29.07.2020

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

Regierung und Sozialpartner haben sich im Vorfeld des Sommer-Ministerrats auf eine Verlängerung und eine Abänderung der Corona-Kurzarbeitsregelung geeinigt.
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Corona-Kurzarbeit in Österreich
(c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Der Peak bei der Inanspruchnahme der Corona-Kurzarbeit durch Unternehmen ist lange überschritten. Doch nach wie vor sind viele Menschen betroffen. Waren am Höchststand am 1. Juni ganze 1,37 Millionen Arbeitnehmer in Österreich für das in der Covid-19-Pandemie kurzfristig eingeführte Modell angemeldet, waren es mit Stand gestern immerhin noch 474.604. Das ist mehr als ein Zehntel aller Erwerbspersonen im Land.

Corona-Kurzarbeit: höhere Mindestarbeitszeit ab Oktober

Von Beginn an war die Kurzarbeitsregelung zeitlich befristet. Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig. Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.

Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Höchstarbeitszeit beträgt dann 80 Prozent. Die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt bei 80 bis 90 Prozent. Es wird zudem zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, sagt Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen Unternehmen zudem ihre Planung vorlegen und einer „Kriterienüberprüfung“ standhalten. Vizekanzler Werner Kogler und ÖGB-Präsident Wolfgnag Katzian zeigten sich mit der Verlängerung und Neuregelung zufrieden.

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Die Europäische Kommission will mit dem „Chips Act 2.0“ neue Anreize schaffen, damit Mitgliedstaaten gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben. Die Initiative soll laut einem Reuters-Bericht die Abhängigkeit von den USA sowie Ostasien verringern.
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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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AI Summaries

Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
  • Nun, im Vorfeld des Sommer-Ministerrats wurden sich Regierung und Sozialpartner über das weitere Vorgehen einig.
  • Demnach wird die Option auf Corona-Kurzarbeit um sechs Monate verlängert, ab Oktober gilt allerdings eine neue Regelung.
  • Konkret wird die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt aber bei 80 bis 90 Prozent.
  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

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Kurzarbeit: Neue Regelung ab Oktober

  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
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  • Von Beginn an war die Corona-Kurzarbeitsregelung in Österreich zeitlich befristet.
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  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.

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  • Weitere Details sind noch nicht verlautbart worden, es dürfte aber zusätzliche Bedingungen geben: Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine „Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter“ geben, wird Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer von der APA zitiert.