20.03.2026
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Co-Founder Haymerle über fünf Jahre Schrankerl: „Da war der Moment, wo mir alles zu viel war“

Das Wiener Startup Schrankerl hat sich in fünf Jahren quer durch Österreich etabliert. Doch hinter dem Erfolg stehen nicht nur Expansion und steigende Umsätze, sondern auch existenzielle Krisen, reflektiert Co-Founder und CEO Stephan Haymerle im Interview mit brutkasten.
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Schrankerl
© Schrankerl - Stephan Haymerle von Schrankerl.

Frische, regionale Verpflegung direkt im Büro rund um die Uhr: Mit diesem Ansatz ist das Wiener Startup Schrankerl im Februar 2021 an den Start gegangen. Stephan Haymerle und Co-Founderin Sara Mari setzen dabei auf Kühlschranklösungen, die Unternehmen mit Frühstück, Salaten, warmen Speisen, Snacks und Getränken versorgen.

Die Produkte stammen von regionalen Partnern wie Dean & David oder Felzl, während ein datengetriebenes System sicherstellt, dass die Kühlschränke laufend passend befüllt werden. Das Konzept zielt dabei nicht nur auf Verpflegung ab, sondern auch auf die Unternehmenskultur. „Diese Bürokultur führt zu besserer Leistung. Wir wollen sozusagen institutionalisieren, im Büro Zeit zu verbringen“, sagt Haymerle im Interview mit brutkasten.

Rasches Wachstum trotz schwierigem Start

„Die letzten fünf Jahre waren schon eine verrückte Zeit“, sagt der CEO rückblickend. „Wir sind wirklich buchstäblich aus der Garage gestartet. Das Ganze war mitten in Corona – also eigentlich eine total absurde Situation. Wir sind erstaunlicherweise im ersten Jahr sehr gut gewachsen auf 20 Schrankerl-Kühlschränke.“

Was folgte, war eine rasche Skalierung: ein eigenes Büro, der Aufbau eines Lagers inklusive Kühlhäusern und ein Auftritt in der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“. Ende 2022 konnte Schrankerl eine erste Finanzierungsrunde in Millionenhöhe abschließen, im Mai 2023 folgte eine weitere Million Euro Wachstumskapital (brutkasten berichtete).

Mit der Rückkehr vieler Unternehmen ins Büro nach der Pandemie kam zusätzlicher Rückenwind. In den Jahren 2024 und 2025 wuchs das Unternehmen jeweils um rund 50 Prozent. Für 2024 weist Schrankerl rund drei Millionen Euro Umsatz aus, für 2025 bereits 4,5 Millionen Euro. „Wir können auf eine sehr gute Wachstumshistorie zurückblicken und sind eigentlich super happy, wie es sich entwickelt hat“, so Haymerle.

(Fast) österreichweite Präsenz

Heute betreibt Schrankerl rund 150 Kühlschränke, monatlich kommen etwa vier neue hinzu. Das Startup zählt rund 130 Kunden von Großunternehmen wie EY und Mavie bis hin zu Scaleups wie Tractive oder regionale Anwaltskanzleien. Insgesamt werden laut eigenen Angaben pro Monat rund 60.000 Produkte ausgeliefert.

Geografisch ist Schrankerl mittlerweile fast flächendeckend aktiv: Sieben Bundesländer werden beliefert, nur Tirol und Vorarlberg fehlen aktuell noch. Doch auch diese Lücke soll noch heuer geschlossen werden.

Wachstum unter Druck

Trotz der positiven Entwicklung verlief die Reise  – so wie es sich in einem Startup gehört – nicht ohne Rückschläge. „Das Wachstum war schon mit extremer Anstrengung verbunden“, sagt Haymerle. „Die angespannte Budgetlage in den Firmen spüren wir natürlich auch. Wir mussten doppelt so viele Kunden ansprechen, um jene zu finden, die das Budget haben.“

Besonders herausfordernd war die Situation am Kapitalmarkt. Steigende Zinsen erschwerten die Finanzierung massiv. „Das hat uns 2024 sehr stark getroffen und ist immer noch nicht gelöst. Kapital aufstellen ist extrem schwierig.“ Im August 2024 erreichte die Situation einen kritischen Punkt. „Da war schon der Moment, wo bei mir alles ein bisschen zu viel war. Da gab es schon den Moment, wo ich mir dachte: Warum nicht jetzt einfach eine Anstellung irgendwo suchen?“

Die Wende brachte eine Bridge-Finanzierungsrunde über 500.000 Euro im September 2024 (brutkasten berichtete). Sie sicherte das Überleben des Unternehmens. „Ohne die Finanzierung gäbe es uns heute wahrscheinlich nicht mehr“, so Haymerle. „Gott sei Dank hat alles geklappt. Meinen kurzen Burnout habe ich gut überstanden, und dann ging es bergauf. Jetzt sind wir sehr gut unterwegs in Richtung Profitabilität.“

Umsatz vor allem

Rückblickend sieht Haymerle zwei zentrale Erfolgsfaktoren: Fokus auf Umsatz und konsequente Priorisierung von Wertschöpfung. „Ein Umsatz, der wirklich die Kosten trägt, ist das, was dich davor rettet, Kapital aufstellen ‘zu müssen’.“

Zugleich warnt er vor falscher Beharrlichkeit: „Ich sehe so viele Gründer, die zu lange an etwas festhalten, das nicht wirklich Wertschöpfung bringt.“ Wenn Kund:innen nicht bereit seien zu zahlen, werde auch kein echtes Problem gelöst.

Auch beim Team habe man wichtige Lehren gezogen. „Es geht nicht nur darum, dass es allen gut geht, sondern vor allem denen, die performen und Leistung bringen.“ Heute sieht Haymerle sein Unternehmen personell gut aufgestellt: „Wir haben jetzt ein super Team, das das Schrankerl-Konzept liebt und die extra Meile geht.“

Nächste Schritte: Ausbau und neue Angebote

Für die kommenden Jahre bleibt der Fokus klar auf Österreich. Noch 2026 sollen Tirol und Vorarlberg erschlossen werden. Parallel dazu denkt das Unternehmen über eine Expansion in weitere europäische Märkte nach. Umsatzseitig rechnet Schrankerl heuer mit rund sechs Millionen Euro. In den nächsten fünf Jahren möchte man in Österreich auf 600 Schrankerl wachsen.

Zusätzlich plant das Startup eine Erweiterung des Angebots – insbesondere im Bereich Kaffee. „Wir wollen richtig guten Barista-Kaffee ins Büro bringen. Da gibt es aktuell kein gutes Konzept, und das ist ein massiver Hebel, um Leute ins Büro zu bekommen”, sagt Haymerle.

Für ihn selbst steht außer Frage, dass er diesen Weg als CEO auch in den kommenden fünf Jahren weitergehen will: „Natürlich. Ich liebe das. Das ist meine Welt. Ich mache das unglaublich gerne, und es ist so abwechslungsreich.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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