29.07.2020

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

Regierung und Sozialpartner haben sich im Vorfeld des Sommer-Ministerrats auf eine Verlängerung und eine Abänderung der Corona-Kurzarbeitsregelung geeinigt.
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Corona-Kurzarbeit in Österreich
(c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Der Peak bei der Inanspruchnahme der Corona-Kurzarbeit durch Unternehmen ist lange überschritten. Doch nach wie vor sind viele Menschen betroffen. Waren am Höchststand am 1. Juni ganze 1,37 Millionen Arbeitnehmer in Österreich für das in der Covid-19-Pandemie kurzfristig eingeführte Modell angemeldet, waren es mit Stand gestern immerhin noch 474.604. Das ist mehr als ein Zehntel aller Erwerbspersonen im Land.

Corona-Kurzarbeit: höhere Mindestarbeitszeit ab Oktober

Von Beginn an war die Kurzarbeitsregelung zeitlich befristet. Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig. Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.

Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Höchstarbeitszeit beträgt dann 80 Prozent. Die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt bei 80 bis 90 Prozent. Es wird zudem zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine “Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter” geben, sagt Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen Unternehmen zudem ihre Planung vorlegen und einer “Kriterienüberprüfung” standhalten. Vizekanzler Werner Kogler und ÖGB-Präsident Wolfgnag Katzian zeigten sich mit der Verlängerung und Neuregelung zufrieden.

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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Das Unternehmen ilvi mit Sitz in Gleisdorf, Steiermark, digitalisiert mit seiner Hardware-Software-Kombination die Erfassung von Vitalwerten von Patient:innen. 2018 gab es dafür eine knapp siebenstellige Kapitalspritze unter dem Lead von eQventure. Wie nun der KSV (Kreditschutzverband) bekannt gab, wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Graz beantragt.

ilvi: Sanierungsplanquote von 20 Prozent

Es gibt 37 Gläubiger, elf Dienstnehmer:innen und rund 165.000 Euro Aktiva, bei 1,6 Millionen Euro Passiva. Das Unternehmen bietet eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplanvorschlages an.

Zu den Gründen für die Insolvenz zählen, dass die Umsatzerlöse der ilvi GmbH für das Jahr 2024 nicht erzielt werden konnten. Zudem wurde ein gewährtes Darlehen schneller verbraucht als ursprünglich angenommen. Eine weitere Darlehensvergabe war nicht möglich. Gespräche mit potentiellen Investoren führten ebenfalls zu keinem positiven Abschluss.

2018 gegründet

Zur Geschichte: Die ilvi GmbH wurde am 16. August 2018 von Erwin Berger und Christoph Kauer als Spin-off der Berger Medizintechnik GmbH gegründet. Nach mehreren Wechseln an der Spitze wird das Unternehmen seit dem 14. Mai 2024 durch Geschäftsführer Franz Salomon selbstständig vertreten.

Das Medtech fokussierte sich auf Softwareentwicklung im Bereich der Medizintechnik, insbesondere im Bereich mobiler Datenerfassung im Gesundheitsbereich. Darauf basierend entwickelt, produziert und vertreibt das Unternehmen Medizintechnikprodukte.

Die mobilen Softwarelösungen hingegen zielen darauf ab, die Lebens- und Versorgungsqualität der Patient:innen zu verbessern und gleichzeitig die Gesundheitsversorgung der Zukunft sicherzustellen. Der “Personal Digital Assistant”, der Gesundheitswerte direkt am Krankenbett erfasst, via Bluetooth mit unterschiedlichen Geräten kommuniziert und Daten an das Krankenhaus-Informationssystem überträgt, soll die Arbeitsprozesse des Pflegepersonals digitalisieren und dadurch zugleich optimieren.

Fortführung von ilvi geplant

Die ilvi GmbH beabsichtigt das Unternehmen unter Umsetzung einiger Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen fortzuführen: “Der zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann”, sagt Brigitte Peißl-Schickmair, Leiterin Unternehmensinsolvenz Graz.

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Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine “Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter” geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

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  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine “Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter” geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

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