23.03.2021

Clubhouse für Android: Pläne werden konkreter

In der wöchentlichen "Townhall" äußerte sich Clubhouse Co-Founder Paul Davison zu den Plänen für eine Android-Version.
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Clubhouse verkündet Stellenabbau © Adobe Stock - boumenjapet
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Es dürfte wohl durchaus beabsichtigt ein Teil der auf Exklusivität basierenden Aufbau-Strategie von Clubhouse gewesen sein. Doch gleichzeitig war mit dem Hype um die App auch klar: Ewig kann das US-Startup es sich nicht leisten, seine App ausschließlich für iOS anzubieten. Vor einem Monat gab es dann erstmals einen deutlichen Hinweis, dass eine Android-Version in Planung ist: Das Unternehmen stellte einen Android-Developer ein.

Nun wurde Co-Founder Paul Davison in der wöchentlichen „Townhall“ der Gründer zumindest etwas konkreter. Man arbeite „wirklich hart“ an einer Android-Version. Es werde aber „noch ein paar Monate“ dauern. In US-Medien wird spekuliert, dass damit in etwa die Jahresmitte gemeint ist. Zudem werde man in absehbarer Zeit auch das Invite-Only-Prinzip aufgeben und die App gänzlich öffnen. Man wolle allerdings derzeit behutsam wachsen. Denn Usern falle es bereits schwer, in der Masse an Content das richtige für sie zu finden. Zuletzt hatte das Team bereits Hinweise auf eine Monetarisierung in absehbarer Zeit gegeben.

Druck auf Clubhouse: Twitter Spaces ist bereits auf Android

Doch ein gewisser Druck, mit der android-Version nicht zu lange zu brauchen, besteht jedenfalls: Twitter hat mit seinem Konkurrenz-Produkt Spaces nach einem anfänglich sehr langsamen Rollout das Tempo deutlich erhöht. Unterstützte man anfänglich ebenfalls nur iOS ist der Android-Launch dort mittlerweile erfolgt. Von Beginn an überall verfügbar war übrigens die Open Source-Audio-Anwendung Jam von drei Wiener Entwicklern.

Kürzlich machten sich übrigens auch Hacker den Umstand zunutze, dass es noch keine Clubhouse-Android-Version gibt. Sie schleusten mit einem angeblichen Link zum App-Download via Google Play Store Malware auf die Geräte zahlreicher Nutzer, konkret den Trojaner BlackRock.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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