08.09.2021

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

Der größten US-Kryptobörse droht eine Klage der Börsenaufsicht. Coinbase-CEO Brian Armstrong wirft der Behörde "Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen" vor.
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Dass sich die Behörden immer genauer ansehen, was in der stark wachsenden Kryptobranche so vor sich geht, hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach gezeigt. Insbesondere die größte Kryptobörse der Welt, Binance, ist in verschiedenen Staaten ins Visier der Regulierungsbehörden geraten. Der börsennotierte US-Konkurrent Coinbase hatte bisher weniger mit solchen Problemen zu kämpfen. Nun aber hat die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), dem Unternehmen eine Klage angedroht, wie Coinbase selbst in einem Blogeintrag mitteilte.

Konkret geht es dabei um ein neues Produkt, das Coinbase im Juni angekündigt hatte: „Lend“. Mit diesem soll man Stablecoins – konkret USD Coins (USDC) – verleihen können und dafür aufs Jahr hochgerechnet 4 Prozent Zinsen erhalten. Coinbase habe fast ein halbes Jahr Gespräche mit der SEC zu dem Produkt geführt, schreibt Paul Grewal, der Chief Legal Officer von Coinbase, in dem Blogeintrag.

Am vergangenen Mittwoch habe man dann aber überraschend eine sogenannte „Wells notice“ erhalten. Dabei handelt es sich um eine offizielle Mitteilung, dass die SEC beabsichtigt, Schritte gegen ein Unternehmen einzuleiten. Coinbase sei davon überrascht worden und die SEC habe die Gründe für ihre Klagsdrohung dem Unternehmen nicht erläutert, schreibt Grewal in dem Blogeintrag weiter.

Neues Coinbase-Produkt ein Wertpapier?

Bekannt ist aber jedenfalls so viel: Es geht in dem Disput im Wesentlichen um die Frage, ob es sich bei dem spezifischen Produkt um ein Wertpapier handelt. Dann fiele es nämlich unter die Regulierung der SEC und müsste die entsprechenden Prozesse durchlaufen, um legal angeboten werden zu können.

Coinbase steht am Standpunkt, dass „Lend“ nicht als Wertpapier einzustufen ist – weil Anleger nicht in das Programm investieren würden, sondern nur ihre Stablecoins, die sich schon auf der Coinbase-Plattform befinden, verleihen. Die Anleger würden zwar Zinsen erhalten, aber unabhängig davon wie das Geschäft von Coinbase läuft, wie Grewal in dem Blogeintrag weiter schreibt.

Dies steht also im Gegensatz zu Wertpapieren, bei denen Dividendenausschüttungen durchaus von der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens abhängen. Die genaue Position der Börsenaufsicht ist noch nicht öffentlich bekannt – und wurde laut dem Blogeintrag auch Coinbase noch nicht kommuniziert.

„Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen“

Mit scharfer Kritik an der SEC meldete sich dann auch Coinbase-CEO Brian Armstrong meldete sich auf Twitter zu Wort: Coinbase sei bestrebt, die Gesetze zu befolgen. Diese seien aber manchmal unklar. Würde die Behörde Anleitungen veröffentlichen, würden man diesen auch gerne folgen. Im konkreten Fall aber weigere sich die SEC, der Branche schriftlich mitzuteilen, was erlaubt sei und was nicht, schrieb Armstrong weiter. Stattdessen setze sie „Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen“ ein.

Armstrong kritisierte außerdem, dass andere Kryptounternehmen ähnliche Produkte anbieten dürften, „aber es Coinbase irgendwie nicht erlaubt“ sei. Er selbst sei im Mai nach Washington gereist und habe sich mit so vielen Regulierungsbehörden getroffen wie möglich. Die SEC sei die einzige gewesen, die ein Treffen verweigert habe.

Ripple schon länger in Rechtsstreit mit Börsenaufsicht

Ob es sich bei – manchen – Kryptowährungen um Wertpapiere im Sinne des US-Rechtsrahmens handelt, ist eine der zentralen Regulierungsfragen in der Branche. Das prominenteste Beispiel dafür ist wohl Ripple: Das Unternehmen hinter XRP, der aktuell sechstgrößten Kryptowährung der Welt, befindet sich seit vergangenem Dezember in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht zu genau dieser Frage.

