04.05.2023

CIO Inside Summit: Quo Vadis, Digital Business?

Gastbeitrag. Sindy Amadei - Initiatorin des CIO Inside Summits und Geschäftsführerin von Überall Scene Development schildert, wie sich die österreichische IT Leader-Community in den letzten sieben Jahren entwickelt hat und wohin die Reise in Zukunft geht. Die 7. Ausgabe des des CIO Inside Summits findet am 15. Juni 2023 im Schloss Laxenburg statt und richtet sich an IT-Entscheidungsträger und Digitalexperten.
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CIO
(c) Überall Scene Developement - Sindy Amadei über die Entwicklung der IT Leader-Community.
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Das Netzwerkformat für IT Leader in Zeiten des Umbruchs

Als wir 2016 mit dem ersten CIO Inside Summit starteten, war unsere Mission eindeutig: Wir wollten IT-Führungskräften einen Ort des Austausches bieten, wo auch über die unangenehmsten Herausforderungen offen gesprochen werden konnte. Die digitale Transformation war damals bereits in aller Munde, doch die technischen Voraussetzungen für große Veränderungen waren damit noch lange nicht gegeben.

Digitalisierung im Enterprise-Umfeld benötigte zunächst eine ambitionierte IT-Transformation – eine Mammutaufgabe, die mit enormen Kosten und Risiken verbunden ist, und komplett neue Skills und Lösungen erfordert. Sieben Jahre später kann die österreichische IT-Community auf eine steile Lern- und Leistungskurve sowie zahlreiche Erfolgsgeschichten zurückblicken.

Digitale Transformation ist zum Daily Business geworden. Cloud-Computing-Projekte werden laufend umgesetzt und weiter ausgebaut. Neue und alte Herausforderungen, wie die reale Gefahr von Cybercrime und damit einhergehend die verschärften IT-Security-Maßnahmen sowie die Einhaltung von strengen Compliance-Richtlinien, bremsen zwar gefühlt das Tempo der IT Service Delivery – in Summe hat sich die IT aber als Business Partner und Treiber der digitalen Transformation bestens bewährt.


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Wer ist nun der Chief Digital Officer?

Der Startschuss für den ersten CIO Inside Summit fiel damals mit der viel diskutierten Frage zusammen, wie das Profil des neuen Chief Digital Officers aussehen würde. Klar war, dass die Digitalisierung kein rein technisches, sondern das dominierende Business-Thema ist. Schnell wurde aber auch deutlich, dass sich die digitale Transformation ohne profunde Technologie-Kompetenz nicht umsetzen lässt.

Heute sehen wir, dass die Besetzung des neuen Chefpostens stark von der individuellen Fähigkeit und Bereitschaft abhängt, Technologie und Business ganzheitlich zu denken, und die Bedürfnisse der Fachabteilungen mit dem Ressourcenpotenzial der IT in Einklang zu bringen. Viele uns bekannte CIOs haben diese neue Rolle eingenommen, auch wenn sich ihr Titel letztlich oft nicht geändert hat. Gut für uns, so konnten wir die etablierte Marke CIO Inside beibehalten. Mit der Evolution der IT hat sich aber auch der Scope unseres Programms mit verändert.

Die Top 2000 IT-Abteilungen des Landes haben in den letzten Jahren infrastrukturell und servicemäßig Beeindruckendes geleistet. Für den Anspruch einer modernen IT und eines führenden Digital Business bleibt aber auch weiterhin viel zu tun. Statt der langen Pflichtliste an Aufgaben rückt nun die Auseinandersetzung mit Innovationspotenzialen in den Vordergrund. Effizienzsteigerungen und eine positive Entwicklung des Markenimages werden durch den kreativen und smarten Einsatz von Technologien ermöglicht.

Für die Realisierung von Wettbewerbsvorteilen bleibt die IT in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Umsetzungspartner Nummer Eins – und entscheidender Impulsgeber. Daher stehen beim diesjährigen CIO Inside Summit das Innovationsmanagement und disruptive Technologien wie AI und Quantum Computing im Fokus.

Dazu berichten unter anderem die Innovations- und Digitalmanager Claudia Panozzo (A1), Christian Keimel (Microsoft) und Marcus Frantz (Zumtobel). Waren jahrzehntelang im Technologiebereich US-amerikanische Player das Vorbild, beobachten wir nun auch eine zunehmende Orientierung an chinesischen Tech-Unternehmen. Der Zugang zum chinesischen Markt und der Informationsaustausch mit diesem ist für österreichische IT- und Digitalexperten aktuell noch schwer greifbar. Daher freuen wir uns sehr, mit Chien-Hao Hsu einen führenden China-Experten als Keynote Speaker begrüßen zu dürfen.

Neue Technologien und Arbeitsweisen stellen auch neue Anforderungen an rechtliche Rahmenbedingungen. Die IT ist Innovationsmotor und Fundament des operativen Geschäfts. Läuft etwas schief, hat das schwerwiegende Konsequenzen. Einen Wrap-Up zu Rechtsfragen bietet uns beim kommenden CIO Inside Summit Wolfgang Tichy – Partner von Andréewitch & Partner.

Inspiration und Fachaustausch im sommerlichen Ambiente

Als Event-Experten, die Fach-Communities zusammenbringen, achten wir besonders darauf, dass unsere Gäste eine inspirierende, schöne und gut investierte Zeit bei unseren Veranstaltungen verbringen. Bei uns gilt: Inhaltlicher Austausch geht vor Sales-Pitch! Wir freuen uns, die IT- und Digital Leaders des Landes am 15.06.2023 im Schloss Laxenburg auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen und den Erfahrungsaustausch weiter zu intensivieren.


Über die Autorin

Sindy Amadei ist Gründerin und Geschäftsführerin von ÜBERALL Scene Development – der innovativen B2B-Veranstaltungsagentur Österreichs. Mit dem CIO Inside Summit bringt sie seit 2016 jährlich IT-Leiter und Digitalexperten zu einem Fachaustausch zusammen.

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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