05.05.2022

Coinpanion: Wiener Krypto-Startup startet in Deutschland

Nachdem erst vor einer Woche eine Kooperation mit dem deutschen Bankhaus Scheich verkündet wurde, kommt der Schritt wenig überraschend.
/artikel/coinpanion-deutschland
Die Gründer des Wiener Krypto-Startups Coinpanion |© Coinpanion
Die Gründer des Wiener Krypto-Startups Coinpanion |© Coinpanion

Erst vor einer Woche gab das Wiener Krypto-Startup Coinpanion, das seinen Kund:innen einen „Rundum-Sorglos“-Einstieg in die Krypto-Welt ermöglichen will, eine große Kooperation in Deutschland bekannt. Die Partnerschaft mit dem deutschen Bankhaus Scheich ebne den Weg für neue Produkte hieß es dazu vom 2019 gegründeten Startup, das kürzlich eine 5,5 Millionen Euro-Finanzierungsrunde abgeschlossen hatte. Auf die Frage des brutkasten, ob das auch eine Expansion nach Deutschland bedeute, hieß es sinngemäß: Bitte noch ein wenig warten. Es dauerte tatsächlich nicht lange. Heute wurde der Schritt ins Nachbarland offiziell in einer Aussendung verkündet.

Coinpanion: Kooperationen mit Bankhäusern Scheich und von der Heydt

Dabei kooperiere man nicht nur mit dem erwähnten Bankhaus Scheich und dessen FinTech-Arm tradias, sondern auch mit dem 1754 gegründeten Münchner Bankhaus von der Heydt, einem der ältesten Deutschlands. „Beide Bankhäuser stellen dabei die regulatorischen Vorgaben sicher und sind für die Abwicklung der Handelsgeschäfte von Coinpanion zuständig“, heißt es dazu von Coinpanion. Das Bankhaus Scheich übernehme als Europas führende regulierte OTC Trading-Plattform für den Handel mit Kryptowährungen die Abwicklung der Transaktionen bei den Trades. Das Bankhaus von der Heydt agiere als Finanzkommissionär und übernehme in der Kooperation zudem die Rolle des Custodian, der die Euro- und Kryptoeinlagen der Anleger verwahrt und die Auszahlungen an die Kunden von Coinpanion sicherstellt.

Neue Partner als Enabler im regulatorischen Bereich

„Für Startups ist es wichtig, die hohen regulatorischen Anforderungen in Deutschland mit erfahrenen Partnern wie uns und dem Bankhaus von der Heydt zu erfüllen“, kommentiert Nils von Schoenaich-Carolath vom Bankhaus Schleich. Man sehe in der Kooperation Potenzial für die eigene Expansion innerhalb Europas. Auch Sebastian Hailer vom Bankhaus von der Heydt sieht sein Unternehmen als regulatorischen Enabler für Coinpanion: „Wir sehen, dass digitale Vermögenswerte eine größere Bedeutung erlangen. Hierbei erschweren regulatorischen Anforderungen und eine hohe Komplexität oftmals den Markteintritt. Als vollregulierte Partnerbank, die langjährige Banking-Expertise in hoch regulierten Märkten mit einem tiefen Verständnis für Blockchain-basierte Lösungen kombiniert, helfen wir einen Einstieg in den Markt zu finden“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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