13.07.2023

Chief Sustainability Officer: In ATX-Unternehmen sind sie teils machtlos

Eine neue Studie von Strategy&, der globalen Strategieberatung von PwC, beleuchtet die Rolle von Chief Sustainability Officers (CSOs) von börsennotierten Unternehmen im DACH-Raum. Sie agieren größtenteils ohne ausreichende Entscheidungsmacht.
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Die ATX-Unternehmen messen Nachhaltigkeit immer mehr Bedeutung zu und bündeln das Thema inzwischen bei einem Chief Sustainability Officer (CSO). Mittlerweile verfügen hierzulande alle 20 ATX-Unternehmen über einen oder eine eigene CSO. Allerdings variiert der Einfluss von CSOs innerhalb der ATX-Unternehmen enorm. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie von Strategy&, die börsennotierten Unternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz untersuchte.

Kaum auf der Vorstandsebene angesiedelt

Rund drei Viertel (75 Prozent) der derzeitigen ATX-CSOs sind in den vergangenen drei Jahren eingestellt oder in die Rolle befördert worden. Bislang sind allerdings nur 35 Prozent der österreichischen ATX-CSOs auf Vorstandsebene angesiedelt – und haben damit auch eine entsprechende Entscheidungsmacht, die ESG-Transformation umfassend vorantreiben zu können, so Strategy&. Unabhängig von der Position des CSO gibt es in nur sieben der 20 ATX-Unternehmen (35 Prozent) eine eigenständig agierende Nachhaltigkeitsabteilung. Rund drei Viertel (75 Prozente) haben dafür ein eigenes Nachhaltigkeitsboard oder einen Nachhaltigkeitsrat eingerichtet. 

„CSOs sollten in strategische Entscheidungen eingebunden und mit ausreichend Ressourcen ausgestattet sein. Nur so können sie den nötigen Wandel innerhalb ihrer Organisation vorantreiben und durchsetzen“, so Willibald Kofler, Country Head von Strategy& Österreich. Hier gebe es dementsprechend noch großen Aufholbedarf.

Zwei Gruppen an Chief Sustainability Officers

Insgesamt unterteilt sich das Feld der ATX-CSOs laut dem Experten in zwei ungleich große Gruppen: CSOs mit Anbindung ans Top-Management, die über die notwendige Schlagkraft verfügen, um ESG-Ziele eigenständig in der Unternehmensstrategie zu verankern und interne Prozesse sowie Geschäftsmodelle anzupassen (“CSOs with impact”) und CSOs, denen dieser Zugang zur obersten Führungsebene fehlt und die nur ein limitiertes Mandat haben (“CSO lights”).

Fast zwei Drittel (65 Prozent) der ATX-Unternehmen haben derzeit „CSO lights“ – sie berichten nicht zwangsläufigdirekt an den Vorstand – und haben somit wenig Einfluss, um transformative Veränderungen auch tatsächlich umsetzen zu können. Bei DAX-Unternehmen sind es hingegen nur 45 Prozent, bei SMI-Unternehmen in der Schweiz sogar nur 35 Prozent.

Wer sind die CSOs?

Ein Blick auf die Demographie der ATX-CSOs legt nahe, dass die Unternehmen bei der Besetzung der CSO-Position besonders großen Wert auf langjährige Unternehmenszugehörigkeit, eine entsprechend große Kenntnis der Unternehmensstrukturen sowie ein belastbares internes Netzwerk legen. 70 Prozent der ATX-CSOs wurden intern auf ihre Stelle befördert.  

Nur 30 Prozent der ATX-CSOs sind weiblich – davon sind nur 14 Prozent „CSOs with impact“. Damit bildet Österreich im DACH-Vergleich das Schlusslicht. Bei den DAX-Unternehmen in Deutschland ist die Mehrheit (58 Prozent) der CSO-Stellen weiblich besetzt – davon sind sogar 44 Prozent „CSOs with impact“. Bei den SMI-Unternehmen in der Schweiz liegt der Frauenanteil bei immerhin 35 Prozent.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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