14.04.2021

Coinbase erreichte an Börse in ersten Handelsminuten 100-Mrd.-Dollar-Bewertung

Die Aktie der US-Kryptobörse Coinbase startete an der Nasdaq bei 381 Dollar - um 52 Prozent über dem Ausgabepreis von 250 Dollar. Bis Handelschluss fiel die Aktie dann aber auf 328 Dollar zurück.
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Die Coinbase-Aktie ist an der Nasdaq gestartet.
Die Coinbase-Aktie ist an der Nasdaq gestartet. | Foto: vladim_ka - stock.adobe.com

Er galt schon im Vorfeld als Meilenstein für die Krypto-Branche – nun ist der mit Spannung erwartete Börsengang von Coinbase über die Bühne gegangen, wenn auch mit etwas Verspätung. Es dauerte nach dem offiziellen Handelsstart an der Nasdaq noch fast vier Stunden, bis der erste Kurs der Coinbase-Aktie feststand. Dieser lag dann bei 381 Dollar. Damit wurde die Krypto-Börse mit 96,6 Mrd. Dollar bewertet. Gegenüber dem im Vorfeld festgelegten Referenzpreis war dies ein Plus von 52 Prozent.

Die Nasdaq hatte diesen mit 250 Dollar festgesetzt – was eine Bewertung von 65,3 Mrd. Dollar bedeutet hatte. Dass der tatsächliche Aktienkurs deutlich darüber liegen würde, war aber bereits erwartet worden. Mitte März hatte Coinbase zwar in offiziellen Dokumenten angegeben, im ersten Quartal 2021 außerbörslich im Schnitt mit 68 Mrd. Dollar bewertet worden zu sein. Schon im Februar hatte es jedoch Berichte gegeben, dass einige der außerbörslichen Transaktionen sogar zu Bewertungen von etwas über 100 Mrd. Dollar erfolgt seien.

Noch in den ersten Handelsminuten stieg die Aktie auf über 400 Dollar. Die Marktkapitalisierung lag damit jenseits von 104 Mrd. Dollar. Coinbase war zu diesem Zeitpunkt höher bewertet als die Tech-Börse Nasdaq (26 Mrd. Dollar) und die Muttergesellschaft der New York Stock Exchange (NYSE), die Intercontinental Exchange (66 Mrd. Dollar), kombiniert. Bei 429 Dollar drehte der Kurs dann. Bis Handelsschluss fiel die Aktie sogar bis auf 328 Dollar zurück. Dies entspricht einem Börsenwert von etwa 85 Mrd. Dollar.

Kein frisches Kapital aufgenommen

Der Börsengang erfolgte nicht als klassisches Initital Public Offering (IPO), sondern als Direct Listing. Auch bei anderen Direktplatzierungen in der Vergangenheit – etwa Spotify oder Slack – war der erste Kurs der Aktie weit über dem zuvor festgelegten Referenzkurs gelegen. Wie bei Direct Listings üblich, hat Coinbase im Zuge des Börsengang kein frisches Kapital aufgenommen. Es wurde keine neuen Aktien begeben, lediglich Bestandsinvestoren konnten ihre Papiere verkaufen.

Gemessen an der Marktkapitalisierung gehört der Coinbase-Börsengang zu den größten in den vergangenen Jahren. Zum Vergleich: Facebook war an seinem ersten Handelstag im Jahr 2012 mit rund 104 Mrd. Dollar bewertet worden. Erst kürzlich, im März 2021, war das südkoreanische E-Commerce-Unternehmen Coupang an der New York Stock Exchange (NYSE) in ähnliche Dimensionen vorgestoßen und hatte beim ersten Preis eine Bewertung von 102,2 Mrd. Dollar erreicht. Airbnb hatte im vergangenen Dezember an seinem ersten Handelstag ebenfalls eine Bewertung von rund 100 Mrd. Dollar erreicht.

Der Börsengang von Coinbase gilt auch wegen seiner Symbolwirkung für die Krypto-Branche als historisch: Es ist ein weiterer Meilenstein, was die Adaption von Kryptowährungen im Mainstream angeht.

730 bis 800 Mio. Dollar Quartalsgewinn

In der Vorwoche hatte Coinbase starke vorläufige Quartalsergebnisse vorgelegt: Mit einem Umsatz von 1,8 Mrd. Dollar und einem Nettogewinn zwischen 730 und 800 Mio. Dollar wurde im ersten Quartal 2021 das Gesamtjahr 2020 bereits übertroffen. Damals hatte Coinbase in zwölf Monaten 1,2 Mrd. Dollar umgesetzt und 322 Mio. Dollar Gewinn gemacht.

Der Krypto-Markt zeigte am Abend keine starke Reaktion. Bitcoin stand zuletzt wenig verändert zum Vortag bei rund 63.500 Dollar. Damit lag der Kurs wieder unter seinem am Vormittag erreichten Rekordhoch von 64.863,10 Dollar. Der Kurs der zweitgrößten Kryptowährung Ether lag rund 4 Prozent im Plus und stand mit 2.370 Dollar in der Nähe seines ebenfalls zuvor erreichten Höchststands.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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