31.07.2023

Coinbase-CEO: Börsenaufsicht wollte, dass wir nur mehr Bitcoin anbieten

Die Kryptobörse Coinbase hat im Juni eine Klage der US-Börsenaufsicht erhalten. Im Vorfeld hatte sie jedoch eine Forderung an die Börse gestellt, die das "Ende der Kryptobranche in den USA" bedeutet hätte, sagte Coinbase-CEO Brain Armstrong der "Financial Times".
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Foto: Adobe Stock

Das Verhältnis zwischen der größten US-Kryptobörse Coinbase und der Börsenaufsicht, der United States Securities and Exchange Commission (SEC), ist schon lange ziemlich schwierig. Schon im Spätsommer 2021 musste Coinbase ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen am US-Markt auf Druck der Behörde zurückziehen.

Dieses Jahr spitzte sich die Situation weiter zu: Im März übermittelte die Börsenaufsicht Coinbase eine sogenannte Wells Notice – eine Art Vorwarnung, dass es bald zu rechtlichen Schritten kommen könnte. Und im Juni folgte dann tatsächlich eine Klage der Behörde gegen Coinbase.

Der Vorwurf der SEC: Die Börse würde Krypto-Assets anbieten, die gemäß US-Recht als Werpapiere einzustufen seien. Womit Coinbase am US-Markt als unregistrierte Wertpapierbörse agiere. Welche Krypto-Assets genau die Behörde als Wertpapiere einstuft und welche nicht, ist nicht ganz klar.

Coinbase-CEO: Börsenaufsicht verlangte Delisting von sämtlichen Krypto-Assets außer Bitcoin

Außer Streit steht, dass Bitcoin jedenfalls nicht als Wertpapier einzustufen ist. Dann gibt es eine ganze Reihe an Krypto-Assets, von denen bereits bekannt ist, dass die SEC sie für Wertpapiere hält. Neben vielen kleineren Krypto-Assets werden in der Klage gegen Coinbase auch einige auch äußerst prominente Namen genannt: Solanas SOL-Token, Cardanos ADA-Token und MATIC von Polygon. Nicht so eindeutig ist aber beispielsweise die Einschätzung der SEC zu Ethereums Ether-Token. SEC-Chef Gary Gensler hat bisher vermieden, direkte Fragen dazu eindeutig zu beantworten.

Nun lässt Coinbase-CEO Brian Armstrong mit einer Aussage gegenüber der Financial Times aufhorchen: Bevor die Behörde die Klage eingebracht habe, hätte sie von Coinbase verlangt, den Handel mit sämtlichen Kryptowährungen außer Bitcoin auszusetzen, sagte Armtstrong der Zeitung. Coinbase hat in den USA über 200 Token gelistet. 13 davon wurden in der dann folgenden Klage explizit als in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht bezeichnet.

Coinbase-CEO: Wäre „Ende der Kryptobranche in den USA gewesen“

Mitarbeiter:innen der SEC hätten Coinbase gesagt, dass ihrer Einschätzung zufolge jedes Asset außer Bitcoin ein Wertpapier sei, erzählt Armstrong im Gespräch mit der Financial Times. „Und wir sagten, wie kommt ihr zu diesem Schluss, denn das ist nicht unsere Auslegung des Gesetzes. Und sie sagten, wir werden es euch nicht erklären, ihr müsst jedes Assets außer Bitcoin von der Börse nehmen.“

Dies hätte aber „im Grunde das Ende der Kryptobranche in den USA bedeutet“, führte Armstrong weiter aus. Daher sei die Entscheidung einfach gewesen. Coinbase habe zu diesem Zeitpunkt keine andere andere Wahl gehabt, als auf die Forderungen der Behöde nicht einzugehen. Daraufhin folgte die Klage – und der Fall wird nun vor Gericht gehen.

Börsenaufsicht: Delisting von Krypto-Assets nicht formell verlangt

Coinbase-Konkurrent Kraken war Anfang des Jahres nicht bereit, diesen Schritt zu gehen und hatte einem Vergleich mit der Börsenaufsicht zugestimmt. Dieser sah eine 30 Mio. US-Dollar schwere Strafzahlung vor – und das Einstellen des Staking-Angebots der Börse in den USA.

