17.02.2021

Cleanvest führt Gleichstellung von Frauen als weiteres Kriterium ein

Cleanvest, die auf Nachhaltigkeit spezialisierte Fonds-Vergleichsplattform aus Wien, setzt einen neuen Fokus auf das Thema Gleichstellung.
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Cleanvest führt Gleichstellung von Frauen als neues Kriterium ein
(c) Michael Gruber: Elisabeth Müller, Cleanvest Country Mangerin Österreich

Die andauernde Ungleichheit zwischen den Geschlechtern sei eines der größten Hindernisse für eine nachhaltige Entwicklung, heißt es in einer aktuellen Aussendung von Cleanvest (Firma ESG Plus). Die auf Nachhaltigkeit fokussierte Fondsvergleichsplattform aus Wien fügt daher mit dem Weltfrauentag am 8. März „Gleichstellung von Frauen“ als zehntes Filterkriterium hinzu.

Bislang hatte man bereits nach den „Positivkriterien“ Investition in „grüne Technologien“ und „Bildung und Gesundheit“ und den Ausschluss-Kriterien „Kohle“, „Öl und Gas“, „Nuklearenergie“, „Waffenproduktion“, „Kinderarbeit“, „Artenschutz-Vergehen“ und „Verletzung indigener Rechte“ filtern können. Dazu liefert die Plattform einen Nachhaltigkeits-Score. Zudem zeigt das kostenlos zugängliche Online-Portal den Nutzern klassische Parameter zur Bewertung der Anlageprodukte, wie die Performance der mittlerweile fast 4000 gescreenten Fonds, ETFs und Co über verschiedene Zeiträume. Dabei zeigt sich übrigens: Nachhaltige Finanzprodukte performen im Durchschnitt besser.

Gleichstellung als Kriterium soll Win-Win-Stiuation bringen

Das neue Kriterium „Gleichstellung von Frauen“ soll nicht nur direkt zur Förderung von in dieser Hinsicht fairen Anlageprodukten beitragen. Es sei so möglich, gezielt in Fondsprodukte zu investieren, die keinen negativen Einfluss auf die Gleichstellung von Frauen und Mädchen haben. Das Ergebnis sei eine Win-Win-Situation, denn durch die Kapitalanlage werde dem Gendergap direkt wie indirekt entgegengewirkt. „Frauen nehmen nicht nur ihre eigene Vorsorge aktiv in die Hand, sondern können die Welt auch ein Stück gerechter machen und Gleichberechtigung fördern“, kommentiert Country Managerin Elisabeth Müller.

Cleanvest will sich in Kooperation mit HeForSheVienna auch sonst in Sachen Finanzbildung für Frauen stärker einbringen. Denn Schätzungen zufolge würden mehr als 40 Prozent des globalen Vermögens in weiblicher Hand liegen. In Europa etwa würden Frauen zwischen 30 und 65 Jahren über 200 Milliarden Euro an angespartem Kapital verfügen, das für Investments zur Verfügung stehen würde. „Zudem erzielen Anlegerinnen laut Studien höhere Gewinne an der Börse – und doch übernehmen Männer zu einem großen Teil die Planung über langfristige finanzielle Entscheidungen in einer Beziehung“, heißt es vom Startup.

Das spiegle sich auch im Vorsorgeverhalten der Geschlechter wider und verschärfe Missstände wie die Pensionslücke weiter. „Hier bedarf es nicht nur systemischer Veränderungen, sondern jede Frau kann ihre persönliche Pensionsvorsorge selbst in die Hand nehmen. Schon geringe Beträge können beispielsweise in Fondsprodukte investiert und die Risiken durch langfristige Anlagen sowie Diversifizierung abgeschwächt werden“, so Müller.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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