31.07.2023

Coinbase-CEO: Börsenaufsicht wollte, dass wir nur mehr Bitcoin anbieten

Die Kryptobörse Coinbase hat im Juni eine Klage der US-Börsenaufsicht erhalten. Im Vorfeld hatte sie jedoch eine Forderung an die Börse gestellt, die das "Ende der Kryptobranche in den USA" bedeutet hätte, sagte Coinbase-CEO Brain Armstrong der "Financial Times".
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The logo of coinbase on a computer screen
Foto: Adobe Stock

Das Verhältnis zwischen der größten US-Kryptobörse Coinbase und der Börsenaufsicht, der United States Securities and Exchange Commission (SEC), ist schon lange ziemlich schwierig. Schon im Spätsommer 2021 musste Coinbase ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen am US-Markt auf Druck der Behörde zurückziehen.

Dieses Jahr spitzte sich die Situation weiter zu: Im März übermittelte die Börsenaufsicht Coinbase eine sogenannte Wells Notice – eine Art Vorwarnung, dass es bald zu rechtlichen Schritten kommen könnte. Und im Juni folgte dann tatsächlich eine Klage der Behörde gegen Coinbase.

Der Vorwurf der SEC: Die Börse würde Krypto-Assets anbieten, die gemäß US-Recht als Werpapiere einzustufen seien. Womit Coinbase am US-Markt als unregistrierte Wertpapierbörse agiere. Welche Krypto-Assets genau die Behörde als Wertpapiere einstuft und welche nicht, ist nicht ganz klar.

Coinbase-CEO: Börsenaufsicht verlangte Delisting von sämtlichen Krypto-Assets außer Bitcoin

Außer Streit steht, dass Bitcoin jedenfalls nicht als Wertpapier einzustufen ist. Dann gibt es eine ganze Reihe an Krypto-Assets, von denen bereits bekannt ist, dass die SEC sie für Wertpapiere hält. Neben vielen kleineren Krypto-Assets werden in der Klage gegen Coinbase auch einige auch äußerst prominente Namen genannt: Solanas SOL-Token, Cardanos ADA-Token und MATIC von Polygon. Nicht so eindeutig ist aber beispielsweise die Einschätzung der SEC zu Ethereums Ether-Token. SEC-Chef Gary Gensler hat bisher vermieden, direkte Fragen dazu eindeutig zu beantworten.

Nun lässt Coinbase-CEO Brian Armstrong mit einer Aussage gegenüber der Financial Times aufhorchen: Bevor die Behörde die Klage eingebracht habe, hätte sie von Coinbase verlangt, den Handel mit sämtlichen Kryptowährungen außer Bitcoin auszusetzen, sagte Armtstrong der Zeitung. Coinbase hat in den USA über 200 Token gelistet. 13 davon wurden in der dann folgenden Klage explizit als in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht bezeichnet.

Coinbase-CEO: Wäre „Ende der Kryptobranche in den USA gewesen“

Mitarbeiter:innen der SEC hätten Coinbase gesagt, dass ihrer Einschätzung zufolge jedes Asset außer Bitcoin ein Wertpapier sei, erzählt Armstrong im Gespräch mit der Financial Times. „Und wir sagten, wie kommt ihr zu diesem Schluss, denn das ist nicht unsere Auslegung des Gesetzes. Und sie sagten, wir werden es euch nicht erklären, ihr müsst jedes Assets außer Bitcoin von der Börse nehmen.“

Dies hätte aber „im Grunde das Ende der Kryptobranche in den USA bedeutet“, führte Armstrong weiter aus. Daher sei die Entscheidung einfach gewesen. Coinbase habe zu diesem Zeitpunkt keine andere andere Wahl gehabt, als auf die Forderungen der Behöde nicht einzugehen. Daraufhin folgte die Klage – und der Fall wird nun vor Gericht gehen.

Börsenaufsicht: Delisting von Krypto-Assets nicht formell verlangt

Coinbase-Konkurrent Kraken war Anfang des Jahres nicht bereit, diesen Schritt zu gehen und hatte einem Vergleich mit der Börsenaufsicht zugestimmt. Dieser sah eine 30 Mio. US-Dollar schwere Strafzahlung vor – und das Einstellen des Staking-Angebots der Börse in den USA.