Auf Anfrage der Financial Times teilte die Börsenaufsicht zu Armstrongs Aussagen mit, dass sie nicht formell verlangt habe, dass Coinbase Krypto-Assets von der Börse nehme. Allerdings: „Im Laufe einer Untersuchung können Mitarbeiter:innen ihre eigene Meinung dazu äußern, welches Verhalten Fragen für die Behörde im Rahmen der Wertpapiergesetze aufwerfen könnte“.

XRP-Urteil im Juli von Kryptobranche überwiegend positiv aufgenommen

Die Börsenaufsicht kann selbst nicht entscheiden, ob ein Asset tatsächlich als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Wenn ein Unternehmen die Einschätzung der Behörde nicht akzeptiert, geht der Fall vor Gericht. Einer der bekanntesten dieser Fälle ist jener von Ripple und der Kryptowährung XRP.

Hier gab es im Juli ein erstes Urteil, das teils der Börsenaufsicht und teils Ripple Recht gab. In der Kryptobranche wurde das Urteil überwiegend positiv aufgenommen. Geklärt ist die Frage, ob XRP in den USA als Wertpapier einzustufen ist oder nicht, aber noch nicht abschließend. Die möglichen Implikationen für andere Kryptowährungen sind ohnedies völlig unklar.

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Das 2021 gegründete NewSpace-Unternehmen R-Space schließt die Vorbereitungen für seine erste kommerzielle Satellitenmission ab. Wie das Startup bekannt gab, soll der Satellit „AT-Astra“ im Herbst 2026 an Bord einer Spectrum-Rakete von Isar Aerospace, die erst kürzlich 270 Millionen Euro einsammelten, vom norwegischen Weltraumbahnhof Andøya abheben. „Es zeigt, dass Österreich kommerzielle Satelliten eigenständig entwerfen, bauen und fliegen kann“, zeigt sich CEO Carsten Scharlemann stolz.

IOD (In-Orbit Demonstration) Satellit AT-Astra © R-Space

Ride-Share-Modell und Technologie-Tests

R-Space, das vor kurzem seinen neuen Firmensitz am Flughafen Wien bezog, bietet einen durchgängigen Service für sogenannte In-Orbit-Demonstrationen an, um die Wartezeit auf Tests im All zu verkürzen, ein Konzept, das bereits beim Firmenstart im Fokus stand. Beim aktuellen Erstflug werden Experimente von drei Kund:innen befördert.

Konkret testen die beiden österreichischen Unternehmen Enpulsion (flüssiges Indium-Metall für Antriebe) und SunBooster (mikrometeoritenresistente Solarmodule) ihre Technologien im Orbit. Ebenfalls mit an Bord ist ein kompakter Sternsensor zur Trümmererkennung des portugiesischen Partners Synopsis Planet. Durch dieses „Ride-Share“-Modell liege der Preis laut dem CEO „deutlich unter den anderen kommerziell angebotenen Services.“ Konkrete Zahlen nennt das Startup nicht.

Auslastung und Markthürden

Schwarze Zahlen schreibt das rund zehnköpfige Team derzeit noch nicht. Laut Scharlemann sei es dafür noch zu früh, da in den kommenden Jahren weiter in die Servicekette investiert werden müsse.

Die Nachfrage für Folgemissionen ist dennoch vorhanden: Für das Jahr 2027 plant R-Space bereits zwei weitere Satellitenstarts, deren Kapazitäten bereits zu zwei Dritteln ausgebucht sind. Mehr Starts wären theoretisch denkbar, scheitern aktuell jedoch an den unflexiblen Rahmenbedingungen der Raumfahrtindustrie. „Hierfür ist der Launcher-Markt zu langsam und unflexibel“, so Scharlemann. Raketenstarts müssten meist 12 bis 24 Monate im Voraus gebucht werden, kurzfristige Slots seien eine Seltenheit.

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