen und einer „Kriterienüberprüfung“ standhalten. Vizekanzler Werner Kogler und ÖGB-Präsident Wolfgnag Katzian zeigten sich mit der Verlängerung und Neuregelung zufrieden.

Deine ungelesenen Artikel:
29.09.2026

ISS-Aus 2030: Wiener Startup und französischer Raketenbauer wollen neuen Weg ins All öffnen

Das Wiener Startup Tumbleweed und Sirius Space Services aus Frankreich unterzeichnen eine Absichtserklärung, um Forschung im All zu erleichtern. Der Testflug S1B, auf dem die "Pods" des Startups mitfliegen könnten, soll laut Tumbleweed innerhalb der nächsten zwei Jahre stattfinden.
/artikel/iss-aus-2030-wiener-startup-und-franzoesischer-raketenbauer-wollen-neuen-weg-ins-all-oeffnen
29.09.2026

ISS-Aus 2030: Wiener Startup und französischer Raketenbauer wollen neuen Weg ins All öffnen

Das Wiener Startup Tumbleweed und Sirius Space Services aus Frankreich unterzeichnen eine Absichtserklärung, um Forschung im All zu erleichtern. Der Testflug S1B, auf dem die "Pods" des Startups mitfliegen könnten, soll laut Tumbleweed innerhalb der nächsten zwei Jahre stattfinden.
/artikel/iss-aus-2030-wiener-startup-und-franzoesischer-raketenbauer-wollen-neuen-weg-ins-all-oeffnen
Hugues Chopard (SIRIUS Space) und Guillaume Brault (Tumbleweed) auf der World Space Business Week 2026 in Paris

Neue Medikamente entwickeln, reinere Kristalle züchten, Materialien testen: In der Schwerelosigkeit verhält sich Materie anders als auf der Erde. Für Pharma- und Materialforschung führt der Weg ins All bisher fast immer über die Internationale Raumstation ISS, die nach aktuellen Plänen Ende 2030 außer Betrieb gehen soll. Nun wollen das Wiener Weltraum-Unternehmen Tumbleweed und der französische Raketenbauer Sirius Space Services einen weiteren Zugang schaffen.

Pods als Zugang zur Schwerelosigkeit

Das Wiener Startup setzt auf standardisierte „Pods“, mit denen Kund:innen Experimente im All durchführen können. Der Zugang zur Schwerelosigkeit sei dadurch laut Tumbleweed zehnmal günstiger und fünfmal schneller als auf dem herkömmlichen Weg. Dafür haben beide Unternehmen eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Ziel ist es zu prüfen, ob die Forschungsbehälter der Wiener auf den Raketen der Franzosen ins All transportiert werden können.

Der erste Schritt: Suborbitale Testflüge

Den Auftakt der Zusammenarbeit soll der erste Testflug des französischen Unternehmens, „Sirius S1B Ballistic“ (S1B), markieren. Er soll laut Tumbleweed zentrale Raketentechnologien erproben und dabei Schwerelosigkeit bieten. Deshalb wäre die Mitnahme von Forschungsexperimenten möglich. Die beiden Unternehmen prüfen aktuell die technischen Schnittstellen und Betriebsbedingungen.

Einen konkreten Flugtermin nennen die Unternehmen nicht. Auf Nachfrage verrät man gegenüber brutkasten, dass der Testflug S1B, auf dem die Pods mitfliegen könnten, innerhalb der nächsten zwei Jahre stattfinden solle.

Langfristige Pläne: Der Weg in den Orbit

Langfristig zielt die Partnerschaft auf orbitale Missionen ab. Sobald das 2020 gegründete Unternehmen Sirius seine wiederverwendbaren Trägerraketen Sirius-1, Sirius-13 und Sirius-15 in Betrieb nimmt, soll evaluiert werden, wie die Tumbleweed-Pods damit in die Erdumlaufbahn gelangen können. Die Raketenfamilie soll laut Unternehmen Satelliten mit bis zu 1.100 Kilogramm in eine sonnensynchrone Umlaufbahn in 600 Kilometern Höhe bringen.

Einen konkreten Flugtermin nennen die Unternehmen nicht. Laut Medienberichten plant Sirius den Testflug S1B für 2027. Antoine Fourcade, CEO von Sirius Space Services, betont das Ziel, aus der ersten Gelegenheit auf der S1B konkrete Missionen zu machen und „die Grundlagen für künftige Startdienste auf unseren Orbital-Raketen“ zu legen.

Erfolgreiche erste Mission

Während die Kompatibilitätsprüfungen für den ersten Flug laufen, arbeitet das Team von Tumbleweed, das mittlerweile über 20 Mitarbeitende an den Standorten Wien und Delft umfasst, parallel bereits an „Oasis Beta“. Dies soll der rückkehrfähige Nachfolger der im Juli 2026 gestarteten Mission „Oasis Alpha“ werden, die vier Kundennutzlasten an Bord der SpaceX-Falcon-9-Rakete ins All brachte – brutkasten berichtete.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.