01.12.2021

Corona: Das müssen KMU und Startups jetzt zu Förderungen wissen

Viele Unternehmen sind durch die Pandemie seit zwei Jahren unter finanzieller Dauerbelastung. Förderungen, Zuschüsse und Garantien können helfen.
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Gerda Just-Ebermann, Leiterin des GründerCenters der Erste Bank © Marlena König
Gerda Just-Ebermann, Leiterin des GründerCenters der Erste Bank © Marlena König
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Die Corona-Pandemie ist auch nach zwei Jahren nicht überwunden und wieder führt sie Österreich in einen Lockdown. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist das erneut eine enorme Belastungsprobe. Der Staat unterstützt mit Wirtschaftshilfen und Fördermaßnahmen – doch da kann man schnell den Überblick verlieren. Gerda Just-Ebermann, Leiterin des GründerCenters der Erste Bank und Expertin für Gründer:innen- und Startup-Finanzierungen sowie Förderungen, erklärt im Interview, worauf es jetzt ankommt.

Österreich ist wieder im Lockdown und vielen kleineren und mittleren Unternehmen und Startups bricht ein großer Teil der Umsätze weg. Die Wirtschaftshilfen greifen nicht immer – sie sind aber auch nicht die einzige Möglichkeit. Taugen Förderungen in dem Fall?

Gerda Just-Ebermann: Die Wirtschaftshilfen sind grundsätzlich sehr positiv und funktionieren in den meisten Fällen auch zielgerichtet. Problematisch ist aber, dass sie sich größtenteils auf den Umsatz und die Kosten vor Corona beziehen. Das bedeutet, dass ein unmittelbar vor oder während Corona gegründetes Unternehmen kaum einen Anspruch auf Umsatzersatz geltend machen kann. Auch der Startup-Hilfs-Fonds war schnell vergriffen, aber die Überbrückungsfinanzierungen stehen unter gewissen Voraussetzungen nach wie vor auch für junge Unternehmen zu Verfügung. Unabhängig von Corona empfehlen wir Gründer:innen und Startups aber generell sich über Zuschüsse zu informieren, gerade in der Anfangsphase einer Unternehmung gibt es hier zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten.

Können Förderungen auch akut helfen? Mit welchem Zeithorizont muss man rechnen?

Die Überbrückungsfinanzierungen stehen im Schnellverfahren verhältnismäßig rasch zu Verfügung. Trotzdem muss man im Schnitt mit mehreren Wochen ab Einreichung rechnen. Daher raten wir unseren KundInnen bei drohenden Liquiditätsengpässen und in Zeiten von Unsicherheit möglichst rasch Kontakt mit der Bank aufzunehmen, um schnelle Lösungen, wie zum Beispiel die Vorfinanzierung der Kurzarbeit, gemeinsam zu finden. In den nächsten Wochen steht ja auch die Auszahlung des 14. Gehalts an, diese doppelten Zahlungen sind aufgrund des Lockdowns wohl nicht zur Gänze aus den operativen Umsätzen zu finanzieren. Die Zuschüsse können aber frühestens Mitte Dezember beantragt werden und da könnte es bei einigen Unternehmen einen kurzfristigen Rahmen oder die Stundung der Kreditraten brauchen. Also auch hier, je eher Kontakt mit der Bank aufgenommen wird, desto besser ist die benötigte Liquidität planbar.

Förderungen lassen sich zwar nicht generalisieren, aber gibt es Programme, die Sie besonders empfehlen können?

Die wichtigsten Förderungen aus Banksicht sind sogenannte „Kreditgarantien“ – also Instrumente, mit denen sich Finanzierungen besichern lassen. Im Bereich der Startups gelingt der Ersteinstieg in eine Bankfinanzierung in vielen Fällen über die AWS-Förderung „Eigenkapital hebeln“ (besser bekannt als „Double Equity). Für diese Aufgabenstellungen haben wir im GründerCenter der Erste Bank in der Beratung eine besondere Expertise aufgebaut und können die Kund:innen speziell dahingehend unterstützen, den geeigneten Zeitpunkt für eine Fremdkapitalfinanzierung festzulegen.

Welche Programme sind speziell für junge Startups geeignet?

Startups, die sich noch in einer Frühphase befinden, wo es etwa um den Proof-of-concept oder die Prototypenentwicklung geht sollten insbesondere die Möglichkeit von Zuschussförderungen nutzen. Der zentrale Vorteil ist, dass es hier keine Rückzahlungsverpflichtung gibt, falls das Projekt nicht erfolgreich verläuft. Praktisch alle Förderstellen bieten solche Programme an (z.B. FFG, AWS, Wirtschaftsagentur). Zwei Tipps dazu: Erstens werden solche Zuschüsse nicht nur für Technologieprojekte vergeben, sondern zum Beispiel auch für die Kreativwirtschaft oder den gewerblichen Bereich. Zweitens werden solche Programme immer wieder zeitlich befristet oder mit einer Volumensdeckelung aufgelegt (sogenannte „Calls“). Man sollte sich also regelmäßig über neue Angebote der Förderstellen informieren. Hier ist ein praktischer Tipp, dass man die Newsletter der einzelnen Förderstellen abonniert, damit man das geeignete Angebot nicht verpasst.

Wie findet man am schnellsten heraus, welche Programme passen?

Das ist teilweise wirklich nicht leicht, da es sowohl auf Bundes- als auch Landesebene ein breites Angebot von Förderprogrammen gibt. Regelmäßig die Homepages der Förderstellen checken, insbesondere hinsichtlich der zeitlich begrenzten Förderaktionen.

Für Projekte, die aufgrund ihres Entwicklungsgrades und ihrer Marktreife bereits die Möglichkeit einer Bankfinanzierung aufweisen, entwickeln die Expert:innen des GründerCenters unter Berücksichtigung weiterführender Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel Garantieübernahmen, gerne eine passende Finanzierungsstruktur. Hier können Unternehmer:innen mit dem Förderungs-Check für GründerInnen der Erste Bank den ersten Schritt machen, um die jeweils geeignete Förderung zu finden.

Im Bereich der Frühphasenförderung für technologieorientierte Startups kann es Sinn machen, auf die Angebote von spezialisierten Unternehmensberater:innen zurückzugreifen, die hier schnell einen komprimierten Überblick über Spezialprogramme liefern können. Diese können dann auch bei der Aufbereitung der benötigten Unterlagen gezielt unterstützen.

Ein Förderantrag kann schnell sehr umfangreich sein. Was ist bei Anträgen Ihrer Erfahrung nach am wichtigsten?

Das Kernstück jedes Förderantrages ist ein aussagekräftiger Businessplan. Dieser sollte möglichst knapp und präzise die wesentlichen Parameter des Unternehmens und des Projektes darstellen. Wichtig ist hier, dass er auch für nicht fachkundige Adressaten gut verständlich ist. Es kommt nicht zwingend auf den Umfang an, auch die Entscheider:innen in den Förderstellen sind in der Regel keine Fachexpert:innen und sind dankbar für verständlich aufbereitete Zusammenfassungen. Dazu unser Tipp: bei der Erstellung des Businessplanes gibt es die Möglichkeit eine geförderte Unternehmensberatung durch die WKO in Anspruch zu nehmen. Ein guter Businessplan ist zudem die Grundlage für ein erfolgreiches Bankgespräch mit den Expert:innen des GründerCenters und kann ausserdem mit wenig Aufwand für weitere Fördereinreichungen herangezogen werden.

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

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Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

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Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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