17.05.2021

So stark ist die Coinbase-Aktie seit dem Börsengang eingebrochen

Die Aktie der größten US-Kryptobörse ist am Montag erstmals unter dem beim Börsengang festgesetzten Referenzpreis gefallen.
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Am Kryptomarkt ist es am Montag nicht zuletzt wegen Elon Musk deutlich abwärts gegangen – und mit ihm leidet auch die Coinbase-Aktie. Diese fiel zum Wochenauftakt erstmals unter dem Referenzpreis von 250 Dollar, der beim Börsengang im April festgesetzt worden war. Bereits in den ersten Handelsminuten sank der Kurs an der New Yorker Tech-Börse Nasdaq um mehr als 7,6 Prozent gegenüber dem Vortag bis auf 238,69 Dollar. Damit erreichte er den niedrigsten Stand seiner zugegebenermaßen noch kurzen Börsengeschichte.

Verglichen mit dem ersten Preis, zu dem die Aktie bei ihrem Börsendebüt gehandelt wurde, liegt der Kurs mittlerweile mehr als 37 Prozent im Minus. Die Titel der größten US-Kryptobörse waren am 14. April mit 381 Dollar in den Handel gestartet. In den ersten Handelsminuten schossen sie sogar bis auf 429,54 Dollar nach oben. Von diesem Höchststand ging es bis heute somit um fast 44 Prozent nach unten. Der Börsenwert von Coinbase hatte am ersten Handelstag zwischenzeitlich weit über 100 Mrd. Dollar betragen. Mittlerweile liegt er nur mehr bei 54 Mrd. Dollar.

Referenzpreis bei Direktplatzierungen meist zu niedrig angesetzt

Der Coinbase-Börsengang wurde nicht als Initial Public Offering (IPO) durchgeführt, sondern als Direktplatzierung (Direct Listing). Dabei begeben sich Investmentbanken nicht auf Investorensuche und es werden auch keine neuen Aktien ausgegeben, sondern die Wertpapiere werden direkt an der Börse gelistet.

Im Gegensatz zu klassischen Börsengängen gibt es bei Direktplatzierungen keinen Angebotspreis – sondern nur einen Referenzpreis. Dessen Aussagekraft ziehen viele Beobachter in Zweifel – weil keine Aktien an der Börse zu dem Preis tatsächlich ge- oder verkauft wurden. Bei vergangenen Direktplatzierungen erwies sich der Referenzpreis häufig als sehr niedrig angesetzt und die Aktien zogen am ersten Handelstag massiv an.

Quartalszahlen gaben Aktie keinen Auftrieb

Auch bei Coinbase schien dies zunächst der Fall zu sein. Mittlerweile ergibt sich jedoch ein ganz anderes Bild. Auch die in der Vorwoche veröffentlichten Quartalszahlen hatten der Aktie keinen Auftrieb gegeben: Coinbase hatte für das erste Quartal 2021 einen Umsatz von 1,8 Mrd. Dollar und einen Nettogewinn von 771 Mio. Dollar mitgeteilt. Allerdings waren die Zahlen bereits im Vorfeld des Börsengangs in Grundzügen kommuniziert wurden, die endgültigen Ergebnisse wichen nun nicht besonders stark ab.

Da bei Direktplatzierungen keine neuen Aktien ausgegeben werden, können beim Börsengang nur jene von Bestandsinvestoren gekauft werden. Diese wiederum unterliegen im Gegensatz zu klassischen Börsengängen keinen Haltefristen und können sich vom ersten Tag an von ihren Anteilen trennen. Dies kann in den ersten Wochen nach Direktplatzierungen für einen zusätzlichen Verkaufsdruck sorgen.

Der weltweit gesehen größere Konkurrent Binance hat unterdessen keine Pläne für einen Börsengang. Dies bekräftige Binance-CEO CZ kürzlich in einem Interview.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglichder persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

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Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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