29.06.2020

contextflow: 1,2 Mio. Euro aus EU-Anti-Corona-Programm für Wiener AI-Startup

Das Wiener Startup Contextflow wurde aus rund 1400 Bewerbern als eines von 36 Startups in ein EU-Innovations-Programm zum Kampf gegen das Coronavirus aufgenommen und erhält dazu einen Zuschuss aus dem Horizon 2020-Topf.
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Das Team von contextflow
Chief Scientist Georg Langs, Professor of Data Intelligence Allan Hanbury, CEO Markus Holzer, CTO Rene Donner. (c) contextflow

Bereits Mitte März schrieb die EU ein neues Programm aus, bei dem Startups und KMU mit Lösungen im Kampf gegen das Coronavirus gesucht wurden – das Accelerator-Pilotprojekt des Europäischen Innovationsrats (EIC). Im Juni wurde dann die Auswahl vorgestellt. Aus 4000 Bewerbern wurden zwei Mal 36 gewählt. Eine „Tranche“ kommt aus unterschiedlichsten Branchen, die allgemein als Beitrag zum europäischen Aufbauplan gefördert werden – darunter etwa das Wiener Startup Robo Wunderkind. Die zweite „Tranche“ mit allein rund 1400 Bewerbern besteht aus Unternehmen, deren Produkte direkt im Kampf gegen das Virus eingesetzt werden. In diese schaffte es das Wiener AI-Radiologie-Startup contextflow.

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1,2 Mio. Euro Förderung kamen knapp nach Investment

Contextflow hatte erst Anfang Juni kommuniziert, ein Investment für ein Covid-19-spezifisches Projekt aufgenommen zu haben. Mit der Aufnahme ins Programm der EIC bekam es dann wenig später auch einen Zuschuss aus dem Horizon 2020-Topf in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro gewährt.

contextflow: Covid-19-Funktion in ganz Europa im Einsatz

Schon Anfang Juni hieß es vom Startup, seine AI-Bildanalyse-Software mit der schnell entwickelten Covid-19-Funktion sei bereits in Krankenhäusern in ganz Europa im Einsatz. Für wissenschaftliche Zwecke stelle man diese auch „so vielen Krankenhäusern und Kliniken wie möglich kostenlos zur Verfügung, um Radiologen und damit das Gesundheitssystem während der laufenden Pandemie zu unterstützen“. CEO und Co-Founder Markus Holzer sagte dazu: „Dank unserer bestehenden Technologie und der unmittelbaren Kommunikation mit unseren Partnerkrankenhäusern waren wir in der Lage, unser System rasch anzupassen und gemeinsam den Radiologen unter diesen einzigartigen Umständen einen Mehrwert zu bieten und darüber hinaus unser System innerhalb weniger Wochen an neue Standorte in Not zu bringen“.

contextflow ist ein Spin-off der Medizinischen Universität Wien, der Technischen Universität Wien und des europäischen Forschungsprojekts Khresmoi. Das Unternehmen wurde 2016 von einem Team aus KI- und medizinischen Bildgebungsexperten gegründet. Unter den Investoren sind IST Cube, APEX Ventures, Nina Capital, Crista Galli Ventures und Novocapital.

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⇒ Liste der im EU-Programm geförderten Unternehmen

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

contextflow: 1,2 Mio. Euro aus EU-Anti-Corona-Programm für Wiener AI-Startup

  • Bereits Mitte März schrieb die EU ein neues Programm aus, bei dem Startups und KMU mit Lösungen im Kampf gegen das Coronavirus gesucht wurden – das Accelerator-Pilotprojekt des Europäischen Innovationsrats (EIC).
  • Eine „Tranche“ kommt aus unterschiedlichsten Branchen, die allgemein als Beitrag zum europäischen Aufbauplan gefördert werden.
  • Die zweite „Tranche“ mit allein rund 1400 Bewerbern besteht aus Unternehmen, deren Produkte direkt im Kampf gegen das Virus eingesetzt werden – In diese schaffte es das Wiener AI-Radiologie-Startup contextflow.
  • Schon Anfang Juni hieß es vom Startup, seine AI-Bildanalyse-Software mit der schnell entwickelten Covid-19-Funktion sei bereits in Krankenhäusern in ganz Europa im Einsatz.
  • contextflow ist ein Spin-off der Medizinischen Universität Wien, der Technischen Universität Wien und des europäischen Forschungsprojekts Khresmoi.
  • Das Unternehmen wurde 2016 von einem Team aus KI- und medizinischen Bildgebungsexperten gegründet.

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