25.05.2020

Corona-Kurzarbeit wird in Österreich reformiert

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Neuerungen gibt es etwa bei der Arbeitszeit.
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Corona-Kurzarbeit in Österreich
(c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit in Österreich geeinigt. Dadurch soll Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, sowie Bürokratie abgebaut werden.

Verlängerung der Kurzarbeit um bis zu drei Monate

Die Coronavirus-Kurzarbeit  war zunächst mit drei Monaten befristet, nun kann sie um bis zu drei Monate verlängert werden.

Die Vereinbarung gilt ab 1.6. laut Angaben der Wirtschaftskammer für:

  • Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie
  • alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) ab dem 4. Kurzarbeitsmonat.

Keine Behaltepflicht bei Kurzarbeit

Auch soll der Beschäftigungsstand zwar gehalten werden, zugleich sieht die Vereinbarung aber Lockerungen vor: Zum Beispiel entfällt  mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

Die Arbeit auf Abruf ist laut der neuen Regelung explizit verboten: Wenn Arbeitgeber höhere Arbeitszeiten benötigen, müssen sie dies mindestens drei Tage zuvor bekannt geben.

Das Verfahren zu Kurzarbeit in Österreich

Die WKO listet auf der eigenen Website punktuell die Vorgangsweise bei Beantragung der Kurzarbeit auf.

  • Unternehmen schließen die neue Kurzarbeitsvereinbarung mit Betriebsrat/Mitarbeitern ab. Sie müssen sie nicht den Sozialpartnern übermitteln oder deren Zustimmung einholen.
  • Unternehmen übermitteln die abgeschlossene Vereinbarung direkt dem AMS, indem sie im Zuge der Begehrensstellung über das eAMS-Konto diese hochladen und gleichzeitig den Erst- oder Verlängerungsantrag stellen.
  • Die Wirtschaftskammer stimmt den Vereinbarungen pauschal zu. Das AMS informiert den ÖGB, der sich die Prüfung der Vereinbarungen binnen 48 Stunden vorbehält.
  • Bestehen kein Einwand des ÖGB und keine Mängel, bewilligt das AMS den Antrag. Ansonsten ergeht ein Verbesserungsauftrag an das Unternehmen.

Bezahlung bei Kurzarbeit

Mit welchem Einkommen können Mitarbeiter nun rechnen, wenn ihr Arbeitgeber sie für Kurzarbeit anmeldet? Auch hierzu gibt es auf der Website der WKO konkrete Angaben. Demnach bleibt die Nettoersatzrate von 80/85/90 Prozent. Wenn in einem Monat mehr geleistet wird, als es diesem Nettoeinkommen entspricht, steht ein entsprechend höherer Lohn zu – also 100 Prozent vom Nettogehalt, wenn zum Beispiel im dritten Monat wieder hundert Prozent gearbeitet wurde.

Die Arbeitszeit bei Kurzarbeit

Generell muss die Arbeitszeit während der Kurzarbeit zwischen 10 und 90 Prozent der Arbeitszeit vor der Kurzarbeit liegen, sie kann aber auch einige Wochen ganz entfallen.

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart, heißt es seitens der WKO. Die Unternehmen müssen dazu künftig nicht mehr die Sozialpartner im Fall einer Arbeitszeitveränderung verständigen.

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300 Stationen in einem Jahr

Noch im vergangenen Jahr hielt das Unternehmen bei rund 700 Standorten, wie brutkasten berichtete. Innerhalb von einem Jahr kamen somit 300 neue Anlagen hinzu. Tamburi möchte sich mit diesen autarken Stationen als Alternative zu den geschlossenen Systemen etablierter Logistikkonzerne positionieren.

Die Anlagen finden sich in Wohnanlagen, bei Unternehmen sowie an Verkehrsknotenpunkten. Durch eine Kooperation mit den ÖBB stehen die Schließfächer zudem an den österreichischen Landeshauptstadtbahnhöfen zur Gepäckaufbewahrung bereit. Die modularen Schließfächer benötigen laut Unternehmen weder Fundament noch Stromanschluss und lassen sich dadurch flexibel aufstellen.

Nächste Wachstumsphase

Für die Zukunft plant die Geschäftsführung, das Netz gemeinsam mit Wohnbaugesellschaften, Gemeinden und Immobilieneigentümer:innen weiter zu verdichten. Gebündelte Zustellungen sollen dabei helfen, den Verkehr auf der sogenannten letzten Meile zu reduzieren.

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AI Summaries

Corona-Kurzarbeit wird in Österreich reformiert

  • Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit in Österreich geeinigt.
  • Die Coronavirus-Kurzarbeit  war zunächst mit drei Monaten befristet, nun kann sie um bis zu drei Monate verlängert werden.
  • Generell muss die Arbeitszeit während der Kurzarbeit zwischen 10 und 90 Prozent der Arbeitszeit vor der Kurzarbeit liegen, sie kann aber auch einige Wochen ganz entfallen.
  • Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart, heißt es seitens der WKO.
  • Die Unternehmen müssen dazu künftig nicht mehr die Sozialpartner im Fall einer Arbeitszeitveränderung verständigen.

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