21.03.2020

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

Am Samstagvormittag informierten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler in einer Pressekonferenz über neue Maßnahmen zur Coronaforschung. Insgesamt stellt die Regierung 23 Millionen Euro für die Corona-Forschung zur Verfügung.
/artikel/corona-forschung-regierung-masnahmen
Corona-Forschung
(c) der brutkasten

Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung. Das haben Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler am Samstagvormittag in einer Pressekonferenz bekannt geben.

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

23 Millionen für zwei Ziele

Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden. Zweitens stehen die finanziellen Mittel für Forschungsprojekte zur Verfügung, um Spitäler keimfrei zu halten.

Emergency-Call wird aufgestockt

Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 21 Millionen Euro aufgestockt werden.

Die Mittel für die Aufstockung des Emergency-Calls sollen vom Wirtschaftsministerium (BMDW) und Klimaschutzministerium (BMK) kommen. Elf Millionen entfallen dabei auf das Wirtschaftsministerium, zehn Millionen auf das Klimaschutzministerium.

Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Wissenchaftsministerium (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.

Zusätzliche Einreichfrist

Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen. Die bei der Pressekonferenz anwesenden Minister versicherten eine schnelle und unbürokratische Förderentscheidung.

Anträge können unter www.ffg.at/corona an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) gestellt werden.

Call für Corona-Forschung | Die Details

Mit dem Corona Emergency Call werden jene Unternehmen mit Sitz in Österreich adressiert, die Wirkstoffe gegen Corona oder durch Corona induzierte Folgen (z.B. Lungenentzündungen) in der Pipeline haben und eine klinische Studie (Phase I oder II) unmittelbar nach Genehmigung starten können.

Gefördert werden dabei alle studienrelevanten Kosten, beispielsweise Personal- und Materialkosten für Prüfteams. Es gibt keine Limitierung bei den Drittkosten.

Im Zusammenhang mit Covid-19 werden auch Maßnahmen unterstützt, wie z. B. die Entwicklung von Oberflächenbeschichtungen von Schutzanzügen, neue Desinfektionsmittel und Algorithmen zur Pandemieeinschätzung.


=> zur Page der FFG

* Disclaimer: Aufgrund zusätzlicher Informationen der Ministerin wird der Artikel laufend aktualisiert. 

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
13.09.2024

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
/artikel/notariatskammer-vs-notarity-erstinstanzliches-urteil-ist-da
13.09.2024

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
/artikel/notariatskammer-vs-notarity-erstinstanzliches-urteil-ist-da
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.