08.09.2021

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

Der größten US-Kryptobörse droht eine Klage der Börsenaufsicht. Coinbase-CEO Brian Armstrong wirft der Behörde "Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen" vor.
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Dass sich die Behörden immer genauer ansehen, was in der stark wachsenden Kryptobranche so vor sich geht, hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach gezeigt. Insbesondere die größte Kryptobörse der Welt, Binance, ist in verschiedenen Staaten ins Visier der Regulierungsbehörden geraten. Der börsennotierte US-Konkurrent Coinbase hatte bisher weniger mit solchen Problemen zu kämpfen. Nun aber hat die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), dem Unternehmen eine Klage angedroht, wie Coinbase selbst in einem Blogeintrag mitteilte.

Konkret geht es dabei um ein neues Produkt, das Coinbase im Juni angekündigt hatte: „Lend“. Mit diesem soll man Stablecoins – konkret USD Coins (USDC) – verleihen können und dafür aufs Jahr hochgerechnet 4 Prozent Zinsen erhalten. Coinbase habe fast ein halbes Jahr Gespräche mit der SEC zu dem Produkt geführt, schreibt Paul Grewal, der Chief Legal Officer von Coinbase, in dem Blogeintrag.

Am vergangenen Mittwoch habe man dann aber überraschend eine sogenannte „Wells notice“ erhalten. Dabei handelt es sich um eine offizielle Mitteilung, dass die SEC beabsichtigt, Schritte gegen ein Unternehmen einzuleiten. Coinbase sei davon überrascht worden und die SEC habe die Gründe für ihre Klagsdrohung dem Unternehmen nicht erläutert, schreibt Grewal in dem Blogeintrag weiter.

Neues Coinbase-Produkt ein Wertpapier?

Bekannt ist aber jedenfalls so viel: Es geht in dem Disput im Wesentlichen um die Frage, ob es sich bei dem spezifischen Produkt um ein Wertpapier handelt. Dann fiele es nämlich unter die Regulierung der SEC und müsste die entsprechenden Prozesse durchlaufen, um legal angeboten werden zu können.

Coinbase steht am Standpunkt, dass „Lend“ nicht als Wertpapier einzustufen ist – weil Anleger nicht in das Programm investieren würden, sondern nur ihre Stablecoins, die sich schon auf der Coinbase-Plattform befinden, verleihen. Die Anleger würden zwar Zinsen erhalten, aber unabhängig davon wie das Geschäft von Coinbase läuft, wie Grewal in dem Blogeintrag weiter schreibt.

Dies steht also im Gegensatz zu Wertpapieren, bei denen Dividendenausschüttungen durchaus von der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens abhängen. Die genaue Position der Börsenaufsicht ist noch nicht öffentlich bekannt – und wurde laut dem Blogeintrag auch Coinbase noch nicht kommuniziert.

„Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen“

Mit scharfer Kritik an der SEC meldete sich dann auch Coinbase-CEO Brian Armstrong meldete sich auf Twitter zu Wort: Coinbase sei bestrebt, die Gesetze zu befolgen. Diese seien aber manchmal unklar. Würde die Behörde Anleitungen veröffentlichen, würden man diesen auch gerne folgen. Im konkreten Fall aber weigere sich die SEC, der Branche schriftlich mitzuteilen, was erlaubt sei und was nicht, schrieb Armstrong weiter. Stattdessen setze sie „Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen“ ein.

Armstrong kritisierte außerdem, dass andere Kryptounternehmen ähnliche Produkte anbieten dürften, „aber es Coinbase irgendwie nicht erlaubt“ sei. Er selbst sei im Mai nach Washington gereist und habe sich mit so vielen Regulierungsbehörden getroffen wie möglich. Die SEC sei die einzige gewesen, die ein Treffen verweigert habe.

Ripple schon länger in Rechtsstreit mit Börsenaufsicht

Ob es sich bei – manchen – Kryptowährungen um Wertpapiere im Sinne des US-Rechtsrahmens handelt, ist eine der zentralen Regulierungsfragen in der Branche. Das prominenteste Beispiel dafür ist wohl Ripple: Das Unternehmen hinter XRP, der aktuell sechstgrößten Kryptowährung der Welt, befindet sich seit vergangenem Dezember in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht zu genau dieser Frage.

Die SEC betrachtet XRP als Wertpapier – womit der Verkauf von XRP durch Ripple illegal gewesen wäre, weil dem Unternehmen die dafür notwendige Genehmigung gefehlt hat. Ripple wiederum bestreitet, dass XRP unter die Wertpapier-Regulierung fällt. Bei Bitcoin und Ethereum hatte die SEC in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass sie diese nicht als Wertpapiere einstuft.

Startup Morpher übersiedelte wegen rechtlicher Unsicherheit von USA aus Europa

Für Krypto-Startups kann diese regulatorische Unsicherheit ein großes Problem sein – und teilweise sogar dazu führen, dass Jungunternehmen abwandern. Das Trading-Startup Morpher etwa wurde von Martin Fröhler und Denis Bykov in den USA gegründet. Operativ ist das Unternehmen aber über eine Tochtergesellschaft in Wien tätig.

Der Grund dafür ist genau die erwähnte regulatorische Unsicherheit, wie Fröhler in einem brutkasten-Talk im Juni zu diesem Thema erläutert hatte: In Europa ist die Frage, ob ein Token als Finanzprodukt einzustufen ist mit der Richtlinie MiFID 2 demnach „wesentlich genauer definiert als in den USA und das ist genau das, was Unternehmer suchen – ein klares Regelwerk, innerhalb dessen sie operieren können“. In den USA hänge es viel stärker davon ab, wie ein Richter einen Fall interpretiere.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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