18.12.2023

Holzinger: „In Krisenzeiten ist die Vogel-Strauß-Taktik immer die schlechteste Wahl“

Interview. Worauf kommt es in der Kommunikation mit Investor:innen in der Krisenzeit an? Business Angel of the Year 2023 Christiane Holzinger hat uns mehr darüber erzählt.
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Christiane Holzinger | (c) 360 Business Planner

Erst in Krisenzeiten zeigt sich, welche Gründer:innen ausreichend Leadership-Kompetenzen mitbringen und welche nicht – davon ist Business Angel of the Year 2023 Christiane Holzinger überzeugt, die bereits seit mehreren Jahren in Startups investiert. Nach ihrer Zeit als Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft ging sie im Herbst 2023 mit ihrer neuen Investment-Company G Capital an den Start. Unter anderem möchte sie damit andere Frauen zum Investieren inspirieren. (brutkasten berichtete)


Als Business Angel of the Year 2023 und Board Member von invest.austria bist du in engem Kontakt mit anderen Investor:innen in der Szene. Wie ist aktuell die Stimmung?

Die Stimmung ist sehr zwiegespalten. Es gibt noch immer gute Investitionsmöglichkeiten und gute Teams bekommen trotz der schwierigen Finanzierungslage noch immer Geld. Dennoch müssen auch die Investoren und Business Angels schauen, ob sie selbst genügend Kapital für etwaige BridgeRounds benötigen. Je mehr Beteiligungen du als Business Angel hast, desto mehr musst du überlegen, welchen Teams du jetzt aus der schwierigen Phase hilfst. Prinzipiell empfehle ich jedem Business Angel, der mit dem Investieren startet, sich genau zu überlegen, ob man genügend Kapital nicht nur für ein One-Time-Ticket, sondern auch für eine Überbrückungsfinanzierung in Krisenzeiten hat.

Wie nimmst du die Situation auf der Seite der Startups wahr?

Viele Startups rennen jetzt natürlich um die nächste Finanzierung und ihr letztes Hemd. Leider bleiben viele dabei nicht ruhig genug. Gründer:innen müssen sich insbesondere in dieser Phase allerdings in Ruhe überlegen, welche Ressourcen sie dringend brauchen und welche Ressourcen sie herunterschrauben können. Oft geht das mit Umstrukturierungen, Kosteneinsparungen und Mitarbeiterabbau einher. Das sind harte Entscheidungen, die man allerdings treffen muss. Hier geht es um klare Leadership-Kompetenzen, die ich allerdings manchmal bei Gründer:innen vermisse.

Was rätst du Gründer:innen diesbezüglich?

Wichtig ist, dass Gründer:innen auch mit anderen Personen offen über ihre Probleme sprechen. Dazu zählen auch die eigenen Shareholder. Ich bin selbst seit 2010 Unternehmerin; bei mir ist es auch nach oben und nach unten gegangen. Am meisten gelernt habe ich in den Krisen. Es ist halt mal so, dass man sich im Laufe der Unternehmerkarriere die Knie blutig schlägt oder mit dem Gesicht gegen die Tür rennt. Das ist aber auch die Zeit, wo man am kreativsten ist. Wenn ich weniger Geld zur Verfügung habe, dann muss ich zwangsläufig kreativer in der Frage sein, wie ich diese finanziellen Mittel am besten einsetze. In diesem Zusammenhang bin ich bei meinen Startups oft als kritische Investorin verschrien, aber ich glaube, nur so kann man auch etwas lernen.

Wie schätzt du aktuell die Bewertungen von Startups ein?

In den letzten Jahren hatten wir natürlich teilweise abstruse Bewertungen. Der Markt war überhitzt und ich glaube, dass es nun einen etwas vernünftigeren Ansatz gibt. Was ich allerdings nicht in Ordnung finde, ist, wenn Startups aus einer Panikentscheidung heraus die Bewertung komplett runterschrauben. Das ist nicht Sinn und Zweck der Übung. Generell merke ich aber ein überlegteres Investieren in der Szene.

Niedrige Bewertungen sind für Investor:innen in der Regel ein Vorteil. Sind die Zeiten für Business Angels einfacher geworden?

In guten Zeiten performen viele Teams gut, das heißt aber nicht, dass auch jeder in schlechten Zeiten gut performt. Das war ein großes Learning für mich, und das nehme ich auch mit für die künftige Auswahl meiner Startups. Ich glaube, dass es das Thema schon vorher gegeben hat, nur wurde nie darüber gesprochen. Aber auch auf der Seite der Investoren sieht man derzeit, wer die guten Co-Investoren sind und mit wem man durch Krisen gehen kann; wer immer abhebt. Ich glaube daher nicht, dass die Zeit für Business Angels einfacher geworden ist. Es ist aber auch eine Phase in meiner Karriere als Investorin, wo ich am meisten lerne. Solche Zeiten finde ich einfach spannender, auch wenn es natürlich manchmal wehtut. Lifelong Learning gehört aber zu meiner Persönlichkeit dazu.

