01.04.2026
BAUBRANCHE

constrct: Wiener Startup will Baustoffbeschaffung digitalisieren

Neue EU-Vorgaben erhöhen den Druck auf Bauunternehmen, ihre Beschaffung datenbasiert zu organisieren. Das Wiener Startup constrct will dafür die digitale Infrastruktur liefern. Zudem läuft ein Pilotprojekt mit Würth.
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Das Gründerteam von constrct: Christoph Oswald und Michael Ramel. | © Dina Grojer

Auf Baustellen wird noch immer telefoniert, gemailt und nachdokumentiert. Bestellungen laufen über Zurufe, Lieferscheine werden fotografiert, später im Büro abgelegt oder händisch übertragen. Was lange funktioniert hat, gerät zunehmend unter Druck – nicht nur wegen Effizienz, sondern auch wegen Regulierung.

Mit der neuen EU-Bauprodukteverordnung (Construction Products Regulation, CPR), die seit 2025 gilt und ab 2026 schrittweise Anwendung findet, dürften sich die Anforderungen an Bauunternehmen deutlich verschärfen. Künftig sollen Leistungs- und Emissionskennzahlen über einen digitalen Produktpass maschinenlesbar verfügbar und vergleichbar sein.

Für viele Unternehmen könnte das ein Problem werden: Die Beschaffung von Baumaterialien läuft in der Praxis noch weitgehend analog. Das führt oft zu Doppelarbeit, Abstimmungsaufwand und Fehleranfälligkeit.

Daten als neue Währung der Baustelle

Genau hier setzt das Wiener Startup constrct an. Die Software will die Beschaffung von Baumaterialien durchgängig digital abbilden – von der Bestellanforderung bis zur Lieferung. Bestellungen, Lieferscheine und Produktdaten werden miteinander verknüpft, sodass eine durchgehende Datenspur entsteht. Derzeit arbeitet das Startup auch an einer mobilen App, die die Nutzung direkt auf der Baustelle erleichtern soll.

Statt auf komplexe ERP-Integrationen zu setzen, soll die Plattform weitgehend ohne aufwändige Schnittstellenprojekte auskommen. Nur bei digitalen Lieferscheinen sei eine strukturierte Datenübergabe notwendig. Wenn selbst das nicht möglich ist, erfolgt der Austausch laut Unternehmen über standardisierte Mail-Templates. Das würde bedeuten, dass bestehende Systeme nicht grundlegend umgebaut werden müssten. 

Mit Blick auf die kommenden regulatorischen Anforderungen könnte die Bedeutung strukturierter Daten deutlich steigen. Constrct verknüpft Bestell- und Lieferdaten mit Produktinformationen sowie Nachhaltigkeitskennzahlen. Diese Datenbasis könnte nicht nur für regulatorische Zwecke relevant werden, sondern auch für größere Bauprojekte und ESG-orientierte Finanzierungen an Bedeutung gewinnen.

Vom Baustellenalltag zur Gründung

Die Idee hinter constrct stammt von Co-Founder Michael Ramel. Er wuchs in einer Bauunternehmerfamilie auf und war früh auf Baustellen unterwegs. Organisation, Materialbestellungen und Abstimmungen erlebte er aus nächster Nähe. Den technischen Gegenpart fand er im Softwareentwickler Christoph Oswald. Gemeinsam gründeten sie 2024 constrct, das heute mit einem fünfköpfigen Team an der Weiterentwicklung der Plattform arbeitet.

Erste Partner und Investoren

Mit Rhomberg Ventures ist ein Investor aus der Baubranche an dem Startup beteiligt. Unter anderem ist auch WU Ignite Ventures beteiligt (brutkasten berichtete). Zudem läuft ein Pilotprojekt mit Würth: Dabei sollen auf Lieferantenseite Lagerbestände und Preise in Echtzeit in den Bestellprozess einfließen. Das würde es ermöglichen, Verfügbarkeiten direkt zu sehen und Preisänderungen automatisch zu berücksichtigen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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