Die SEC betrachtet XRP als Wertpapier – womit der Verkauf von XRP durch Ripple illegal gewesen wäre, weil dem Unternehmen die dafür notwendige Genehmigung gefehlt hat. Ripple wiederum bestreitet, dass XRP unter die Wertpapier-Regulierung fällt. Bei Bitcoin und Ethereum hatte die SEC in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass sie diese nicht als Wertpapiere einstuft.

Startup Morpher übersiedelte wegen rechtlicher Unsicherheit von USA aus Europa

Für Krypto-Startups kann diese regulatorische Unsicherheit ein großes Problem sein – und teilweise sogar dazu führen, dass Jungunternehmen abwandern. Das Trading-Startup Morpher etwa wurde von Martin Fröhler und Denis Bykov in den USA gegründet. Operativ ist das Unternehmen aber über eine Tochtergesellschaft in Wien tätig.

Der Grund dafür ist genau die erwähnte regulatorische Unsicherheit, wie Fröhler in einem brutkasten-Talk im Juni zu diesem Thema erläutert hatte: In Europa ist die Frage, ob ein Token als Finanzprodukt einzustufen ist mit der Richtlinie MiFID 2 demnach „wesentlich genauer definiert als in den USA und das ist genau das, was Unternehmer suchen – ein klares Regelwerk, innerhalb dessen sie operieren können“. In den USA hänge es viel stärker davon ab, wie ein Richter einen Fall interpretiere.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Wenn schnell bzw. temporär ein Gebäude benötigt wird, fällt die Wahl meist auf Container-Bauten. Während diese etwa auf Baustellen das immer gleiche spartanische Design haben, sind sie in aufwändigeren Ausführungen erst auf den zweiten Blick bzw. für das geschulte Auge als Container zu erkennen. Europäischer Marktführer in dem Bereich ist mit Containex eine bereits vor 45 Jahren gegründete Tochter der Wiener Neudorfer Walter Group.

Lücken im Prozess geschlossen

Vergangenes Jahr bekam das Unternehmen mit Containex Project eine neue Schwester, die nun mit ersten Projekten in den Markt startete. Das Ziel: als One-Stop-Shop alle Schritte zwischen der ersten Kundenanfrage und der Übergabe des fertigen Gebäudes innerhalb der Gruppe abdecken. Die neue Gesellschaft schließt damit die verbleibenden Lücken im Prozess, die bei Containex bislang noch bestanden. „Modulares Bauen entfaltet sein volles Potenzial dann, wenn Planung und Ausführung nahtlos ineinandergreifen. Mit Containex Project bündeln wir diese Kompetenzen in einer eigenständigen Projektgesellschaft“, sagt Geschäftsführer Markus Pöcksteiner.

Containex Project als Generalunternehmer

Als Generalunternehmer übernimmt Containex Project den kompletten Bauprozess, also Beratung, Planung, Erstellung von Einreichunterlagen, Fundamentlösungen und Baugrundvorbereitung, Herstellung von technischer Infrastruktur wie Kanal, Wasser, Strom und Daten, Lieferung, Montage und Ausbau der Containermodule, Dach- und Fassadengestaltung, Innenausbau und Koordination aller beteiligten Gewerke. „Unsere Kunden erwarten funktionale, technisch einwandfreie Lösungen mit klar definierten Verantwortlichkeiten. Genau das leisten wir – vom ersten Entwurf bis zur schlüsselfertigen Übergabe“, meint Pöcksteiner.

Unter den ersten Referenzprojekten sind etwa eine Landarztpraxis, ein Kindergarten, ein Seminarzentrum, ein Ausweichquartier eines Gymnasiums, eine Mitarbeiter:innen-Unterkunft eines Logistik-Betriebs oder Ladehubs für E-Autos bzw. E-Bikes inklusive „Lounge“ von Burgenland Energie. Dabei sind nicht alle umgesetzten Projekte temporär.

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