17.03.2023

Copilot: Neue Microsoft-KI schreibt für User Emails, Word- und Excel-Files

Microsoft lässt nicht lange auf den nächsten KI-Coup warten: Microsoft Office erhält nun seinen eigenen KI-Chatbot.
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(c) Microsoft

Der nächste Microsoft-KI-Streich folgt sogleich: Der Techgigant baut nun auch Künstliche Intelligenz (KI) in die Microsoft Office Suite ein. Der KI-gestützte Assistent heißt Microsoft 365 Copilot und soll bei der täglichen Arbeit unterstützen.

Persönlicher Business-Assistent

Mit Copilot können Microsoft-Office-Nutzer:innen beispielsweise mit einem Klick PowerPoint-Präsentationen, basierend auf Text aus Word-Dokumenten, erstellen. Als Chatbot generiert der Microsoft Copilot auch automatisch Text für Word-Dokumente oder E-Mails in Outlook. In Excel soll Copilot per Mausklick spielerisch leicht SWOT-Analysen erstellen können.

Copilot soll seinem Namen auch gerecht werden, indem er Nutzer:innen auf ein anstehendes Meeting vorbereitet. Er soll auch regelmäßige Updates über neue Mitarbeiter:innen oder urlaubsbedingte An- und Abwesenheiten von Bürokolleg:innen geben. Der KI-Chatbot für Microsoft Office basiert auf dem erst jüngst gelaunchten GPT-4 von OpenAI.

Falsch, aber nützlich

Wie alle in letzter Zeit veröffentlichten Künstlichen Intelligenzen und damit verbundenen Chatbots wird auch der neue KI-Office-Assistent nicht immer korrekte Ergebnisse liefern. Das räumte Microsoft-Chef Jared Spataro laut The Verge gleich bei der Copilot-Präsentation am Donnerstag ein. Sollte Copilot tatsächlich inkorrekte Ergebnisse liefern, wären diese laut Spataro aber „nützlich inkorrekt“ und brächten Nutzer:innen dennoch einen Vorteil im Vergleich zu nicht KI-gestützten Office-Anwendungen.

Für Microsoft Office User:innen könnte diese Möglichkeit falscher oder unpräziser Ergebnisse aber ein Problem darstellen. Da man gerade im täglichen Geschäft und in der Arbeit auf optimale Leistung bedacht ist und Fehler sich negativ auf das Unternehmen auswirken könnten.

Sicherheitscheck

Hier könnte aber womöglich der Microsoft Graph Abhilfe verschaffen. Dieser ist neben der GPT-4-Technologie und den Microsoft365-Apps der dritte Bestandteil von Copilot. Der Microsoft Graph ist eine Plattform, die Daten aus verschiedenen Microsoft-Diensten wie Kalender, E-Mails, Chats, Dokumenten und Meetings verbindet. Der Microsoft Graph soll zunächst die von den Nutzer:innen in den Chatbot eingegebenen Daten analysieren. Danach lässt er die von GPT-4 generierten Ergebnisse durch eine Art Sicherheits- und Compliance-Check laufen. Da es sich innerhalb von Microsoft Office oft um sensible Business-Daten handelt, dürfte dieser Sicherheitscheck zukünftige Nutzer:innen beruhigen.

Ohne Umwege

Die von Spataro angesprochene potenzielle Fehlerhaftigkeit von Copilot hängt wohl auch mit der hohen Geschwindigkeit zusammen, mit der Microsoft seine KI-Anwendungen veröffentlicht. „Um die Bedürfnisse unserer Kund:innen zu befriedigen, müssen wir schnell und verantwortungsvoll handeln, und währenddessen mitlernen“, sagt Spataro. Geschwindigkeit scheint bei Microsoft die Priorität zu sein, um den Hype um seine Künstliche-Intelligenz-Produkte aufrecht zu erhalten. Erst kürzlich wurde auch die gesamte Ethik-Abteilung bei Microsoft gekündigt, um die Produkte direkter und ohne Umwege auf den Markt zu bringen.

Copilot kann Deutsch

Derzeit wird der Microsoft 365 Copilot von 20 Kund:innen getestet. In den kommenden Monaten rollt Microsoft das Angebot weiter aus und macht konkrete Angaben zu Preismodell und Verfügbarkeiten. Wann es hierzulande anläuft, wird laut Microsoft Österreich ebenfalls in absehbarer Zeit kommuniziert. Die KI-Lösungen seien jedenfalls nicht an den Einsatz der englischen Sprache gebunden, sondern funktionieren auch beispielsweise in Deutsch sehr gut, bestätigt ein Mitarbeiter von Microsoft Österreich dem brutkasten.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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