12.03.2024

Consola.finance: Bitpanda-Spin-off wird von Request Finance übernommen

Das Wiener Startup Consola.finance wird von dem französischen Krypto-Finanzverwalter Request Finance übernommen. Über die Summe der Übernahme haben die beiden Parteien Stillschweigen vereinbart.
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Miroslav Byrtus und Jacob Kobler, Gründer von consola.finance. (c) concola.finance
Miroslav Byrtus und Jacob Kobler, Gründer von consola.finance. (c) concola.finance

Die Finance- und Accounting-Plattform Consola.finance wird damit Teil des Krypto-Zahlungssystems für Unternehmen Request Finance. Das Wiener Startup erhofft sich durch die Integration eine Verbesserung der Abwicklungen von Transaktionen in Krypto- wie auch Fiatwährungen. Mit der Verschmelzung der beiden Unternehmen soll die Verwaltung der unterschiedlichen Transaktionen noch besser gestaltet werden.

Der französische Finanzverwalter Request Finance bietet als Plattform die Möglichkeit, finanzielle Handlungen in Krypto- und traditionellen Währungen an einem Ort zu managen. Außerdem gibt es Funktionen für Verbindlichkeiten/Forderungen-Management, Buchführung, Lohnabrechnung, Ausgaben-Management und flexible Zahlungsoptionen für Unternehmen.

„Mit der Integration von Consola Finance in das Ökosystem von Request Finance können wir eine einzigartige All-in-One-Finanzplattform unseren Kunden bieten“, so der ehemalige Bitpanda-Mitarbeiter und Consola.finance CEO Jakob Kobler.

So soll es mit Consola.finance weitergehen

„Druck zu Verkaufen gab es grundsätzlich nicht“, so Kobler gegenüber dem brutkasten. Das Übernahmeangebot von Request Finance habe allerdings einfach Sinn ergeben. So besitzen beide Unternehmen einen ähnlichen Stamm an Kund:innen und die Anwendungen lassen sich einfach integrieren.

Alle Mitarbeiter:innen von Consola.finance werden direkt übernommen und auch das Gründerduo Miroslav Byrtus und Jacob Kobler machen als Angestellte bei Request Finance weiter. „Wir haben noch einige Meilensteine vor uns und sind noch mit 100 Prozent Einsatz dabei“, sagt Kobler zum brutkasten. Bei der Übernahme haben die beiden Founder außerdem Firmenanteile an Request Finance erhalten.

Die erste Synchronisation der beiden Seiten ist inzwischen schon live. Diese soll Schritt für Schritt weiter optimiert und ausgebaut werden. Bis zur vollen Integration der beiden Plattformen rechnet Kobler allerdings erst in rund einem halben Jahr.

Pre-Seed-Finanzierung durch das österreichische Who is Who

Das Wiener Startup Consola.finance sorgte schon im September 2022 mit einer Pree-Seed-Finanzierung für Aufsehen. Damals konnten Miroslav Brytus und Jacob Kobler eine Finanzierung von rund 1,1 Mio. Euro an Land ziehen. Unter anderem mit dabei: Bitpanda-Founder Eric Demuth, Lukas Enzersdorfer-Konrad (CEO Bitpanda) und der österreichische Business Angel Hansi Hansmann.

Die B2B-Finanz und Buchhaltungs-SaaS-Plattform basiert dabei auf der Blockchaintechnologie und vereinfacht langwierige Finanzprozesse für Web3-Unternehmen. Um die Pain Points der Branche genau definieren zu können, haben die beiden Gründer Interviews mit über 100 Unternehmen geführt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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