21.03.2020

Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

Am Samstagvormittag informierten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler in einer Pressekonferenz über neue Maßnahmen zur Coronaforschung. Insgesamt stellt die Regierung 23 Millionen Euro für die Corona-Forschung zur Verfügung.
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Corona-Forschung
(c) der brutkasten

Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung. Das haben Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Wissenschaftsminister Heinz Faßmann und Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler am Samstagvormittag in einer Pressekonferenz bekannt geben.

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

23 Millionen für zwei Ziele

Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden. Zweitens stehen die finanziellen Mittel für Forschungsprojekte zur Verfügung, um Spitäler keimfrei zu halten.

Emergency-Call wird aufgestockt

Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 21 Millionen Euro aufgestockt werden.

Die Mittel für die Aufstockung des Emergency-Calls sollen vom Wirtschaftsministerium (BMDW) und Klimaschutzministerium (BMK) kommen. Elf Millionen entfallen dabei auf das Wirtschaftsministerium, zehn Millionen auf das Klimaschutzministerium.

Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Wissenchaftsministerium (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.

Zusätzliche Einreichfrist

Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen. Die bei der Pressekonferenz anwesenden Minister versicherten eine schnelle und unbürokratische Förderentscheidung.

Anträge können unter www.ffg.at/corona an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) gestellt werden.

Call für Corona-Forschung | Die Details

Mit dem Corona Emergency Call werden jene Unternehmen mit Sitz in Österreich adressiert, die Wirkstoffe gegen Corona oder durch Corona induzierte Folgen (z.B. Lungenentzündungen) in der Pipeline haben und eine klinische Studie (Phase I oder II) unmittelbar nach Genehmigung starten können.

Gefördert werden dabei alle studienrelevanten Kosten, beispielsweise Personal- und Materialkosten für Prüfteams. Es gibt keine Limitierung bei den Drittkosten.

Im Zusammenhang mit Covid-19 werden auch Maßnahmen unterstützt, wie z. B. die Entwicklung von Oberflächenbeschichtungen von Schutzanzügen, neue Desinfektionsmittel und Algorithmen zur Pandemieeinschätzung.


=> zur Page der FFG

* Disclaimer: Aufgrund zusätzlicher Informationen der Ministerin wird der Artikel laufend aktualisiert. 

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

  • Um die Forschung an einem Impfstoff sowie wirksamen Medikamenten und Therapiemöglichkeiten weiter zu beschleunigen, stellt die Regierung insgesamt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung zur Verfügung.
  • Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden.
  • Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der über die Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt wird, soll von einer Million auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
  • Die Mittel für die Erweiterung des Emergency-Calls sollen vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kommen.
  • Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.
  • Zusätzliche Einreichfrist: Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai hinzukommen.

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