28.09.2023

Conda holt sich EU-weite Crowdinvesting-Lizenz

Der Wiener Crowdinvesting-Anbieter erhält mit seiner Tochterfirma Conda Capital eine Zulassung gemäß der European Crowdfunding Service Providers Verordnung.
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Conda Capital Conda, Horak
(c) Niklas Schnaubelt - Die Conda-Geschäftsführer Daniel Horak und Dirk Littig.

Freier Kapitalverkehr ja, aber… hieß es bis vor einiger Zeit für Crowdinvesting-Unternehmen in der Europäischen Union. Denn der EU-Grundfreiheit zum Trotz war ein länderübergreifendes Angebot defacto unmöglich. Hier setzt die 2020 verabschiedete European Crowdfunding Service Providers Verordnung (ECSP) an, die den europäischen Binnenmarkt weiter stärken soll. Von dieser profitiert nun auch der Wiener Anbieter Conda.

ECSP-Lizenz: „Für uns als Crowdinvestmentplattform neue Türen geöffnet“

„Mit der Einführung eines einheitlichen Rechtsrahmens durch die EU-Verordnung ECSP haben sich für uns als Crowdinvestmentplattform neue Türen geöffnet“, sagt Gründer und Geschäftsführer Daniel Horak. Die Conda-Tochter Conda Capital holte sich nun eine entsprechende Lizenz – bereits im Jänner hatte Mitbewerber Invesdor als erster heimischer Anbieter eine solche erhalten. Diese schafft nicht nur die Möglichkeit, EU-weit grenzübergreifende Crowdinvestmentprojekte, sondern auch Wertpapiere und prospektfreie Emissionen bis zu einem Wert von fünf Millionen Euro anzubieten.

Auch digitale Eigenkapitalinvestments bei Conda Capital möglich

„Über Conda Capital will die Conda Gruppe, ein breites Spektrum neuer Assetklassen anbieten, darunter Aktien, Anleihen und Genussscheine, ab einem Emissionsvolumen von einer Million Euro. Dabei soll der der Schwerpunkt nun auf KMU und spätphasigen Scaleups liegen“, heißt es in einer Aussendung dazu. Zudem könne man nun unter der europäischen Regulierung auch digitale Eigenkapitalinvestments in mittelständische Unternehmen anbieten. Bis jetzt setzte Conda im Crowdinvesting auf Nachrangdarlehen, die dem sogenannten Mezzaninkapital zuzuordnen sind.

Länder-Plattformen bleiben parallel zu Conda Capital erhalten

Die auf diesem Modell aufgebauten länderspezifischen Plattformen für Österreich, Deutschland und die Schweiz sollen trotz ECSP-Lizenz auch weiterhin erhalten bleiben. Die strategische Erweiterung betreffe ausschließlich Conda Capital, heißt es vom Unternehmen. „Unser Ziel ist es, ein breites Spektrum von Anlegern zu erreichen, von Retail-Investoren bis hin zu professionellen und semi-institutionellen Anlegern. Wir wollen sie alle mit optimalen Lösungen bedienen“, so Horak.

Neues Angebot bringt auch FMA-Aufsicht

Das Tochter-Unternehmen wird aufgrund der Natur der neuen Angebote nun auch von der Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt. „Wir sind uns bewusst, dass dies eine große Verantwortung ist und die Beaufsichtigung durch die FMA unterstreicht die Sicherheit und Transparenz unserer neuen Investmentlösungen von Conda Capital“, kommentiert der Gründer und meint: „Wir stehen am Beginn einer neuen Phase.“

Conda war im Juni 2022 nach einigen Jahren als startup300-Tochter durch einen Management-Buyout wieder eigenständig geworden. Neben den eigenen Plattformen bietet das Unternehmen bereits seit längerer Zeit auch eine Whitelabel-Lösung an.

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In einem Interview mit brutkasten im Februar dieses Jahres hob die Wiener Digitalstadträtin Barbara Novak (SPÖ) den Standort Wien für eine „AI Gigafactory“ noch hervor. Die Abwärme der Server sollte dabei direkt in das bestehende Fernwärmenetz eingespeist werden, so das Konzept. „Bei einer AI Gigafactory fällt sehr viel Abwärme an, mit der bis zu 200.000 Haushalte versorgt werden könnten. Das wäre ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme und stellt eine klassische Win-win-Situation dar“, so Novak im Interview.

Brief von Digitalstadträtin an EU

Die Auflagen der Förderung seien von Seiten der EU nun aber dahingehend geändert worden, dass das Projekt an keinen bestimmten Standort bzw. an keine definierten Auflagen gebunden werden dürfe, berichtet die Tageszeitung Kurier. Ein zentrales Element der Wiener Bewerbung beinhaltet jedoch die erwähnte Anknüpfung der Gigafactory an das Fernwärmenetz (brutkasten berichtete). Laut Kurier wird in einem offiziellen Brief der Digitalstadträtin an die EU nun dazu aufgerufen, die Auflagen für die Förderung nochmal zu überdenken.

„Einkaufsgemeinschaften“ nicht passend für Stadt Wien

Das Finanzierungsmodell für das 5-Milliarden-Euro-Projekt sah ursprünglich vor, dass zwei Drittel der Mittel von privaten Investoren und ein Drittel gemeinschaftlich von der Stadt Wien, dem Bund sowie der EU aufgebracht werden. Aktuelle Bestrebungen in Brüssel sehen nun jedoch die Bildung von standortungebundenen „Einkaufsgemeinschaften“ vor. Für Wien würde dies bedeuten, dass das Projekt nicht mehr zwingend an die geplante Abwärme-Integration in das Fernwärmenetz gekoppelt werden dürfte. Da diese Koppelung jedoch eine Grundvoraussetzung der Wiener Bewerbung ist, wird eine Beteiligung unter den geänderten Bedingungen derzeit hinterfragt.

Fünf Gigafactories geplant

Bis zum Jahr 2028 plant die Europäische Union den Baubeginn von bis zu fünf neuen „AI-Gigafactories“. Diese hochmodernen Rechenzentren sollen speziell auf die enormen Anforderungen zugeschnitten werden, die das Training und der laufende Betrieb fortschrittlicher Künstlicher Intelligenz mit sich bringen. Dabei legt die EU besonderen Wert auf strengste Maßstäbe in den Bereichen Datensicherheit, IT-Schutz und Energieeffizienz.

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