15.06.2021

Regierung verlängert Ausfallsbonus, Härtefallfonds und Verlustersatz erneut

Die Anforderungen für Bezugsberechtigte der verschiedenen Corona-Hilfsmaßnahmen werden im Zuge der Verlängerung heraufgesetzt.
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Kogler und Blümel verkünden Verlängerung von Ausfallsbonus, Härtefallfonds und anderen Hilfsmaßnahmen
Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Noch ein weiteres Mal geht es bei diversen Corona-Hilfsmaßnahmen in die Verlängerung – das gaben Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. “Damit wollen wir vor allem jenen weiter unter die Arme greifen, die auch weiterhin stark von den Folgen der Pandemie betroffen sind”, kommentiert Kogler. “Wir unterstützen auch auf den letzten Metern weiterhin jene Betriebe, wo das Geschäftsmodell vor der Krise funktioniert hat und die aktuell noch von wirtschaftlicher Normalität entfernt sind”, meint Blümel.

Blümel: “keine falschen Anreize setzen”

Insgesamt sei zuletzt eine deutliche Entspannung der wirtschaftlichen Lage eingetreten. So sei die heimische Wirtschaft in der Woche vom 31. Mai bis zum 6. Juni laut einer Berechnung nur noch 0,4 Prozent unter dem Vorkrisenniveau 2019 gelegen – der beste Wert seit Beginn der Krise. Branchen wie der Städtetourismus mit seinen vor- und nachgelagerten Bereiche würden aber weiterhin Unterstützung brauchen, meint Kogler. Hier gelte das Motto “retten, überbrücken, rausinvestieren”. Insgesamt wolle man die Hilfszahlungen aber schrittweise zurückfahren. Bei den nun verkündeten Verlängerungen verschiedener Hilfen um jeweils drei oder sechs Monate habe man die Voraussetzungen für den Bezug zudem “den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen und Gegebenheiten” angepasst. “Die Hilfen müssen zielgerichtet sein und dürfen keine falschen Anreize setzen, die Wachstum bremsen könnten”, meint Blümel.

Verlängerung der Hilfsmaßnahmen für jeweils drei bis sechs Monate

Konkret werden der Ausfallsbonus und der Härtefallfonds jeweils um drei Monate verlängert, der Verlustersatz um sechs Monate bis zum Jahresende. Daneben werden weitere Hilfen wie etwa die Überbrückungsfinanzierung für Künstler in unterschiedlichem Ausmaß verlängert. Anspruch auf die drei erstgenannten haben nun nur mehr Unternehmen mit einem nacheisbaren Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Beim Ausfallsbonus galt bislang eine Grenze von 40 Prozent, beim Härtefallfonds lag sie bei 30 Prozent. Zudem wird der Ausfallsbonus mit dem Kurzarbeits-Modell zusammengelegt. Der Staat zahlt für beide gemeinsam nur mehr höchstens den Betrag des entgangenen Umsatzes aus. Zudem ist die Hilfe mit 80.000 Euro gedeckelt.

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Brigitte-Bierlein-Frauenpreis
(c) Joey Prink/Marcella Ruiz-Cruz/Christoph Steinbauer - Johanna Pirker, Lisa-Marie Fassl und Ali Mahlodji sitzen in der Jury des Brigitte-Bierlein-Frauenpreis.

Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

“Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft”, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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