09.08.2022

Chellas: Steirisches Startup bringt georgischen Traditions-Snack in den Einzelhandel

Chellas ist ein neuer Bio-Fruchtsnack aus Früchten und Nüssen, der nach einem georgischen Rezept in der Steiermark in Handarbeit produziert wird. Im brutkasten-Talk spricht das Gründer-Duo Maia Kobakhidze-Löffler und Stefan Löffler über die Listung im Einzelhandel.
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Chellas
(c) Chellas

Inspiriert von einer traditionellen Süßigkeit ihrer georgischen Heimat entwickelte die Gründerin Maia Kobakhidze-Löffler gemeinsam mit ihrem Mann Stefan Löffler mit Chellas einen neuen Fruchtsnack, der seit April diesen Jahres österreichweit bei Billa und Billa Plus gelistet ist. Der Snack besteht aus Früchten, Trockenfrüchten und Nüssen und wird in Handarbeit in einer eigens dafür errichteten Anlage im steirischen Markt Hartmannsdorf hergestellt.

Chellas: Ein Snack aus Kindheitstagen

In Chellas stecken laut dem Gründerduo insgesamt vier Jahre Entwicklungszeit. Wie die Gründerin im brutkasten-Talk erläutert, ist sie mit dem Originalprodukt in Georgien aufgewachsen. „Als kleines Kind durfte ich immer den Eltern zuschauen und ein wenig helfen. Weil die Eltern immer so viel Handarbeit hatten, dachte ich immer, wenn ich groß bin, werde ich alles ändern und vereinfachen“, so die Gründerin.

Von der Idee zur Listung im Einzelhandel

Nach einer ersten Test und Entwicklungsphase hat sich das Gründer-Ehepaar Anfang 2019 dazu entschlossen, den neuen Bio-Fruchtsnack in den österreichischen Einzelhandel zu bringen. In enger Zusammenarbeit mit der Werbeagentur Dr. Puschnegg wurde die mittlerweile international geschützt Marke Chellas entwickelt. Für eine erste Finanzierung holten sie zudem die steiermärkische Sparkasse an Bord, die dem Startup einen Kredit gewährte. Zudem wurde das Startup auch von Clever Clover rund um den in der österreichischen Food-Startup-Szene bekannten Business Angel Heinrich Prokop unterstützt. Mit Hilfe des Startup-Ticket von Rewe konnte Chellas im Frühjahr 2022 schlussendlich im heimischen Einzelhandel Fuß fassen.

Produktion in Handarbeit

Der Snack, der an Studenten-Futter im Fruchtgummi erinnert, wird aktuell händisch in Dosen verpackt. Für die österreichweite Ausstattung der Billa und Billa Plus Märkte mussten Maia Kobakhidze-Löffler und Stefan Löffler dafür rund 17.000 Stück produzieren. Mittlerweile liegt die produzierte Stückzahl bei rund 32.000. Um die Produktion zu skalieren, laufen zudem Gespräche mit einem Hersteller in der Schweiz. Aber auch ein Ausbau der Produktion in der Steiermark wäre eine Option, wie Löffler erläutert.

Die Inhaltsstoffe von Chellas

Aktuell wird der biozertifizierte Snack in drei unterschiedlichen Geschmacksrichtungen angeboten. Dazu zählen Waldfrucht mit Cashews und Cranberries, Marille mit getrockneten Marillen und Mandeln sowie Apfel-Birne mit getrockneten Äpfeln und Haselnüssen. Wie das Gründer-Duo abschließend betont, sind die Fruchtbites zudem vegan, laktose- und glutenfrei. Weiters verzichtet das Startup auf die Zugabe von Zucker, wobei die Süße (pro 100g rund 45g Zucker) von den Früchten stammt.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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