22.04.2022

circle17 geht mit Kreislaufwirtschaft-Schwerpunkt & Airbnb in die dritte Runde

Von 20. bis 22. Mai werden rund 130 Studierende und Startups beim Impacthon in Wien, Graz und Innsbruck an Lösungen zu den drängendsten Nachhaltigkeitsherausforderungen arbeiten und Partnerschaften aufbauen. In diesem Jahr unterstützt Airbnb als Partner von AustrianStartups den circle17 Impacthon.
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Circle 17
(c) Circle 17

Seit 2019 bringen die beiden Unternehmensnetzwerke respACT und AustrianStartups mit dem Programm circle17 etablierte Unternehmen und Startups zusammen, um innovative Geschäftsmodelle im Sinne der UN Nachhaltigkeitsziele voranzutreiben und Partnerschaften entstehen zu lassen. Zudem war circle17 die Initialzündung für zahlreiche Startups, die sich mit nachhaltigen Geschäftsmodellen und Technologien beschäftigen – angefangen von Sleepify bis hin zu REEDuce.

Pünktlich zum Earth Day, der jedes Jahr am 22. April begangen wird, kündigte AustrianStartups und respACT an, dass circle17 nun in die dritte Runde geht. Der diesjährige Fokus liegt auf der Kreislaufwirtschaft, um Österreichs “Zirkularität” zu stärken und Lösungen für einen effizienten Materialeinsatz zu entwickeln. Zudem konnte mit Airbnb ein prominenter Unterstützer aus der Tech-Szene gewonnen werden.

circle17 Impacthon

Im Zentrum der dritten Runde von circle17 seht ein dreitägiger Impacthon, der vom 20 Mai bis 22. Mai 2022 in Wien, Graz und Innsbruck stattfinden wird. Die Teilnehmer:innen sollen dabei an neuen Geschäftsmodellen und Lösungen zur Kreislaufwirtschaft arbeiten und Partnerschaften mit teilnehmenden Unternehmen aufbauen. Zudem begleiten (Inter)nationale Expert:innen aus den Bereichen der Nachhaltigkeit und Wirtschaft die  interdisziplinären Teams mit ihrem Fachwissen.

Zum Abschluss der dreitägigen Veranstaltung präsentieren die Teams, die aus Startup Gründer:innen, Studierenden, Programmier:innen und Enthusiast:innen zusammengesetzt sind, ihre Lösungsvorschläge. Den besten drei Teams winken Preise wie ein dreimonatiges Coaching-Programm von oekobusiness Wien, ein Reisegutschein von Airbnb und vieles mehr.  

(c) AustrianStartups

Potenzielle Partner für Lösungen im Sinne der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung finden 

Im September findet ein weiteres ‘Matchmaking-Event‘ statt, um den Fortschritt der Projekt Innovationen zu präsentieren und sich mit weiteren Unternehmen sowie Impact-Investor:innen zu vernetzen und die Impacthon-Lösungen weiterzuentwickeln. 

Zu den Unternehmen, die als “Challenge-Leads” bei diesem Format zu raschen Lösungen ihrer drängenden Nachhaltigkeitsherausforderungen beitragen wollen, zählen: A1 Telekom Austria, AirportCity Development, CellCube HQ, Coca-Cola HBC Österreich, Greiner Innoventures, Mazars, Next-Incubator & OenPAY.

(c) AustrianStartups

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Video-Archiv: Das sind die aktuellen Trends für Kreislaufwirtschaft

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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