Was gibst du Gründer:innen mit, die erst seit Kurzem in dieser schwierigen Situation sind, vor allem auch in der Kommunikation mit Investoren?

Ich bin immer für offene Kommunikation und ich glaube, dass man Überforderung besser früher als später kommuniziert. In Krisenzeiten ist VogelStrauß-Taktik, also den Kopf in den Sand zu stecken, immer die schlechteste Wahl. Gründer:innen in einer derartigen Situation sollten sich anderen in ihrem Umfeld anvertrauen; dazu zählen auch die Gesellschafter. Als Gründer und Geschäftsführer hat man nicht nur eine rechtliche Verantwortung im Sinne der Konkursverschleppung zu tragen, sondern auch eine Verpflichtung den Gläubigern gegenüber.

Wenn es um Engpässe geht, muss man das früh genug aufzeigen. Es zeugt von Leadership, zu sagen: „Da weiß ich jetzt nicht weiter, kann mir jemand zur Seite stehen?“ Auch das Zuziehen von Vertrauenspersonen oder externen Beratern kann hilfreich sein. Schließlich geht es auch um die Gesundheit und die physische Belastung, die oftmals außer Acht gelassen wird. Im schlimmsten Fall können die betroffenen Personen nicht mehr schlafen, machen nicht ausreichend Sport, essen vielleicht nichts mehr. Derartige Situationen können schnell in eine Abwärtsspirale führen. Dem bewusst entgegenzutreten zeugt für mich auch von Leadership.

Kommen wir zu deinem eigenen Portfolio: Wie ist hier die Stimmung unter den Gründer:innen?

Sehr unterschiedlich. Mein Learning: Bei gewissen Gründer:innen werde ich künftig genauer auf das eben besprochene Thema Leadership achten. Generell merke ich bei meinen Beteiligungen, die ich auch mit anderen Investoren getätigt habe, dass sehr viele Gründer:innen mich zuerst anrufen. Das kann vielleicht damit zusammenhängen, dass ich eine Frau bin oder dass ich auch Steuerberaterin bin – oder sie einfach nur meine Meinung in Kombination mit einer gewissen Portion an Empathie und Direktheit schätzen. Ich merke aber auch, dass es manche Gründer:innen gibt, die einfach auch beratungsresistent sind. Diesen rate ich dann, dass sie sich eine komplett unabhängige Person holen, mit der sie über ihre Probleme sprechen.

Und eines darf man natürlich nicht vergessen: Nicht jeder Angel oder Investor hat gerade in der Krise die Zeit, sich alles genau anzuschauen oder auch zu sehen, wo jemand gerade falsch abbiegt. Deswegen auch mein Appell: Sprecht die Themen an, sprecht sie mit jemandem an, der diese Höhen und Tiefen schon einmal durchgemacht hat. Und das haben wir alle. Wir alle haben schon unsere Fehlentscheidungen getroffen und schon einmal Geld verloren. Das Scheitern gehört einfach dazu!

Über das eigene Scheitern zu reden ist nicht einfach. Wie gehst du selbst damit um – und hast du vielleicht einen Tipp?

Aus allen Projekten, mit denen ich gescheitert bin, habe ich diesbezüglich viel gelernt. Dazu zählen Veranstaltungen, aber auch Business-Ideen. Für alles, was ich neu beginne – unabhängig davon, ob als Geschäftsführerin, Unternehmerin oder Investorin –, habe ich mir ein finanzielles und zeitliches Limit gesetzt: Wenn es bis zu diesem Zeitpunkt nicht funktioniert, schieße ich dort kein Geld mehr nach. Warum? Ich möchte nicht gutes Geld schlechtem nachwerfen. Wenn ein Projekt oder ein Investment scheitert, schreibe ich mir im Nachgang die Gründe und daraus resultierenden Learnings zusammen. Eines ist mir jetzt schon klar geworden: Ich werde künftig stärker darauf schauen, mit wem ich zusammenarbeite und wie sich die Personen in Krisenzeiten verhalten. Gemeinsam durch eine Krise gehen kann nämlich nicht jeder


Disclaimer: Der Artikel erschien zuerst in unserem neuen Printmagazin in der Ausgabe Dez/2023. Mehr darüber könnt ihr hier erfahren.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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