09.12.2024
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COISS: Linzer Startup macht Industrie-Maschinen innerhalb von Minuten smart

Schnell installierte Plug&Play-Sensoren statt langwierige und kostspielige Umrüstung - das verspricht COISS Industriebetrieben. Auf seinem Weg wird das Linzer Startup durch tech2b unterstützt.
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Das COISS-Gründer Team (vlnr.) Martin Hehl, Manuel Rohrauer, Marco Kner | (c) COISS
Das COISS-Gründer Team (vlnr.) Martin Hehl, Manuel Rohrauer, Marco Kner | (c) COISS

Internet of Things, Industrie 4.0, Predictive Maintenance – es gibt einige Buzzwords, die seit Jahren das Thema Digitalisierung der Industrie bestimmen. Fest steht: Wie auch immer man es nennt – Industriebetriebe kommen nicht darum hin, ihre Systeme smarter zu machen und so die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Doch Umrüstungen oder gar die Anschaffung neuer Maschinen sind zeitaufwändig und teuer – bislang. Denn das Linzer Startup COISS will mit seiner Technologie Abhilfe schaffen. Dabei wird es auch vom oberösterreichischen Inkubator tech2b unterstützt.

COISS-System liefert sofort Ergebnisse

„COISS entwickelt intelligente Plug-and-Play-Sensorik und einfache Softwarelösungen, die Maschinenaktivitäten, Temperatur und Position in Echtzeit erfassen – ganz ohne Eingriff in bestehende Elektrik“, erklärt Co-Founder und CEO Marco Kner gegenüber brutkasten. Dabei lasse sich das System innerhalb von Minuten installieren und liefere sofort Ergebnisse. Das Startup verkauft dabei Hard- und Software im Komplettpaket. Auch ein Abo-Modell steht zur Verfügung.

In Minuten aufrüsten, statt ausmustern

„Wir haben schon Produktionsmaschinen angebunden, die mehr als 30 Jahre alt waren und eigentlich ausgemistet werden sollten“, erzählt der COISS-Gründer. Auch ein ganzes Hochregallager habe man in kürzester Zeit digitalisiert. Kunden hätten sich so Digitalisierungsprojekte mit fünfstelligen Kosten gespart. Sechs dieser Kunden gibt es bislang, darunter die Kunststoff-Unternehmen Poloplast und AGRU sowie das Holz-Unternehmen Rohol. Zehn Systeme sind im Einsatz, rund 80.000 Euro Umsatz wurden damit erzielt.

COISS erst im Februar 2024 gegründet

Und das, obwohl Kner mit seinen Co-Foundern Manuel Rohrauer und Martin Hehl gerade vor etwas mehr als einem Jahr mit der Entwicklung starteten und im Februar 2024 gründeten. Alle drei brachten dabei umfassende Erfahrung aus der Industrie mit vormaligen Arbeitgebern wie Siemens, Engel und Loxone mit.

„Wir merken extreme Fortschritte dank der Unterstützung durch tech2b“

Und noch ein weiterer Aspekt neben der Erfahrung habe sehr dabei geholfen, so schnell voranzukommen, erzählt Kner: „Tech2b war von Anfang an ein Wegbegleiter und unterstützt uns im Bereich Strategieausarbeitung und dabei, das aktuell schnelle Tempo zu halten. Die Ansprechpartner und Mentoren stehen uns wirklich immer zur Verfügung – sowohl für konkrete Themen, als auch für den Aufbau des Vertriebs.“ Inzwischen sei man in der „Incubate Phase“ – „und wir starten voll durch“, so Kner. „Wir merken extreme Fortschritte dank der Unterstützung durch tech2b. Sie bringen es immer sehr gut auf den Punkt, was ein gutes, stabiles Unternehmen braucht.“

Nächster Schritt: DACH-Expansion

Und diese Stabilität lässt sich auch finanziell gerade einmal zehn Monate nach der Gründung sehen: „Wir leben bereits von unseren Umsätzen“, sagt Kner. Eine externe Finanzierung ist aktuell nicht geplant. „Wir bootstrappen unser Unternehmen in enormem Tempo nach oben“, meint der COISS-CEO. Entsprechend stehen auch bereits Expansionspläne. 2025 steht die Internationalisierung in der DACH-Region auf dem Plan. „Außerdem werden wir unsere Produktpalette weiterentwickeln. Wir wollen Unternehmen helfen, einfach und günstig Ihre Wertschöpfungskette abzubilden.“

Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit der tech2b Inkubator GmbH.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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