15.06.2016

Cisco DevNet: Dieses Netzwerk unterstützt das Entwickler-Team

Ein Startup, das schnelle Erfolge braucht, hat oft keine Zeit, eigenständig komplexe Softwarelösungen zu entwicklen. Mit DevNet wurde eine Plattform geschaffen, die verschiedene Entwickler verknüpft und so Innovation im IT-Bereich voran treiben möchte. Schon 400.000 Menschen nutzen das Portal.
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Die Suche nach Entwicklern gestaltet sich nicht immer einfach. (c) Fotolia-contrastwerkstatt

Das Berliner IT-Startup Azeti bietet eine Software-Plattform zur Fernüberwachung und Verwaltung von Industrieanlagen. Ziel ist es, – sehr technisch formuliert – vorhandene Sensoren mit Internet of Things (IoT)-Gateways zu verbinden. Einfacher gesagt möchte Azeti übers Internet Geräte miteinander verbinden, die bis jetzt noch nicht verbunden waren. Die Software-Entwicklung zu diesem Zweck braucht Zeit, die der Unternehmer nicht hat. Immerhin, „als Startup müssen wir schnell Erfolge erzielen“, erklärt Head of PreSales Martin Schuberts.

Plattform zum Vernetzen

Was also tun? Der Technologie Konzern Cisco hat mit DevNet (kurz für Developer Network) vor zweieinhalb Jahren eine Plattform geschaffen, die Entwicklern Tools und Ressourcen zur Verfügung stellt, um innovative, netzwerkbasierte Lösungen zu entwickeln. Auch Azeti gehört mittlerweile zu den Nutzern. Das Hauptziel des Portals ist, die Entwickler Community zu verbinden. Als Entwickler zählt dabei jeder, der an der Digitalisierung seines Projekts oder Unternehmens arbeitet.
„Das Internet hat ein neues Level erreicht“, erklärt Susie Wee, CTO von Cisco. „Wir haben ein gänzlich anderes Netzwerk, das Internet of Things und Echtzeit-Entwicklungen. Mit DevNet wollen wir das Innovations-Ecosystem noch einmal neu entwerfen.“

Entwickler mit dem Markt verbinden

Aber nicht nur um das Vernetzen der Community geht es auf DevNet. „Am Anfang haben wir gedacht, es würde den Menschen beim Programmieren helfen. Aber dann haben wir gemerkt, wie hungrig die Menschen sind, zu lernen“, sagt Wee. Mittlerweile erhält man über das Portal daher auch unterschiedlichste Lernvideos – von „Programmieren für Anfänger“ bis „Netzwerken für Fortgeschrittene“. Außerdem gibt es die Möglichkeit, innovative Lösungen zu veröffentlichen. So sollen Entwickler besser mit dem Markt vernetzt werden. Die Nutzung der Plattform ist kostenlos, vor allem Startups sollen so profitieren.

Azeti erhielt über DevNet nicht nur schnellen Zugang zu APIs (Application Program Interfaces), sondern besuchte auch die von Cisco organisierten Veranstaltungen. Ein Hackathon in Berlin war laut Martin Schuberts ein guter Weg, um direkt in Kontakt mit anderen Entwicklern zu kommen und gemeinsam an Ideen und Innovationen zu arbeiten.

Redaktionstipps

Wo sind die Cybersecurity-Experten?

Nachdem DevNet mittlerweile von fast 400.000 Personen genutzt wird, startet Cisco nun ein neues Projekt. Ab August 2016 bietet das Unternehmen ein Cybersecurity-Stipendium an. Damit soll der Mangel an etwa zwei Millionen Cybersecurity-Fachkräften, den es Schätzungen zufolge bis 2019 geben wird, ausgeglichen werden. „Das AMS rechnet damit, dass der IT-Markt in Österreich im Prognosezeitraum bis zum Jahr 2018 weiter wachsen wird. Neben den Bereichen Cloud-Computing, Apps und mobile Anwendungen sowie Datenmanagement sind vor allem Kenntnisse im Bereich IT-Security gefordert“, sagt Achim Kaspar, General Manager von Cisco Austria. Das Programm hat eine Laufzeit von zwei Jahren und bietet Training, Betreuung und Zertifizierung für das Berufsbild Security Operations Center Analyst.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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