27.04.2020

Corona-Stimmungsbarometer: Startups sind noch immer ein attraktives Investment

Laut einer Befragung von primeCROWD erachten die meisten Investoren Startups noch immer als attraktives Investment. Jedoch dürften die Bewertungen sinken.
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primeCROWD
(c) primeCROWD - Markus Kainz, CEO von primeCROWD investiert mit Partnern in mediaire.

Wie hat sich in Zeiten des Coronavirus die Bereitschaft von Investoren verändert, in österreichische Startups zu investieren? Genau dieser Frage ist primeCROWD in einer Umfrage im eigenen und in Partnernetzwerken nachgegangen. Der Grundtenor unter den rund 300 einzelnen Investoren, die befragt wurden: Es besteht noch immer ein starkes Interesse an Investments in junge Unternehmen.

Weiterhin Investments – aber niedrigere Bewertung

Demnach sind 73 Prozent den Befragten der Meinung, dass es weiterhin wichtig ist, in Startups zu investieren. Und 88 Prozent jener, die bereits mehr als zehn Investments haben, wollen auch im Jahr 2020 wieder investieren. Auf der anderen Seite steht jedoch auch die Annahme, dass weniger Kapital fließen wird: 10 bis 40 Prozent beträgt die angenommene Senkung der Bewertungen.

Die folgende Grafik zeigt, in welchem Ausmaß die Investoren in Relation zur Anzahl ihrer bestehenden Beteiligungen an weiteren Investments interessiert sind.

Die Gewinner der Krise

Doch welche Branchen profitieren besonders und liegen somit im Fokus der Investoren? Auch dies wurde abgefragt – und der Gewinner überrascht wenig: 90,6 Prozent der Investoren sehen nun die Branche Healthcare/Biotech als klaren Krisengewinner.

Auf dem zweiten Platz folgt mit 71,1 Prozent Media/Telekommunikation (wohl aufgrund des starken Bedarfs an Home Office- und Remote Work-Lösungen) und weit abgeschlagen auf Platz 3 Business Services und HR mit 28,9 Prozent. „Viele Firmen spüren durch die aktuelle Situation natürlich den größten Druck, um endlich zu digitalisieren“, heißt es hierzu erklärend seitens primeCROWD: „Nun gilt es, hier auf die Services zu setzen, die echten Mehrwert bieten.“

Big Data als Schlüsseltechnologie

Und welche branchenübergreifenden Ansätze werden in den kommenden Jahren profitieren? Hier heißen die Gewinner: „Big Data / Analytics“, „Platform / Marketplace“ und „Cybersecurity“. „Dass Plattformen einen noch stärkeren Boost bekommen, war durch das Aufkommen der lokalen Märkte schon absehbar“, heißt es dazu von primeCROWD: „Unserer Einschätzung nach wird durch die aktuelle Situation zusätzlich ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung lokaler Marktplätze geschaffen. Zudem werden diese dadurch bessere Chancen haben, gegen große Player zumindest lokal profitabel zu sein und dort zu existieren.“

Startup-Bewertungen in der Coronakrise

Klar ist, dass sich eine Krise immer auch auf die Bewertungen auswirkt. Auch hier wurden die Auswirkungen abgefragt. Der Großteil der Investoren sieht das Minus bei den Bewertungen in einer Schwankungsbreite zwischen 10 bis 40 Prozent; 12,9 Prozent denken, dass sich die Bewertungen nicht verändern werden.

„Hierbei darf jedoch nicht ganz außer acht gelassen werden, dass wahrscheinlich die meisten Investoren auch in normalen Zeiten einer Reduktion der Bewertung positiv gegenüberstehen hätten (außer, sie sind bereits investiert)“, heißt es dazu erklärend seitens primeCROWD.

Video: Investors Talk – Startups in der Coronakrise

==> zu den Ergebnissen der Umfrage

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Corona-Stimmungsbarometer: Startups sind noch immer ein attraktives Investment

  • Der Grundtenor unter den rund 300 einzelnen Investoren, die befragt wurden: Es besteht noch immer ein starkes Interesse an Investments in junge Unternehmen.
  • Demnach sind 73 Prozent den Befragten der Meinung, dass es weiterhin wichtig ist, in Startups zu investieren.
  • Der Großteil der Investoren sieht das Minus bei den Bewertungen in einer Schwankungsbreite zwischen 10 bis 40 Prozent; 12,9 Prozent denken, dass sich die Bewertungen nicht verändern werden.

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Corona-Stimmungsbarometer: Startups sind noch immer ein attraktives Investment

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