13.12.2019

cncMonster erhält für intelligenten Snackautomaten sechsstellige NÖ-Landesförderung

Das in Oed bei Amstetten ansässige Unternehmen CNCMonster hat sich auf Industrie 4.0-Lösungen sowie Robotik und Automatisierungstechnik spezialisiert. Dazu zählt unter anderem eine Lösung für Snackautomaten, bei dem die Nutzer über ein Smartphone bezahlen können und die Abholung des Produktes über Gesichtserkennung bestätigen.
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SnackFrog
(c) Snackfrog
Das niederösterreichische Unternehmen cncMonster wurde vor fünf Jahren gegründet und hat sich auf Industrie 4.0 Lösungen spezialisiert. Dazu zählt unter anderem ein Snackautomat, bei dem die Nutzer über ihr Smartphone bezahlen können und die Abholung der Ware mit einer automatisierten Gesichtserkennung bestätigen. Laut cncMonster kann so eine Altersverifizierung gewährleistet werden, um Produkte wie CBD künftig rechtskonform anbieten zu können. Die Technologie hierfür baut auf einer Robotik-Lösung mit 3D Scan auf. Für die Entwicklung der Lösung hat das Unternehmen eine sechsstellige Förderung des Landes Niederösterreich erhalten. Konkret handelt es sich um die Förderung im Rahmen der Initiative Wirtschaft 4.0.

Die Vorteile des System

Der erste Automat soll laut cncMonster in einem Einkaufszentrum in Amstetten aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Der Vorteil des Systems ist, dass sich kein Bargeld mehr im Automaten befindet und daher nicht mehr entleert werden muss.
Zudem erfolgt die Abrechnung für die Betreiber automatisch über ein Onlineportal. Rechnungen und Statistiken können so jederzeit abgerufen werden. Der Automat kann über eine App geöffnet und über eine Händler-Plattform konfiguriert werden. Dadurch soll ein leichter Zugang zu Verkaufsplätzen gewährleistet und das Verkaufsgebiet von regionalen Anbietern erweitert werden.
Seit kurzem ist das Unternehmen mit der FOTEC Forschungs- und Technologietransfer GmbH in Vorbereitung für eine Förderprojekt, bei dem eine KI entwickelt wird, die automatisiert Produktvorschläge für Automatenstandplätze erstellt sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum von verderblichen Produkten analysiert und Rabatte vergibt.

Kooperation mit Vertriebspartnern

Laut cncMonster sei man für die weitere Umsetzung der Lösung bereits mit SandenVendo im Gespräch. Das Unternehmen zählt zu den europäischen Marktführern in der Automatenindustrie und bietet unterschiedlichste Verkaufsautomaten für heiße und kalte Getränke, Snacks und Speiseeis an, aber auch verwandte Produkte wie moderne Zahlungssysteme und Vitrinen. Zudem hätten auch REWE und BIPA Interesse bekundet, so cncMonster in einer Aussendung.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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