04.09.2018

Conda AG macht ihre Aktien über die Blockchain übertragbar

Die Wiener Crowdinvesting-Plattform Conda setzt einen weiteren Schritt in ihrer Blockchain-Strategie. Mit der Möglichkeit, Aktien der Conda AG über die Ethereum-Blockchain zu übertragen, will man auch ein Modell für ein neues Crowdinvesting-Konzept erproben.
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Conda AG: Aktie als Token auf der Ethereum-Blockchain
(c) Conda: Die Founder Daniel Horak und Paul Pöltner

Vorab die Zukunftvision: Man habe “die Basis geschaffen, um Unternehmensanteile der Crowd anzubieten, die dann Aktionäre der Gesellschaft werden, was ein großer Schritt im Crowdinvesting und in der Umsetzung von Securities Token ist”, wird Paul Pöltner, Co-Founder der Conda AG, in einer Aussendung zitiert. Bislang arbeitet Conda vorwiegend mit Nachrangdarlehen. Wer über die Plattform investiert, vergibt ein Darlehen – also Fremdkapital – und bekommt dieses später, zu am Anfang vereinbarten Konditionen, zurückgezahlt (sofern das Unternehmen nicht davor insolvent wird).

+++ CrowdCircus: Conda nur noch auf Platz 5 bei Top Crowdfunding-Plattformen +++

Crowdinvesting mit Eigenkapital

Nicht nur die erhöhte Insolvenzgefahr auf Unternehmensseite (wer Fremdkapital aufnimmt, wird eher zahlungsunfähig) spricht für die Aufnahme von Eigenkapital. Auf Anlegerseite ist zweitere Variante zwar mit größerem Risiko verbunden – es besteht bei Erfolg aber auch die Chance auf deutlich höhere Rendite. Rechtlich ist der breit angelegte Verkauf derartig kleiner Anteile nur als Aktiengesellschaft sinnvoll und auch dann – für (kleine) nicht börsengelistete Unternehmen – sehr umständlich.

Token repräsentiert Aktie

Conda will diese Problemlage jetzt über die Blockchain vereinfachen. “Jeder Token repräsentiert eine Stückaktie. Bei Übertragung eines Tokens von einem Aktionär auf eine andere Person kommt es zum (nicht mehr manipulierbaren) Eintrag in der Blockchain; auf dieser Basis erfolgt dann die Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft. Der Transfer eines Tokens ist daher mit der (herkömmlichen) Übertragung einer Aktie gleichgesetzt”, heißt es in der Aussendung. Genutzt wird dabei die Ethereum-Blockchain.

⇒ Mehr Infos zum Thema

Selbstversuch: Conda AG mit “erster digitalisierter Aktie”

Die Crowdinvesting-Plattform startet dabei mit einem Selbstversuch. In einem ersten Schritt wurde die Aktie der Conda AG tokenisiert. “Es handelt sich um die erste Digitalisierung von Aktien einer österreichischen Aktiengesellschaft”, verkündet man stolz. Unterstützt wurde das Wiener Unternehmen dabei von der Kanzlei Schönherr Rechtsanwälten unter der Federführung von Thomas Kulnigg. Und Conda merkt an: “Aus rechtlicher Sicht war die Transaktion deshalb herausfordernd, da bisher die Frage der Zulässigkeit der Segmentierung von Namensaktien in Form von Token weder in der Fachliteratur, noch höchstgerichtlich thematisiert oder geklärt wurde. Weiters fehlen Richtlinien zu den Fragen der rechtlichen Implementierung der ‘Digitalisierung’ von Aktien”.

Weiter warten auf ICO

Ob es sich dabei um einen erwähnten “Securities Token” handelt, darf übrigens hinterfragt werden. Schließlich steht der Token ja nur stellvertretend für eine “klassische” Aktie. Rechtlich dürfte hier noch einiges abzuklären sein. Und mit der Ausgabe des Tokens CRWD in Form eines ICOs hat dieser Schritt übrigens nur am Rande zu tun. Der Token Sale wurde laut Unternehmens-Page inzwischen auf Dezember verlegt – er war ursprünglich für das erste Quartal diesen Jahres geplant gewesen und wurde seitdem mehrmals verschoben.

⇒ Zur Page von Conda

Archiv: Video-Interview mit Conda-Co-Founder Daniel Horak u.a. zum geplanten ICO

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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