25.09.2025
STRATEGISCHES INVESTMENT

CMTA: Grazer FinTech holt Millioneninvestment von RLB Steiermark

Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark steigt mit einem mittleren siebenstelligen Betrag beim auf den Anleihenhandel spezialisierten Grazer FinTech ein. Das strategische Investment soll die internationale Expansion von CMTA vorantreiben.
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Die RLB Steiermark steigt bei CMTA ein | © CMTA
Die RLB Steiermark steigt bei CMTA ein | © CMTA

145,1 Billionen US-Dollar – das war 2024 laut dem US-Verband Securities Industry and Financial Markets Association (SIFMA) das Gesamtvolumen des globalen Anleihenmarkts. Es habe damit jenes des globalen Aktienmarkts übertroffen, heißt es vom Verband. Als Normalverbraucher:in bekommt man davon aber wenig mit. „Der Anleihenmarkt ist in vielen Bereichen bemerkenswert illiquide, erstaunlich analog und überaus intransparent“, sagte Christoph Müller vor zwei Jahren gegenüber brutkasten. Mit dem von ihm gegründeten Grazer FinTech CMTA AG arbeitet er seit einigen Jahren daran, das zu ändern.

Über die KI-gestützte Handelsplattform „JAMES“ des Unternehmens können Investoren und Emittenten Anleihen, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen handeln. Dies soll dank der Technologie effizienter und durch Zusammenführung passender Bedürfnisse auch günstiger passieren, so das Versprechen. Mittlerweile habe man 1.100 institutionelle Kunden – Anfang 2024 war man bei rund 800 gestanden. Damals holte sich das FinTech als erstes in Österreich eine sogenannte WAG-Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA), wie brutkasten berichtete.

Zweites Millioneninvestment für CMTA

Nun verkündete CMTA den Abschluss eines weiteren Millioneninvestments, nachdem man bereits 2023 eine Finanzierungsrunde über fünf Millionen Euro bei 100 Millionen Euro Firmenbewertung abgeschlossen hatte (brutkasten berichtete). In der aktuellen Runde erwirbt die Raiffeisen-Landesbank (RLB) Steiermark zehn Prozent der Anteile an CMTA. Dabei wurde ein mittlerer siebenstelliger Betrag investiert, wie es auf brutkasten-Rückfrage heißt.

RLB Steiermark als strategischer Investor

Die RLB Steiermark tritt dabei als strategischer Investor auf, wird von CMTA betont. Die Beteiligung markiere den Beginn einer langfristig angelegten, strategischen Partnerschaft, heißt es vom Unternehmen. „Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark und uns verbindet nicht nur der Standort, sondern vor allem die gemeinsamen Werte. Mit der RLB gewinnen wir einen strategischen Partner, der gemeinsam mit uns das Ziel verfolgt einen besseren Kapitalmarkt für unser gesamtes Netzwerk zu schaffen“, kommentiert CEO Christoph Müller. „Wir freuen uns auf eine enge, nachhaltige Zusammenarbeit und den gemeinsamen Ausbau unserer Plattform sowie auf die Erschließung neuer Märkte.“

Nächster Wachstumsschritt für CMTA „in Europa und darüber hinaus“

Das investierte Kapital soll nun „insbesondere in den technologischen Ausbau der Plattform, die Erweiterung des Produktportfolios sowie in die weitere gezielte Internationalisierung fließen“. Bislang ist CMTA neben Österreich in Deutschland, dem CEE-Raum, Spanien und Italien aktiv. „Die Verbindung unserer technologischen Innovationskraft mit der Marktstärke der RLB ermöglicht es uns, den nächsten Wachstumsschritt zu gehen – in Europa und darüber hinaus“, sagt dazu Müller. Im Rahmen der Partnerschaft will man insbesondere regionale und mittelständische Emittenten ansprechen, etwa Städte, Kommunen und Corporates, „die bislang nur eingeschränkten Zugang zu institutionellen Investoren hatten“.

Plattform soll Kapitalmarktgeschäft der RLB Steiermark gezielt ergänzen

Martin Schaller, Generaldirektor der RLB Steiermark, geht in seinem Statement auf die strategischen Vorteile des Investments für die Bank ein: „Mit der Beteiligung an der Grazer CMTA AG investieren wir in ein regional verankertes FinTech mit internationalem Fokus. CMTA vereint technologische Innovationskraft mit regulatorischem Know-how und einem starken Netzwerk, das ist eine vielversprechende Kombination im digitalen Kapitalmarktumfeld.“ Die Plattform JAMES ergänze das Kapitalmarktgeschäft der RLB Steiermark gezielt. Mit der Finanzierungsrunde wird zudem Bernhard Mellitzer, Bereichsleiter Capital Markets & Treasury der RLB Steiermark, neues Mitglied im Aufsichtsrat des FinTechs.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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