08.09.2021

Checkliste: 7 Punkte mit denen Startups für Wachstum und Krisen gerüstet sind

Wie können Startups für die Wachstumsphase und mögliche Krisen am Weg vorsorgen? Notarsubstitutin Maria Thierrichter fasst die entscheidenden Punkte zusammen.
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Notarsubstitutin Maria Thierrichter: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen
(c) ÖNK: Notarsubstitutin Maria Thierrichter
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Das im Frühjahr vorgestellte kostenlose Gründerpaket der österreichischen Notare umfasst drei Schritte, mit denen Startups sich schon ganz am Anfang auf rechtlich solide Beine stellen können, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Nach dem ersten Schritt – den zehn Geboten für die Gründung – fasst Notarsubstitutin Maria Thierrichter für den brutkasten nun den zweiten Schritt zusammen. Wie kann man ein Startup optimal für spätere Unternehmensphasen rüsten – sowohl für Wachstum als auch für mögliche Krisen? Diese sieben Punkte werden von Gründerinnen und Gründern gemeinsam mit ihrem Notar bei der Beratung im Rahmen des Gründerpakets erarbeitet:


1. Vinkulierung

Eine Vinkulierung von Geschäftsanteilen einer GmbH beschränkt deren Übertragbarkeit. Zum Beispiel kann im Gesellschaftsvertrag oder im Syndikatsvertrag vorgesehen werden, dass ein GmbH-Geschäftsanteil nur mit Zustimmung (i) der Gesellschaft (zB durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit) oder (ii) aller Gesellschafter oder (iii) eines Gesellschaftsorgans übertragen werden darf.

2. Absicherung bei Abtretungen

Als Gründer kann ich mich beispielsweise durch die Vinkulierung der Geschäftsanteile, durch die Vereinbarung eines Drag-Along Rechtes oder durch die Gestaltung der erforderlichen Stimmen-Mehrheiten absichern.

3. Unternehmensverkauf/Geschäftsanteilsverkauf

Eine gute rechtliche Beratung ist beim Verkauf des Unternehmens bzw. von Geschäftsanteilen sehr wichtig. Dies beginnt bei Bestimmungen im Anteilskaufvertrag wie Kaufpreisberechnung, eventuelle Earn-Out-Klauseln (wenn gewisse wirtschaftliche Parameter erreicht werden, kann es z.B. noch Kaufpreisnachzahlungen geben), Kaufpreis-Anpassungsklausel, Gewährleistungsbestimmungen, Haftungshöhe (Cap, de minimis, Basket), Dauer der Gewährleistungsfristen und Themen wie Due Diligence im Verkaufsprozess.

4. Optionen

Eine Put-Option gibt dem Anteilsinhaber das Recht, den von ihm gehaltenen Anteil zu gewissen in der Option vereinbarten Bedingungen wie Ausübungszeitraum zu einem definierten Preis dem Optionsverpflichteten anzubieten. Im Falle des Anbotes hat der Put-Optionsverpflichtete diesen Anteil zu den vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

Eine Call-Option berechtigt den Call-Optionsnehmer, einen gewissen Geschäftsanteil vom Eigentümer zu erwerben. Wenn der Call-Optionsberechtigte die Call-Option ausübt, hat der Anteilsinhaber den Anteil zu den definierten Bedingungen an den Optionsberechtigten abzutreten.

5. Investor

Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. So sind gewisse Zahlungsverpflichtungen nach Erreichen gewisser Milestones üblich. Natürlich hat der Investor auch die gesellschaftsrechtlichen Rechte wie z.B. ein Informations- und Auskunftsrecht, das Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung und Stimmrechte. Je nach Ausgestaltung der Verträge kann sich der Investor zusätzlich durch Optionsrechte oder Tag-Along oder Drag Along Rechte absichern, sich Geschäftsführer-Nominierungsrechte oder sonstige Sonderrechte ausbedingen.

6. Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungen können z.B. als Substanzgenussrechte ausgestaltet werden oder auch als echte Beteiligung an der Gesellschaft durch die Gewährung von Anteilen, z.B. nach Erreichen gewisser Erfolgsziele. 

7. Insolvenzrecht

Es empfiehlt sich, für den Fall der Insolvenz Aufgriffsrechte zu vereinbaren. Ebenfalls gilt es während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst werden würde.

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Mit Ignite Ventures ist die WU eine von fünf Hochschulen, die im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative eigene Beteiligungsstrukturen aufgebaut haben. | (c) BOAnet_LC

Österreichs Hochschulen sollen als Quelle neuer Unternehmen an Schlagkraft gewinnen. Im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative unterstützt das Austria Wirtschaftsservice (aws) dafür ausgewählte Hochschulen mit einer Anschubförderung von insgesamt 1,5 Millionen Euro beim Auf- und Ausbau professioneller Ausgründungs- und Beteiligungsstrukturen, die internationalen Standards entsprechen.

Finanziert wird die Förderung aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (Fonds Zukunft Österreich), die Projektlaufzeit beträgt rund drei Jahre. Ziel ist es, akademische Spin-offs frühzeitig auf Gründungs- und Skalierungstauglichkeit vorzubereiten und damit jene strukturelle Lücke zu schließen, die Österreich im internationalen Vergleich seit Jahren aufweist.

Was die einzelnen Häuser vorweisen

Die BOKU University begleitet mit der hundertprozentigen Tochter Connective Base GmbH Spin-offs und Startups aus dem universitären Umfeld vom ersten Prototyp bis zum Exit. Im ersten Jahr wurden gemeinsam mit internationalen Expert:innen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für einen professionellen und raschen Ausgründungs- und Investmentprozess geschaffen. Erste Beteiligungen und Spin-offs befinden sich laut Aussendung bereits in Umsetzung.

An der JKU wurde im September 2025 die JKU Technology Transfer GmbH (TTG) gegründet. Als Teil des House of Research and Innovation (HoRI) entwickelt sie Schutzrechts- und Verwertungsstrategien, initiiert Kooperationen mit Unternehmen und begleitet Forschende auf dem Weg zum Spin-off.

Das 2024 gegründete MedLifeLab der Medizinischen Universität Innsbruck begleitet Wissenschaftler:innen und Gründer:innen in den Bereichen Life Sciences, MedTech und BioTech von der Idee bis zur marktreifen Lösung, von Technologietransfer und IP-Management bis zu Unternehmensgründung und Finanzierung. Über Bildungsangebote und Community Building soll ein Ökosystem entstehen, das Tirol regional und international vernetzt.

Die TU Wien hat mit NOCTUA Science Ventures gemeinsam mit Speedinvest einen eigenen Spin-off-VC-Fonds aufgebaut. Er soll mehr als 40 österreichische Spin-offs finanzieren und bis Ende 2026 ein Zielvolumen von bis zu 25 Mio. Euro erreichen. Bis dato wurden über 200 österreichische Spin-offs gesichtet und evaluiert. Über die technischen Hochschulen der TU Austria als Gesellschafter und Partner soll eine tiefe Verankerung in den Universitäten sichergestellt werden.

WU Ignite Ventures setzt bereits am sogenannten „Ignite Moment“ an. Gründer:innen erhalten bis zu 50.000 Euro Pre-Seed-Kapital in zwei Tranchen über ein gründerfreundliches SAFE-Instrument, dazu Zugang zum WU-Netzwerk und eine Alumni-Co-Investment-Plattform. Drei Investments wurden bereits getätigt, zudem startete gemeinsam mit VC-Partnern ein VC Analyst Program für WU-Studierende.

Tipp der Redaktion

brutkasten hat sich dem Thema akademische Ausgründungen im vergangenen Jahr in der Serie From Science to Business gewidmet und dabei beleuchtet, wie aus Forschung heraus Unternehmen entstehen und welche Strukturen es dafür braucht.

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