15.06.2021

Regierung verlängert Ausfallsbonus, Härtefallfonds und Verlustersatz erneut

Die Anforderungen für Bezugsberechtigte der verschiedenen Corona-Hilfsmaßnahmen werden im Zuge der Verlängerung heraufgesetzt.
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Kogler und Blümel verkünden Verlängerung von Ausfallsbonus, Härtefallfonds und anderen Hilfsmaßnahmen
Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Noch ein weiteres Mal geht es bei diversen Corona-Hilfsmaßnahmen in die Verlängerung – das gaben Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. “Damit wollen wir vor allem jenen weiter unter die Arme greifen, die auch weiterhin stark von den Folgen der Pandemie betroffen sind”, kommentiert Kogler. “Wir unterstützen auch auf den letzten Metern weiterhin jene Betriebe, wo das Geschäftsmodell vor der Krise funktioniert hat und die aktuell noch von wirtschaftlicher Normalität entfernt sind”, meint Blümel.

Blümel: “keine falschen Anreize setzen”

Insgesamt sei zuletzt eine deutliche Entspannung der wirtschaftlichen Lage eingetreten. So sei die heimische Wirtschaft in der Woche vom 31. Mai bis zum 6. Juni laut einer Berechnung nur noch 0,4 Prozent unter dem Vorkrisenniveau 2019 gelegen – der beste Wert seit Beginn der Krise. Branchen wie der Städtetourismus mit seinen vor- und nachgelagerten Bereiche würden aber weiterhin Unterstützung brauchen, meint Kogler. Hier gelte das Motto “retten, überbrücken, rausinvestieren”. Insgesamt wolle man die Hilfszahlungen aber schrittweise zurückfahren. Bei den nun verkündeten Verlängerungen verschiedener Hilfen um jeweils drei oder sechs Monate habe man die Voraussetzungen für den Bezug zudem “den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen und Gegebenheiten” angepasst. “Die Hilfen müssen zielgerichtet sein und dürfen keine falschen Anreize setzen, die Wachstum bremsen könnten”, meint Blümel.

Verlängerung der Hilfsmaßnahmen für jeweils drei bis sechs Monate

Konkret werden der Ausfallsbonus und der Härtefallfonds jeweils um drei Monate verlängert, der Verlustersatz um sechs Monate bis zum Jahresende. Daneben werden weitere Hilfen wie etwa die Überbrückungsfinanzierung für Künstler in unterschiedlichem Ausmaß verlängert. Anspruch auf die drei erstgenannten haben nun nur mehr Unternehmen mit einem nacheisbaren Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Beim Ausfallsbonus galt bislang eine Grenze von 40 Prozent, beim Härtefallfonds lag sie bei 30 Prozent. Zudem wird der Ausfallsbonus mit dem Kurzarbeits-Modell zusammengelegt. Der Staat zahlt für beide gemeinsam nur mehr höchstens den Betrag des entgangenen Umsatzes aus. Zudem ist die Hilfe mit 80.000 Euro gedeckelt.

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Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki
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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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