05.05.2026
FINANZIERUNG

Constrct: Wiener Startup erhält aws-Förderung im mittleren sechsstelligen Bereich

Das 2024 gegründete Wiener Startup Constrct erhält eine sechsstellige aws-Förderung, um seine Software zur digitalen Abwicklung von Baustoffbeschaffung weiter auszubauen. Im Fokus stehen die Produktentwicklung sowie die nächsten Schritte Richtung Markteintritt.
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Das Gründerteam von constrct: Christoph Oswald und Michael Ramel. | © Dina Grojer

Die Software des Wiener Startups Constrct will die Beschaffung von Baumaterialien durchgängig digital abbilden – von der Bestellanforderung bis zur Lieferung – brutkasten berichtete. Nun erhält das 2024 gegründete Unternehmen eine sechsstellige Förderung im Rahmen des aws-Programms „Seedfinancing – Innovative Solutions“. Mit den Mitteln möchte das Startup die Weiterentwicklung seiner Plattform zur Digitalisierung der Baustoffbeschaffung sowie den Markteintritt weiter vorantreiben.

Constrct: Fragmentierte Abläufe strukturieren

Die Idee hinter Constrct stammt von Co-Founder Michael Ramel. Er wuchs in einer Bauunternehmerfamilie auf und war früh auf Baustellen unterwegs. Organisation, Materialbestellungen und Abstimmungen erlebte er aus nächster Nähe. Den technischen Gegenpart fand er in Softwareentwickler Christoph Oswald. Gemeinsam gründeten sie Constrct und wuchsen zu einem aktuell fünfköpfigen Team heran.

Konkretes Ziel der beiden ist es, fragmentierte Abläufe entlang der Lieferkette zu strukturieren und eine konsistente, auswertbare Datengrundlage zu schaffen. In Constrct investiert haben in der Vergangenheit unter anderem Rhomberg Ventures sowie WU Ignite Ventures.

App geplant

„Mit der Förderung können wir die nächsten Entwicklungsschritte deutlich beschleunigen und unsere Lösung gezielt weiter in den Markt bringen“, sagt Ramel.

Derzeit arbeitet Constrct an einer mobilen App, um die Nutzung der Software auf der Baustelle zu vereinfachen. Sie soll in den kommenden Monaten verfügbar sein.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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