08.09.2025
INVESTMENT

cogvis: Wiener HealthTech-Scaleup holt erneut Millioneninvestment

Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich beteiligt sich am Wiener Unternehmen für smarte Pflegetechnologien.
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© cogvis/Canva - cogvis-CEO Rainer Planinc.

Cogvis, das Spin-off der TU Wien, hat eine smarte Pflegelösung entwickelt. Dafür holte es sich im Jahr 2018 eine Kapitalspritze in Höhe von 700.000 Euro – brutkasten berichtete. Drei Jahre später folgte eine Series A in siebenstelliger Höhe. Im März des heurigen Jahres verkündete man den Abschluss eines weiteren Investments – ebenfalls in Millionenhöhe. Nun bleibt man dem Motto der 20er Jahre treu und vermeldet erneut eine siebenstellige Finanzierungsrunde.

Neu an Bord ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB OÖ) als Kapitalgeber und strategischer Partner.

cogvis-CEO ausgezeichnet

Gegründet wurde cogvis bereits im Jahr 2007. Spezialisiert hat man sich seither auf „altersgerechte Assistenzsysteme“ (AAL). Konkret auf modulbasierte Systeme, bei denen 3D-Sensoren Bewegungen im Raum registrieren und bei Bedarf einen Alarm auslösen. So sollen Stürze vermieden und das Pflegepersonal entlastet werden. CEO Rainer Planinc wurde im August 2024 vom englischsprachigen Medium „EU Business News“ zum CEO des Jahres gekürt.

Für das cogvis-Team steht das europäische Pflegesystem an einem Wendepunkt. Es brauche tiefgreifende, sofort wirksame technologische Lösungen, die den dringend benötigten Impuls zur Entlastung liefern können. Das heimische Scaleup ist mit seiner smarten Pflegelösung in über 260 Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vertreten. Der Einstieg der RLB OÖ sei ein klares Signal an die gesamte Branche: Innovation allein reiche nicht, so der Claim. Entscheidend ist, welche Technologie in der Praxis funktioniert, eine hohe Akzeptanz bei den Mitarbeiter:innen erzielt und für Gesundheitseinrichtungen ohne versteckte Kosten skalierbar ist.

Internationale Skalierung als Ziel

Die RLB OÖ investiert nicht nur diesen siebenstelligen Betrag, sondern sichert sich zusätzliche Optionen für die Zukunft. Ziel ist es, die nationale und internationale Skalierung der Lösung voranzutreiben.

„Wir prüfen laufend innovative Wachstumsunternehmen im Bereich Pflege. Cogvis ist eines der wenigen skalierbaren Unternehmen, das bereits heute das Pflegepersonal nachweislich entlastet, die Lebensqualität der betreuten Personen erhöht und dabei Kostendruck aus dem Gesundheitssystem nimmt. Cogvis bietet eine Lösung, die sich flächendeckend ausrollen lässt und sofort wirkt. Wir freuen uns die Gesellschaft bei ihrem weiteren Wachstum in Österreich, Deutschland und darüber hinaus partnerschaftlich und unternehmerisch zu unterstützen“, sagt Sebastian Wiener von der Raiffeisen Beteiligungsholding der RLB OÖ.

cogvis: Partnerschaft als Katalysator

Eigentlich war die Series-A-Runde bereits abgeschlossen, als die RLB OÖ auf cogvis zukam. „In unseren intensiven Gesprächen wurde jedoch schnell klar: Gemeinsam können wir unsere Ziele schneller und wirkungsvoller erreichen. Die langjährigen KMU-Erfahrungen der RLB OÖ geben uns entscheidenden Rückenwind. Durch diese Partnerschaft beschleunigen wir die Neuausrichtung der Pflege“, erklärt Planinc.

Allein in Österreich trage – nach eigenen Angaben – die Technologie von cogvis das Potenzial, jährliche Einsparungen im neunstelligen Millionenbereich zu ermöglichen; durch effektive Sturzprävention und reduzierte Krankenhauseinweisungen. „Für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bedeutet das ein effektiveres sowie auf den Bewohner bzw. Patienten maßgeschneidertes Risiko- und Pflegemanagement“, heißt es per Aussendung. „Die Partnerschaft mit RLB OÖ ist ein Katalysator, um die komplexen Entscheidungsstrukturen im Gesundheitswesen schneller zu überwinden. Der Anspruch: digitale Lösungen dorthin zu bringen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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