31.07.2023

Coinbase-CEO: Börsenaufsicht wollte, dass wir nur mehr Bitcoin anbieten

Die Kryptobörse Coinbase hat im Juni eine Klage der US-Börsenaufsicht erhalten. Im Vorfeld hatte sie jedoch eine Forderung an die Börse gestellt, die das "Ende der Kryptobranche in den USA" bedeutet hätte, sagte Coinbase-CEO Brain Armstrong der "Financial Times".
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The logo of coinbase on a computer screen
Foto: Adobe Stock

Das Verhältnis zwischen der größten US-Kryptobörse Coinbase und der Börsenaufsicht, der United States Securities and Exchange Commission (SEC), ist schon lange ziemlich schwierig. Schon im Spätsommer 2021 musste Coinbase ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen am US-Markt auf Druck der Behörde zurückziehen.

Dieses Jahr spitzte sich die Situation weiter zu: Im März übermittelte die Börsenaufsicht Coinbase eine sogenannte Wells Notice – eine Art Vorwarnung, dass es bald zu rechtlichen Schritten kommen könnte. Und im Juni folgte dann tatsächlich eine Klage der Behörde gegen Coinbase.

Der Vorwurf der SEC: Die Börse würde Krypto-Assets anbieten, die gemäß US-Recht als Werpapiere einzustufen seien. Womit Coinbase am US-Markt als unregistrierte Wertpapierbörse agiere. Welche Krypto-Assets genau die Behörde als Wertpapiere einstuft und welche nicht, ist nicht ganz klar.

Coinbase-CEO: Börsenaufsicht verlangte Delisting von sämtlichen Krypto-Assets außer Bitcoin

Außer Streit steht, dass Bitcoin jedenfalls nicht als Wertpapier einzustufen ist. Dann gibt es eine ganze Reihe an Krypto-Assets, von denen bereits bekannt ist, dass die SEC sie für Wertpapiere hält. Neben vielen kleineren Krypto-Assets werden in der Klage gegen Coinbase auch einige auch äußerst prominente Namen genannt: Solanas SOL-Token, Cardanos ADA-Token und MATIC von Polygon. Nicht so eindeutig ist aber beispielsweise die Einschätzung der SEC zu Ethereums Ether-Token. SEC-Chef Gary Gensler hat bisher vermieden, direkte Fragen dazu eindeutig zu beantworten.

Nun lässt Coinbase-CEO Brian Armstrong mit einer Aussage gegenüber der Financial Times aufhorchen: Bevor die Behörde die Klage eingebracht habe, hätte sie von Coinbase verlangt, den Handel mit sämtlichen Kryptowährungen außer Bitcoin auszusetzen, sagte Armtstrong der Zeitung. Coinbase hat in den USA über 200 Token gelistet. 13 davon wurden in der dann folgenden Klage explizit als in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht bezeichnet.

Coinbase-CEO: Wäre „Ende der Kryptobranche in den USA gewesen“

Mitarbeiter:innen der SEC hätten Coinbase gesagt, dass ihrer Einschätzung zufolge jedes Asset außer Bitcoin ein Wertpapier sei, erzählt Armstrong im Gespräch mit der Financial Times. „Und wir sagten, wie kommt ihr zu diesem Schluss, denn das ist nicht unsere Auslegung des Gesetzes. Und sie sagten, wir werden es euch nicht erklären, ihr müsst jedes Assets außer Bitcoin von der Börse nehmen.“

Dies hätte aber „im Grunde das Ende der Kryptobranche in den USA bedeutet“, führte Armstrong weiter aus. Daher sei die Entscheidung einfach gewesen. Coinbase habe zu diesem Zeitpunkt keine andere andere Wahl gehabt, als auf die Forderungen der Behöde nicht einzugehen. Daraufhin folgte die Klage – und der Fall wird nun vor Gericht gehen.

Börsenaufsicht: Delisting von Krypto-Assets nicht formell verlangt

Coinbase-Konkurrent Kraken war Anfang des Jahres nicht bereit, diesen Schritt zu gehen und hatte einem Vergleich mit der Börsenaufsicht zugestimmt. Dieser sah eine 30 Mio. US-Dollar schwere Strafzahlung vor – und das Einstellen des Staking-Angebots der Börse in den USA.

Auf Anfrage der Financial Times teilte die Börsenaufsicht zu Armstrongs Aussagen mit, dass sie nicht formell verlangt habe, dass Coinbase Krypto-Assets von der Börse nehme. Allerdings: „Im Laufe einer Untersuchung können Mitarbeiter:innen ihre eigene Meinung dazu äußern, welches Verhalten Fragen für die Behörde im Rahmen der Wertpapiergesetze aufwerfen könnte“.

XRP-Urteil im Juli von Kryptobranche überwiegend positiv aufgenommen

Die Börsenaufsicht kann selbst nicht entscheiden, ob ein Asset tatsächlich als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Wenn ein Unternehmen die Einschätzung der Behörde nicht akzeptiert, geht der Fall vor Gericht. Einer der bekanntesten dieser Fälle ist jener von Ripple und der Kryptowährung XRP.

Hier gab es im Juli ein erstes Urteil, das teils der Börsenaufsicht und teils Ripple Recht gab. In der Kryptobranche wurde das Urteil überwiegend positiv aufgenommen. Geklärt ist die Frage, ob XRP in den USA als Wertpapier einzustufen ist oder nicht, aber noch nicht abschließend. Die möglichen Implikationen für andere Kryptowährungen sind ohnedies völlig unklar.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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