28.09.2023

Conda holt sich EU-weite Crowdinvesting-Lizenz

Der Wiener Crowdinvesting-Anbieter erhält mit seiner Tochterfirma Conda Capital eine Zulassung gemäß der European Crowdfunding Service Providers Verordnung.
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Conda Capital Conda, Horak
(c) Niklas Schnaubelt - Die Conda-Geschäftsführer Daniel Horak und Dirk Littig.

Freier Kapitalverkehr ja, aber… hieß es bis vor einiger Zeit für Crowdinvesting-Unternehmen in der Europäischen Union. Denn der EU-Grundfreiheit zum Trotz war ein länderübergreifendes Angebot defacto unmöglich. Hier setzt die 2020 verabschiedete European Crowdfunding Service Providers Verordnung (ECSP) an, die den europäischen Binnenmarkt weiter stärken soll. Von dieser profitiert nun auch der Wiener Anbieter Conda.

ECSP-Lizenz: „Für uns als Crowdinvestmentplattform neue Türen geöffnet“

„Mit der Einführung eines einheitlichen Rechtsrahmens durch die EU-Verordnung ECSP haben sich für uns als Crowdinvestmentplattform neue Türen geöffnet“, sagt Gründer und Geschäftsführer Daniel Horak. Die Conda-Tochter Conda Capital holte sich nun eine entsprechende Lizenz – bereits im Jänner hatte Mitbewerber Invesdor als erster heimischer Anbieter eine solche erhalten. Diese schafft nicht nur die Möglichkeit, EU-weit grenzübergreifende Crowdinvestmentprojekte, sondern auch Wertpapiere und prospektfreie Emissionen bis zu einem Wert von fünf Millionen Euro anzubieten.

Auch digitale Eigenkapitalinvestments bei Conda Capital möglich

„Über Conda Capital will die Conda Gruppe, ein breites Spektrum neuer Assetklassen anbieten, darunter Aktien, Anleihen und Genussscheine, ab einem Emissionsvolumen von einer Million Euro. Dabei soll der der Schwerpunkt nun auf KMU und spätphasigen Scaleups liegen“, heißt es in einer Aussendung dazu. Zudem könne man nun unter der europäischen Regulierung auch digitale Eigenkapitalinvestments in mittelständische Unternehmen anbieten. Bis jetzt setzte Conda im Crowdinvesting auf Nachrangdarlehen, die dem sogenannten Mezzaninkapital zuzuordnen sind.

Länder-Plattformen bleiben parallel zu Conda Capital erhalten

Die auf diesem Modell aufgebauten länderspezifischen Plattformen für Österreich, Deutschland und die Schweiz sollen trotz ECSP-Lizenz auch weiterhin erhalten bleiben. Die strategische Erweiterung betreffe ausschließlich Conda Capital, heißt es vom Unternehmen. „Unser Ziel ist es, ein breites Spektrum von Anlegern zu erreichen, von Retail-Investoren bis hin zu professionellen und semi-institutionellen Anlegern. Wir wollen sie alle mit optimalen Lösungen bedienen“, so Horak.

Neues Angebot bringt auch FMA-Aufsicht

Das Tochter-Unternehmen wird aufgrund der Natur der neuen Angebote nun auch von der Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt. „Wir sind uns bewusst, dass dies eine große Verantwortung ist und die Beaufsichtigung durch die FMA unterstreicht die Sicherheit und Transparenz unserer neuen Investmentlösungen von Conda Capital“, kommentiert der Gründer und meint: „Wir stehen am Beginn einer neuen Phase.“

Conda war im Juni 2022 nach einigen Jahren als startup300-Tochter durch einen Management-Buyout wieder eigenständig geworden. Neben den eigenen Plattformen bietet das Unternehmen bereits seit längerer Zeit auch eine Whitelabel-Lösung an.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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