09.12.2024
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COISS: Linzer Startup macht Industrie-Maschinen innerhalb von Minuten smart

Schnell installierte Plug&Play-Sensoren statt langwierige und kostspielige Umrüstung - das verspricht COISS Industriebetrieben. Auf seinem Weg wird das Linzer Startup durch tech2b unterstützt.
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Das COISS-Gründer Team (vlnr.) Martin Hehl, Manuel Rohrauer, Marco Kner | (c) COISS
Das COISS-Gründer Team (vlnr.) Martin Hehl, Manuel Rohrauer, Marco Kner | (c) COISS

Internet of Things, Industrie 4.0, Predictive Maintenance – es gibt einige Buzzwords, die seit Jahren das Thema Digitalisierung der Industrie bestimmen. Fest steht: Wie auch immer man es nennt – Industriebetriebe kommen nicht darum hin, ihre Systeme smarter zu machen und so die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Doch Umrüstungen oder gar die Anschaffung neuer Maschinen sind zeitaufwändig und teuer – bislang. Denn das Linzer Startup COISS will mit seiner Technologie Abhilfe schaffen. Dabei wird es auch vom oberösterreichischen Inkubator tech2b unterstützt.

COISS-System liefert sofort Ergebnisse

„COISS entwickelt intelligente Plug-and-Play-Sensorik und einfache Softwarelösungen, die Maschinenaktivitäten, Temperatur und Position in Echtzeit erfassen – ganz ohne Eingriff in bestehende Elektrik“, erklärt Co-Founder und CEO Marco Kner gegenüber brutkasten. Dabei lasse sich das System innerhalb von Minuten installieren und liefere sofort Ergebnisse. Das Startup verkauft dabei Hard- und Software im Komplettpaket. Auch ein Abo-Modell steht zur Verfügung.

In Minuten aufrüsten, statt ausmustern

„Wir haben schon Produktionsmaschinen angebunden, die mehr als 30 Jahre alt waren und eigentlich ausgemistet werden sollten“, erzählt der COISS-Gründer. Auch ein ganzes Hochregallager habe man in kürzester Zeit digitalisiert. Kunden hätten sich so Digitalisierungsprojekte mit fünfstelligen Kosten gespart. Sechs dieser Kunden gibt es bislang, darunter die Kunststoff-Unternehmen Poloplast und AGRU sowie das Holz-Unternehmen Rohol. Zehn Systeme sind im Einsatz, rund 80.000 Euro Umsatz wurden damit erzielt.

COISS erst im Februar 2024 gegründet

Und das, obwohl Kner mit seinen Co-Foundern Manuel Rohrauer und Martin Hehl gerade vor etwas mehr als einem Jahr mit der Entwicklung starteten und im Februar 2024 gründeten. Alle drei brachten dabei umfassende Erfahrung aus der Industrie mit vormaligen Arbeitgebern wie Siemens, Engel und Loxone mit.

„Wir merken extreme Fortschritte dank der Unterstützung durch tech2b“

Und noch ein weiterer Aspekt neben der Erfahrung habe sehr dabei geholfen, so schnell voranzukommen, erzählt Kner: „Tech2b war von Anfang an ein Wegbegleiter und unterstützt uns im Bereich Strategieausarbeitung und dabei, das aktuell schnelle Tempo zu halten. Die Ansprechpartner und Mentoren stehen uns wirklich immer zur Verfügung – sowohl für konkrete Themen, als auch für den Aufbau des Vertriebs.“ Inzwischen sei man in der „Incubate Phase“ – „und wir starten voll durch“, so Kner. „Wir merken extreme Fortschritte dank der Unterstützung durch tech2b. Sie bringen es immer sehr gut auf den Punkt, was ein gutes, stabiles Unternehmen braucht.“

Nächster Schritt: DACH-Expansion

Und diese Stabilität lässt sich auch finanziell gerade einmal zehn Monate nach der Gründung sehen: „Wir leben bereits von unseren Umsätzen“, sagt Kner. Eine externe Finanzierung ist aktuell nicht geplant. „Wir bootstrappen unser Unternehmen in enormem Tempo nach oben“, meint der COISS-CEO. Entsprechend stehen auch bereits Expansionspläne. 2025 steht die Internationalisierung in der DACH-Region auf dem Plan. „Außerdem werden wir unsere Produktpalette weiterentwickeln. Wir wollen Unternehmen helfen, einfach und günstig Ihre Wertschöpfungskette abzubilden.“

Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit der tech2b Inkubator GmbH.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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