24.02.2025
CROWD-INVESTING

Conda erreichte 2024 über 73 Millionen Euro Finanzierungsvolumen

Der Wiener Crowdinvesting-Anbieter Conda gibt bekannt, dass er im vergangenen Jahr ein Finanzierungsvolumen von insgesamt 73,3 Millionen Euro erzielte.
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Conda
Daniel Horak, Geschäftsführer von Conda | (c) Niklas Schnaubelt

Crowdinvesting hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, was sich auch in den Zahlen des Wiener Crowdinvesting-Anbieters Conda widerspiegelt. Im Jahr 2022 verzeichnete die Plattform noch ein Investitionsvolumen von 68,5 Millionen Euro, wie brutkasten berichtete. Für 2024 hingegen spricht das Unternehmen von einem „Rekordjahr“ – mit einem Gesamtvolumen von 73,3 Millionen Euro. Zu den finanzierten Projekten zählen unter anderem SK Rapid (brutkasten berichtete), FC St. Pauli, die Trumer Privatbrauerei und QimiQ.

Potenzial digitaler Unternehmensfinanzierung

Über die Investment-Plattform haben Anleger:innen die Möglichkeit, digital in KMUs zu investieren. Neben klassischen Finanzinstrumenten wie Aktien und Anleihen können sie auch in Genussscheine und Wandelanleihen anlegen. Conda ermögliche so “eine effiziente, transparente und zielgerichtete Mobilisierung von Kapital”, heißt es vonseiten des Unternehmens.

Von den insgesamt 73,3 Millionen Euro Finanzierungsvolumen wurden 17 Millionen Euro über die eigenen Plattformen (conda.at, conda.de und conda-capital.com) erzielt, während 56,3 Millionen Euro über sogenannte „White-Label-Projekte“ generiert wurden. Bei diesen Projekten kommt zwar die Technologie und das Know-how von Conda zum Einsatz, die Kampagnen laufen jedoch unter der Marke des zu finanzierenden Unternehmens.

Im September 2023 erlangte Conda die EU-weite Crowdinvesting-Lizenz – brutkasten berichtete. “Dank ECSP-Lizenz (European Crowdfunding Service Provider) kann CONDA Wertpapiere vermitteln, wodurch flexiblere Finanzierungsoptionen und attraktive Anlagemöglichkeiten geschaffen werden. Erfolgreiche Finanzierungsprojekte (…) unterstreichen das Potenzial digitaler Unternehmensfinanzierung”, so Daniel Horak, Geschäftsführer von Conda.

Fokus auf KMUs

Der Investment-Anbieter konzentriert sich auf KMUs, in die zu investieren es bisher weniger Möglichkeiten für Privatanleger:innen gab. “Durch den Einsatz digitaler Finanzierungsinstrumente stärkt Conda gezielt die Eigenkapital- bzw. Fremdkapital-Basis der Unternehmen und schafft damit eine solide Grundlage für weiteres Wachstum”, heißt es in der Aussendung.

Außerdem vermeldet Conda, dass die Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) zunehmend an Bedeutung bei Investitionsentscheidungen gewinnen würden. Aus diesem Grund legte der Anbieter im vergangenen Jahr noch stärkeren Fokus auf nachhaltige Finanzierungstrends.

2025: Conda setzt auf Eigenemission

Für das neue Jahr setzt die Conda Capital Group auf eine Eigenemission. Diese biete Investor:innen „erstmals die Möglichkeit, direkt am Erfolg und Wachstum von Conda zu partizipieren“. Zudem plant das Unternehmen auf seiner Plattform neue Funktionen und ein erweitertes Reporting einzuführen, um Investor:innen noch mehr Transparenz zu bieten. Darüber hinaus arbeitet der Crowdinvestment-Anbieter künftig auch auf eine B-Corp-Zertifizierung hin, um seine nachhaltige Unternehmensstrategie weiter aufzubauen.

„Wir wollen unsere Position als Vorreiter für digitale und nachhaltige Finanzierung ausbauen. 2025 wird ein Jahr, in dem wir noch enger mit mittelständischen Unternehmen und Investor:innen zusammenarbeiten, um gemeinsam eine nachhaltige Zukunft zu gestalten”, sagt Horak.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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