25.05.2020

Corona-Kurzarbeit wird in Österreich reformiert

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Neuerungen gibt es etwa bei der Arbeitszeit.
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Corona-Kurzarbeit in Österreich
(c) Adobe Stock: Sonja Birkelbach

Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit in Österreich geeinigt. Dadurch soll Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, sowie Bürokratie abgebaut werden.

Verlängerung der Kurzarbeit um bis zu drei Monate

Die Coronavirus-Kurzarbeit  war zunächst mit drei Monaten befristet, nun kann sie um bis zu drei Monate verlängert werden.

Die Vereinbarung gilt ab 1.6. laut Angaben der Wirtschaftskammer für:

  • Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie
  • alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) ab dem 4. Kurzarbeitsmonat.

Keine Behaltepflicht bei Kurzarbeit

Auch soll der Beschäftigungsstand zwar gehalten werden, zugleich sieht die Vereinbarung aber Lockerungen vor: Zum Beispiel entfällt  mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

Die Arbeit auf Abruf ist laut der neuen Regelung explizit verboten: Wenn Arbeitgeber höhere Arbeitszeiten benötigen, müssen sie dies mindestens drei Tage zuvor bekannt geben.

Das Verfahren zu Kurzarbeit in Österreich

Die WKO listet auf der eigenen Website punktuell die Vorgangsweise bei Beantragung der Kurzarbeit auf.

  • Unternehmen schließen die neue Kurzarbeitsvereinbarung mit Betriebsrat/Mitarbeitern ab. Sie müssen sie nicht den Sozialpartnern übermitteln oder deren Zustimmung einholen.
  • Unternehmen übermitteln die abgeschlossene Vereinbarung direkt dem AMS, indem sie im Zuge der Begehrensstellung über das eAMS-Konto diese hochladen und gleichzeitig den Erst- oder Verlängerungsantrag stellen.
  • Die Wirtschaftskammer stimmt den Vereinbarungen pauschal zu. Das AMS informiert den ÖGB, der sich die Prüfung der Vereinbarungen binnen 48 Stunden vorbehält.
  • Bestehen kein Einwand des ÖGB und keine Mängel, bewilligt das AMS den Antrag. Ansonsten ergeht ein Verbesserungsauftrag an das Unternehmen.

Bezahlung bei Kurzarbeit

Mit welchem Einkommen können Mitarbeiter nun rechnen, wenn ihr Arbeitgeber sie für Kurzarbeit anmeldet? Auch hierzu gibt es auf der Website der WKO konkrete Angaben. Demnach bleibt die Nettoersatzrate von 80/85/90 Prozent. Wenn in einem Monat mehr geleistet wird, als es diesem Nettoeinkommen entspricht, steht ein entsprechend höherer Lohn zu – also 100 Prozent vom Nettogehalt, wenn zum Beispiel im dritten Monat wieder hundert Prozent gearbeitet wurde.

Die Arbeitszeit bei Kurzarbeit

Generell muss die Arbeitszeit während der Kurzarbeit zwischen 10 und 90 Prozent der Arbeitszeit vor der Kurzarbeit liegen, sie kann aber auch einige Wochen ganz entfallen.

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart, heißt es seitens der WKO. Die Unternehmen müssen dazu künftig nicht mehr die Sozialpartner im Fall einer Arbeitszeitveränderung verständigen.

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(c) Adobestock

Wie steht es um die Haltung und Aktivitäten rund um Nachhaltigkeit in der heimischen Wirtschaft? Ein umfassendes Bild liefert eine neue Befragung der Unternehmenberatung Deloitte, die gemeinsam mit Foresight im Herbst 2024 über 400 Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeiter:innen befragt hat.

Strategische Verankerung fehlt

Das Ergebnis: Unternehmen erkennen zunehmend die Relevanz von Nachhaltigkeit. So schätzen 86 Prozent der Befragten das Thema als entscheidend für ihren künftigen Geschäftserfolg ein. Zudem haben mehr als die Hälfte der Unternehmen Maßnahmen zur Dekarbonisierung eingeleitet, etwa durch Photovoltaikanlagen oder den Umstieg auf grünen Strom. Diese Maßnahmen bleiben laut Deloitte jedoch häufig oberflächlich. Die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft – inklusive klarer Zielsetzungen – ist oft nicht ausreichend ausgeprägt.

“Zwar setzen viele Betriebe bereits Einzelmaßnahmen um, aber es fehlen die strategische Verankerung sowie klar definierte und laufend überprüfte Nachhaltigkeitsziele. Die nachhaltige Transformation kann allerdings nur mit einem klaren strategischen Fokus gelingen“, so Karin Mair, Managing Partnerin Risk Advisory & Financial Advisory bei Deloitte Österreich.

Geschäftskunden üben Druck aus

Besonders der Druck aus den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen treibt Unternehmen an. 60 Prozent der Befragten berichten, dass ihre Geschäftskunden (30 Prozent) sowie öffentliche und private Kunden die Haupttreiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind. Dieser Druck wird durch strikte Berichtspflichten und die zunehmende Nachfrage nach Transparenz verstärkt.

Im Fokus vieler Nachhaltigkeitsagenden steht vor allem die Reduktion der CO2-Emissionen. 61 Prozent der Befragten haben dazu zwar mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen begonnen, hinsichtlich der erwartbaren Kosten für eine umfassende Dekarbonisierung herrscht aber große Unsicherheit. So kann oder will über ein Drittel (39 Prozent) derzeit keine Angaben über die diesbezügliche Kostenveranschlagung des Unternehmens machen.

Investitionsbereitschaft geht zurück

Gleichzeitig geht auch die Investitionsbereitschaft zurück: Der Anteil jener Betriebe, die von 500.000,- bis über fünf Millionen Euro pro Jahr für Maßnahmen zur Dekarbonisierung aufwenden wollen, ist von 26 Prozent im Vorjahr auf 17 Prozent gesunken.

Ein wesentlicher Stolperstein ist die fehlende Klarheit bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht. Rund ein Viertel der Unternehmen in Österreich weiß noch nicht, ob sie von der neuen Berichtspflicht betroffen sind, was Unsicherheiten bei der Planung verstärkt. Gleichzeitig bleibt die Bürokratie für viele kleinere Unternehmen eine fast unüberwindbare Hürde.



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AI Summaries

Corona-Kurzarbeit wird in Österreich reformiert

  • Die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung und Reformierung der Corona-Kurzarbeit in Österreich geeinigt.
  • Die Coronavirus-Kurzarbeit  war zunächst mit drei Monaten befristet, nun kann sie um bis zu drei Monate verlängert werden.
  • Generell muss die Arbeitszeit während der Kurzarbeit zwischen 10 und 90 Prozent der Arbeitszeit vor der Kurzarbeit liegen, sie kann aber auch einige Wochen ganz entfallen.
  • Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart, heißt es seitens der WKO.
  • Die Unternehmen müssen dazu künftig nicht mehr die Sozialpartner im Fall einer Arbeitszeitveränderung verständigen.

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