21.03.2020

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

Am Samstagvormittag informierten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler in einer Pressekonferenz über neue Maßnahmen zur Coronaforschung. Insgesamt stellt die Regierung 23 Millionen Euro für die Corona-Forschung zur Verfügung.
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Corona-Forschung
(c) der brutkasten

Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung. Das haben Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler am Samstagvormittag in einer Pressekonferenz bekannt geben.

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

23 Millionen für zwei Ziele

Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden. Zweitens stehen die finanziellen Mittel für Forschungsprojekte zur Verfügung, um Spitäler keimfrei zu halten.

Emergency-Call wird aufgestockt

Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 21 Millionen Euro aufgestockt werden.

Die Mittel für die Aufstockung des Emergency-Calls sollen vom Wirtschaftsministerium (BMDW) und Klimaschutzministerium (BMK) kommen. Elf Millionen entfallen dabei auf das Wirtschaftsministerium, zehn Millionen auf das Klimaschutzministerium.

Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Wissenchaftsministerium (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.

Zusätzliche Einreichfrist

Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen. Die bei der Pressekonferenz anwesenden Minister versicherten eine schnelle und unbürokratische Förderentscheidung.

Anträge können unter www.ffg.at/corona an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) gestellt werden.

Call für Corona-Forschung | Die Details

Mit dem Corona Emergency Call werden jene Unternehmen mit Sitz in Österreich adressiert, die Wirkstoffe gegen Corona oder durch Corona induzierte Folgen (z.B. Lungenentzündungen) in der Pipeline haben und eine klinische Studie (Phase I oder II) unmittelbar nach Genehmigung starten können.

Gefördert werden dabei alle studienrelevanten Kosten, beispielsweise Personal- und Materialkosten für Prüfteams. Es gibt keine Limitierung bei den Drittkosten.

Im Zusammenhang mit Covid-19 werden auch Maßnahmen unterstützt, wie z. B. die Entwicklung von Oberflächenbeschichtungen von Schutzanzügen, neue Desinfektionsmittel und Algorithmen zur Pandemieeinschätzung.


=> zur Page der FFG

* Disclaimer: Aufgrund zusätzlicher Informationen der Ministerin wird der Artikel laufend aktualisiert. 

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

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