01.12.2021

Corona: Das müssen KMU und Startups jetzt zu Förderungen wissen

Viele Unternehmen sind durch die Pandemie seit zwei Jahren unter finanzieller Dauerbelastung. Förderungen, Zuschüsse und Garantien können helfen.
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Gerda Just-Ebermann, Leiterin des GründerCenters der Erste Bank © Marlena König
Gerda Just-Ebermann, Leiterin des GründerCenters der Erste Bank © Marlena König
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Die Corona-Pandemie ist auch nach zwei Jahren nicht überwunden und wieder führt sie Österreich in einen Lockdown. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist das erneut eine enorme Belastungsprobe. Der Staat unterstützt mit Wirtschaftshilfen und Fördermaßnahmen – doch da kann man schnell den Überblick verlieren. Gerda Just-Ebermann, Leiterin des GründerCenters der Erste Bank und Expertin für Gründer:innen- und Startup-Finanzierungen sowie Förderungen, erklärt im Interview, worauf es jetzt ankommt.

Österreich ist wieder im Lockdown und vielen kleineren und mittleren Unternehmen und Startups bricht ein großer Teil der Umsätze weg. Die Wirtschaftshilfen greifen nicht immer – sie sind aber auch nicht die einzige Möglichkeit. Taugen Förderungen in dem Fall?

Gerda Just-Ebermann: Die Wirtschaftshilfen sind grundsätzlich sehr positiv und funktionieren in den meisten Fällen auch zielgerichtet. Problematisch ist aber, dass sie sich größtenteils auf den Umsatz und die Kosten vor Corona beziehen. Das bedeutet, dass ein unmittelbar vor oder während Corona gegründetes Unternehmen kaum einen Anspruch auf Umsatzersatz geltend machen kann. Auch der Startup-Hilfs-Fonds war schnell vergriffen, aber die Überbrückungsfinanzierungen stehen unter gewissen Voraussetzungen nach wie vor auch für junge Unternehmen zu Verfügung. Unabhängig von Corona empfehlen wir Gründer:innen und Startups aber generell sich über Zuschüsse zu informieren, gerade in der Anfangsphase einer Unternehmung gibt es hier zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten.

Können Förderungen auch akut helfen? Mit welchem Zeithorizont muss man rechnen?

Die Überbrückungsfinanzierungen stehen im Schnellverfahren verhältnismäßig rasch zu Verfügung. Trotzdem muss man im Schnitt mit mehreren Wochen ab Einreichung rechnen. Daher raten wir unseren KundInnen bei drohenden Liquiditätsengpässen und in Zeiten von Unsicherheit möglichst rasch Kontakt mit der Bank aufzunehmen, um schnelle Lösungen, wie zum Beispiel die Vorfinanzierung der Kurzarbeit, gemeinsam zu finden. In den nächsten Wochen steht ja auch die Auszahlung des 14. Gehalts an, diese doppelten Zahlungen sind aufgrund des Lockdowns wohl nicht zur Gänze aus den operativen Umsätzen zu finanzieren. Die Zuschüsse können aber frühestens Mitte Dezember beantragt werden und da könnte es bei einigen Unternehmen einen kurzfristigen Rahmen oder die Stundung der Kreditraten brauchen. Also auch hier, je eher Kontakt mit der Bank aufgenommen wird, desto besser ist die benötigte Liquidität planbar.

Förderungen lassen sich zwar nicht generalisieren, aber gibt es Programme, die Sie besonders empfehlen können?

Die wichtigsten Förderungen aus Banksicht sind sogenannte „Kreditgarantien“ – also Instrumente, mit denen sich Finanzierungen besichern lassen. Im Bereich der Startups gelingt der Ersteinstieg in eine Bankfinanzierung in vielen Fällen über die AWS-Förderung „Eigenkapital hebeln“ (besser bekannt als „Double Equity). Für diese Aufgabenstellungen haben wir im GründerCenter der Erste Bank in der Beratung eine besondere Expertise aufgebaut und können die Kund:innen speziell dahingehend unterstützen, den geeigneten Zeitpunkt für eine Fremdkapitalfinanzierung festzulegen.

Welche Programme sind speziell für junge Startups geeignet?

Startups, die sich noch in einer Frühphase befinden, wo es etwa um den Proof-of-concept oder die Prototypenentwicklung geht sollten insbesondere die Möglichkeit von Zuschussförderungen nutzen. Der zentrale Vorteil ist, dass es hier keine Rückzahlungsverpflichtung gibt, falls das Projekt nicht erfolgreich verläuft. Praktisch alle Förderstellen bieten solche Programme an (z.B. FFG, AWS, Wirtschaftsagentur). Zwei Tipps dazu: Erstens werden solche Zuschüsse nicht nur für Technologieprojekte vergeben, sondern zum Beispiel auch für die Kreativwirtschaft oder den gewerblichen Bereich. Zweitens werden solche Programme immer wieder zeitlich befristet oder mit einer Volumensdeckelung aufgelegt (sogenannte „Calls“). Man sollte sich also regelmäßig über neue Angebote der Förderstellen informieren. Hier ist ein praktischer Tipp, dass man die Newsletter der einzelnen Förderstellen abonniert, damit man das geeignete Angebot nicht verpasst.

Wie findet man am schnellsten heraus, welche Programme passen?

Das ist teilweise wirklich nicht leicht, da es sowohl auf Bundes- als auch Landesebene ein breites Angebot von Förderprogrammen gibt. Regelmäßig die Homepages der Förderstellen checken, insbesondere hinsichtlich der zeitlich begrenzten Förderaktionen.

Für Projekte, die aufgrund ihres Entwicklungsgrades und ihrer Marktreife bereits die Möglichkeit einer Bankfinanzierung aufweisen, entwickeln die Expert:innen des GründerCenters unter Berücksichtigung weiterführender Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel Garantieübernahmen, gerne eine passende Finanzierungsstruktur. Hier können Unternehmer:innen mit dem Förderungs-Check für GründerInnen der Erste Bank den ersten Schritt machen, um die jeweils geeignete Förderung zu finden.

Im Bereich der Frühphasenförderung für technologieorientierte Startups kann es Sinn machen, auf die Angebote von spezialisierten Unternehmensberater:innen zurückzugreifen, die hier schnell einen komprimierten Überblick über Spezialprogramme liefern können. Diese können dann auch bei der Aufbereitung der benötigten Unterlagen gezielt unterstützen.

Ein Förderantrag kann schnell sehr umfangreich sein. Was ist bei Anträgen Ihrer Erfahrung nach am wichtigsten?

Das Kernstück jedes Förderantrages ist ein aussagekräftiger Businessplan. Dieser sollte möglichst knapp und präzise die wesentlichen Parameter des Unternehmens und des Projektes darstellen. Wichtig ist hier, dass er auch für nicht fachkundige Adressaten gut verständlich ist. Es kommt nicht zwingend auf den Umfang an, auch die Entscheider:innen in den Förderstellen sind in der Regel keine Fachexpert:innen und sind dankbar für verständlich aufbereitete Zusammenfassungen. Dazu unser Tipp: bei der Erstellung des Businessplanes gibt es die Möglichkeit eine geförderte Unternehmensberatung durch die WKO in Anspruch zu nehmen. Ein guter Businessplan ist zudem die Grundlage für ein erfolgreiches Bankgespräch mit den Expert:innen des GründerCenters und kann ausserdem mit wenig Aufwand für weitere Fördereinreichungen herangezogen werden.

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(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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