Auf Anfrage der Financial Times teilte die Börsenaufsicht zu Armstrongs Aussagen mit, dass sie nicht formell verlangt habe, dass Coinbase Krypto-Assets von der Börse nehme. Allerdings: „Im Laufe einer Untersuchung können Mitarbeiter:innen ihre eigene Meinung dazu äußern, welches Verhalten Fragen für die Behörde im Rahmen der Wertpapiergesetze aufwerfen könnte“.

XRP-Urteil im Juli von Kryptobranche überwiegend positiv aufgenommen

Die Börsenaufsicht kann selbst nicht entscheiden, ob ein Asset tatsächlich als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Wenn ein Unternehmen die Einschätzung der Behörde nicht akzeptiert, geht der Fall vor Gericht. Einer der bekanntesten dieser Fälle ist jener von Ripple und der Kryptowährung XRP.

Hier gab es im Juli ein erstes Urteil, das teils der Börsenaufsicht und teils Ripple Recht gab. In der Kryptobranche wurde das Urteil überwiegend positiv aufgenommen. Geklärt ist die Frage, ob XRP in den USA als Wertpapier einzustufen ist oder nicht, aber noch nicht abschließend. Die möglichen Implikationen für andere Kryptowährungen sind ohnedies völlig unklar.

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Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz © Andritz Group

Allein in Österreich könnten zukünftig rund 220.000 Tonnen davon besser verwertet werden. Bisher scheitert eine echte Kreislaufwirtschaft jedoch an der Praxis: „Wirkliches Faser-zu-Faser-Recycling, also sprich aus Abfällen wirklich wieder ein Kleidungsstück zu machen, das liegt im Bereich von 1% und weniger“, zieht Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz, im Gespräch ernüchternde Bilanz. Der Großteil der Altkleider wird deponiert oder verbrannt.

Vorhersage statt bloßer Materialbestimmung

Hier setzt die neue Technologie „teXscan“ an, die Andritz gemeinsam mit der französischen Tochtergesellschaft Laroche entwickelt. Während bestehende Nahinfrarot-Systeme lediglich die reine Materialzusammensetzung bestimmen können, soll die neue Lösung erstmals die konkrete Rezyklierfähigkeit zerstörungsfrei vorhersagen.

„Die Innovation dabei ist, dass man erstmals nicht nur Farbe oder Zusammensetzung messen, sondern eine Vorhersage treffen kann, wie gut etwas recycelbar ist.“, so Waupotitsch. Das System ordnet den Textilien einen Score von 0 bis 100 zu, der auf Kriterien wie der Faserlänge und dem Kurzfaseranteil basiert. Waupotitsch betont jedoch im Gespräch, dass es sich hierbei um „keinen industriellen Standard“, sondern primär um eine „Entscheidungshilfe“ für Sortier- und Recyclingbetriebe handelt.

Der teXscan © Andritz

Bislang nur weiße Baumwolle identifizierbar

Bislang beschränkt sich die Analysefähigkeit des Prototyps ausschließlich auf weiße Baumwollfasern. Die größte Herausforderung im Massenmarkt stellen jedoch Mischgewebe und gefärbte Stoffe dar, die den Großteil heutiger Fast Fashion ausmachen. Andritz plant, bis Ende des Jahres verlässliche Aussagen über farbige Baumwolle zu treffen; Mischgewebe sollen als nächstes folgen.

Aktuell existiert das System als Tischgerät. Um industriell relevant zu werden, soll die Technologie zu Handheld-Geräten oder vollautomatisierten Online-Sensoren für Förderbänder weiterentwickelt werden, erklärt der Textil-Recycling-Experte.

teXscan als strategischer „Door Opener“

„Recycling von Textilien steht im Wettbewerb mit extrem günstigen Frischfasern“, merkt Waupotitsch im Gespräch an. Man müsse das gesamte wirtschaftliche System beachten und vorsichtig sein sich in dieser Hinsicht nicht selbst zu belügen, denn „unterm Strich muss es sich auch rechnen“, so der Experte. Zudem fehlen in Europa flächendeckende, genormte Sammelsysteme, wie man sie vom Altpapier kennt.

Für den Technologiekonzern ist der Scanner ohnehin nicht das primäre Endprodukt sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Andritz versteht sich als Maschinen- und Anlagenbauer. Das Messgerät soll vielmehr als „Door-Opener“ fungieren, um letztlich großskalierte mechanische und chemische Recyclinganlagen zu vertreiben.

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