Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung. Das haben Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler am Samstagvormittag in einer Pressekonferenz bekannt geben.

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

23 Millionen für zwei Ziele

Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden. Zweitens stehen die finanziellen Mittel für Forschungsprojekte zur Verfügung, um Spitäler keimfrei zu halten.

Emergency-Call wird aufgestockt

Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 21 Millionen Euro aufgestockt werden.

Die Mittel für die Aufstockung des Emergency-Calls sollen vom Wirtschaftsministerium (BMDW) und Klimaschutzministerium (BMK) kommen. Elf Millionen entfallen dabei auf das Wirtschaftsministerium, zehn Millionen auf das Klimaschutzministerium.

Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Wissenchaftsministerium (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.

Zusätzliche Einreichfrist

Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen. Die bei der Pressekonferenz anwesenden Minister versicherten eine schnelle und unbürokratische Förderentscheidung.

Anträge können unter www.ffg.at/corona an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) gestellt werden.

Call für Corona-Forschung | Die Details

Mit dem Corona Emergency Call werden jene Unternehmen mit Sitz in Österreich adressiert, die Wirkstoffe gegen Corona oder durch Corona induzierte Folgen (z.B. Lungenentzündungen) in der Pipeline haben und eine klinische Studie (Phase I oder II) unmittelbar nach Genehmigung starten können.

Gefördert werden dabei alle studienrelevanten Kosten, beispielsweise Personal- und Materialkosten für Prüfteams. Es gibt keine Limitierung bei den Drittkosten.

Im Zusammenhang mit Covid-19 werden auch Maßnahmen unterstützt, wie z. B. die Entwicklung von Oberflächenbeschichtungen von Schutzanzügen, neue Desinfektionsmittel und Algorithmen zur Pandemieeinschätzung.


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* Disclaimer: Aufgrund zusätzlicher Informationen der Ministerin wird der Artikel laufend aktualisiert. 

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