14.12.2018

Cora Health: eHealth-Plattform entwickelt Blutdruck-App

Startup-Portrait. Cora Health ist eine eHealth-Plattform, die das Ziel verfolgt, die Herzgesundheit von Patienten zu verbessern. Im Gespräch mit dem brutkasten spricht Co-Founderin Melanie Hetzer über die Anfänge der App und das mangelnde Interesse der Gesellschaft am Thema Bluthochdruck.
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Cora Health, Blutdruck, Bluthochdruck
(c) Cora Health - Josef Moser und Melanie Hetzer haben mit einer Blutdruck-App das Ziel Betroffenen nachhaltig zu helfen.

Laut Cora Health sterben jährlich rund 9.4 Millionen Menschen weltweit an den Folgeerkrankungen von Bluthochdruck. Diese Zahl übertreffe sogar die Sterberate von Krebs, Diabetes und Aids. Das Startup möchte nun Nutzern mit einer AI-basierten App individuelle und maßgeschneiderte Bluthochdruck-Behandlungspläne zur Verfügung stellen.

+++ BioTech und Healthcare: Medizin der Zukunft +++

Mit World Summit Award ausgezeichnet

Das im November 2016 von Josef Moser und Melanie Hetzer gestartete und eigenfinanzierte Startup wurde für seine Arbeit im Jahr 2017  mit dem „World Summit Award“ im Bereich „Gesundheit und Wohlbefinden“ ausgezeichnet. „Durch unsere mobile App, unseren Gesundheitsratgeber und unsere Infomail helfen wir tausenden Menschen dabei, ihren Blutdruck durch nachhaltige und effektive Änderungen im Lebensstil zu verbessern“, betont Hetzer. Anders gesagt: die App bietet Nutzern einen Überblick über ihre Blutdruckwerte, erinnert an Medikamenteneinnahme und versucht sie zu mehr Sport zu animieren.

Cora Health: Gründung aufgrund erkrankter Väter

Hetzer und Moser gründeten Cora Health aufgrund privater Umstände: „Die Idee entstand nachdem Ärzte bei unseren beiden Vätern Bluthochdruck diagnostizierten. Wir waren geschockt, dass sie – abgesehen von symptomlindernden Medikamenten – keinerlei Unterstützung bei der Bekämpfung des Bluthochdrucks bekamen, obgleich diese eine ernstzunehmende Erkrankung ist“, erklärt die Co-Founderin. Das Gründerduo machte es sich daraufhin zur Aufgabe, Menschen mit ähnlichen Gesundheitsproblemen zu helfen, damit sie ihre persönlichen Gesundheitsziele erreichen können.

Basisversion ist kostenlos

Der „Blutdruck-Coach“ ist in der Basisversion kostenlos. In der Premium-Version erhalten Nutzer durch ein monatliches oder jährliches Abonnement Zugriff auf zusätzliche Funktionen. Zu diesen gehört beispielsweise eine Funktion, um die Blutdruckwerte als PDF exportieren zu können. Das PDF kann laut Hetzer in weiterer Folge ausgedruckt zum Arzt mitgenommen werden, damit dieser einen guten Überblick über das Krankheitsbild erhält. Damit dem Datenschutz Rechnung getragen wird, steht Nutzern ein Passwortschutz zur Verfügung. Zudem können sich Nutzer selbst Challenges stellen, um sich zum Spazieren oder Schwimmen zu motivieren.

AI-basierter Algorithmus für individuelle Behandlung

„Langfristig möchten wir unseren Nutzern mit einem AI-basierten Algorithmus personalisierte und auf ihre Wünsche und Bedürfnisse maßgeschneiderte Bluthochdruck-Behandlungspläne zur Verfügung stellen“, sagt die gebürtige Waidhofnerin, die derzeit gemeinsam mit ihrem Partner Josef Moser den Fokus auf die Weiterentwicklung des Produktes legt.

Zudem möchten Hetzer und Moser mittelfristig die Präsenz ihrer App auf iOS- und Android-Devices steigern. „Wir wollen dort präsent sein, wo Patienten uns brauchen. Durch gezieltes Content-Marketing helfen wir unseren Nutzern ihre Erkrankung besser zu verstehen und ihre Herzgesundheit nachhaltig zu verbessern“, erklärt Hetzer. Leider erhalte das Thema Bluthochdruck in der Öffentlichkeit noch zu wenig Aufmerksamkeit. „Die Erkrankung ist kein ’sexy topic‘, obwohl jeder vierte Europäer betroffen ist“.

Durchhaltevermögen ist der Schlüssel zum Erfolg

Auch wenn laut Gründerin wöchentlich Anfragen von potentiellen Investoren eintrudeln würden, möchten sich die überzeugten „Bootstrapper“ zuerst auf’s „Product-Market fit“ konzentrieren. Hetzer betont: „Wir haben gelernt, dass hohes Durchhaltevermögen der Schlüssel zum Erfolg ist. Für uns heißt das zum Beispiel, dass wir unsere App und Content auf unsere Zielgruppe anpassen müssen – der beispielsweise das Lesen auf dem Smartphone etwas schwerer fällt, als uns Millennials.“

„Herzen der Menschen im Visier“

Die nötige Expertise für’s Gründen, holte sich Moser und Hetzer bei einem Entrepreneurship-Studium an der „Lund University“ in Schweden. Während diesen Studiums lernten sich Hetzer und Moser auch kennen. Zudem hat Hetzer Marketing an der WU Wien studiert, bei erfolgreichen österreichischen Startups wie Shpock gearbeitet sowie das Marketing bei checkfelix geleitet. Gemeinsamkeiten und eine gute Ergänzung hätten dazu geführt, dass die beiden nun die „Herzen der Menschen im Visier haben“, so Hetzer.

Wiens starkes Health Ökosystem

Insgesamt ist festzuhalten, dass Cora Health ein Teil des starken Wiener Ökosystems im Bereich Health Tech ist. In dieser Sache hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Allen voran steht der von INiTS durchgeführte HealthTech-Accelerator Health Hub Vienna, der sich als als Plattform für Innovation im Gesundheitswesen versteht. Dort arbeiten Pharmaunternehmen, Hersteller medizinischer Geräte, private und öffentliche Versicherer sowie Startups gemeinsam an Innovationen. Mit dem Ziel, gemeinsam mit Partnern wie UNIQA Ventures oder etwa der MedUni Wien, die medizinische Versorgung im Lande zu verbessern.

Interview from the Selection Board Meeting of Health Hub Vienna

 Live vom Health Hub Vienna „Pitch & Punsch“ Demo Day


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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