25.06.2025
SERIES A

chatlyn: Wiener KI-Startup holt 8 Mio. Euro Investment

Zusätzlich zur Series-A-Finanzierung unter dem Lead von Smedvig Ventures aus London, sicherte sich chatlyn auch eine FFG-Förderung.
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vl.: Die chatlyn-Gründer Matthias Haubner, Michael Urbanek und Nicolas Vorsteher | (c) chatlyn
v.l.: Die chatlyn-Gründer Matthias Haubner, Michael Urbanek und Nicolas Vorsteher | (c) chatlyn

Anfang 2024 berichtete brutkasten erstmals über chatlyn. Co-Founder und CEO ist Nicolas Vorsteher, der spätestens mit dem Exit seines Startups prescreen.io an Xing im Jahr 2017 Bekanntheit in der heimischen Startup-Szene erlangte. Er startete das neue Unternehmen bereits 2022 gemeinsam mit Matthias Haubner (CPO) und Michael Urbanek (CTO), mit dem Ziel, alle Kommunikationskanäle in der Hotellerie in einer Anwendung zusammenzufassen.

„Das KI-Gehirn für Hotels“

Mit dem KI-Boom kam ein übergeordnetes KI-System mit Chatbot hinzu – brutkasten berichtete. Inzwischen formuliert man die Vision beim Startup so: Man wolle „das KI-Gehirn für Hotels“ werden. Denn die globale Hotelbranche verliere jährlich schätzungsweise mehr als zehn Milliarden Euro durch nicht integrierte Kommunikationskanäle, verpasste Buchungen und ineffiziente Prozesse. Hotels müssten durchschnittlich acht bis zwölf Plattformen parallel managen – von E-Mail über WhatsApp bis Booking.com. Das System von chatlyn beantwortet Anfragen automatisiert. „Unsere KI spricht fließend über 35 Sprachen, versteht den Kontext und passt sich der individuellen Stimme jedes Hauses an. So entstehen Erlebnisse, die persönlich und zugleich skalierbar sind“, verspricht Nicolas Vorsteher.

chatlyn-KI kommuniziert aktiv mit Gästen

Chatlyn biete die einzige Lösung am Markt, die nicht nur allgemeine Kommunikationskanäle wie E-Mail, SMS, WhatsApp und Soziale Medien, sondern auch branchenspezifische wie booking.com abdecke, heißt es vom Startup. Zudem ist das System mit den gängigen Property-Management-Systemen integriert. Dabei agiert die KI auf Wunsch auch aktiv in der Kommunikation. Beim WhatsApp-basierten „Journey-Messaging“ komme man auf Öffnungsraten von 98 Prozent – im Vergleich zu 20 Prozent bei klassischer E-Mail-Kommunikation. Die Suite an KI-Assistenten bietet aber etwa auch Sprachanrufe, Angebotsanfragen und Bewertungsanfragen. „Unsere KI versteht nicht nur Inhalte – sie erkennt Absicht, antizipiert Wünsche und schafft emotionale Gästemomente“, meint CTO Michael Urbanek.

Mehr als 1.000 Unterkünfte in über 30 Ländern als Kunden

Damit ist das Startup bereits erfolgreich im Markt. Nach eigenen Angaben nutzen mehr als 1.000 Unterkünfte in über 30 Ländern die Plattform. Als Referenzen nennt chatlyn etwa die InterContinental-Hotelgruppe oder renommierte Hotels wie das St. Regis Mauritius oder das Singer Palace in Rom.

Smedvig Ventures aus London führt Series-A-Runde für chatlyn an

Damit überzeugte das Startup nun auch eine Reihe von Investoren. Wie chatlyn bekanntgab schloss es eine Series-A-Finanzierungsrunde über acht Millionen Euro ab. Angeführt wird die Runde von Smedvig Ventures mit Sitz in London. Hinzu kommen Investoren, wie Andreas Burike (AnyDesk), das österreichische Transportunternehmen Blaguss, Business-Angel Mathias Hiebeler sowie nicht genau benannte „strategische Hospitality-Angels“. Zusätzlich verkündete das Unternehmen den Erhalt einer Förderung von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für das Produkt.

„Finanzierung validiert unsere Vision“

„Diese Finanzierung validiert unsere Vision und bringt uns auf das nächste Level“, kommentiert Co-Founder Urbanek. Und Freddie Kalfayan, Principal bei Smedvig Ventures, meint: „Die Hospitality-Branche erlebt ihre größte technologische Transformation seit der Online-Buchung, und chatlyn hat sich im Epizentrum dieser KI-Revolution positioniert.“ Die schnelle Akzeptanz durch Premium-Hotelmarken, branchenweit erste KI-Usecases und das „außergewöhnliche Gründerteam“ hätten den Investor überzeugt, „dass sie die Plattform aufbauen, die die Zukunft der Gästekommunikation definieren wird“.

Fokus auf drei strategische Bereiche mit frischem Kapital

Mit dem frischen Kapital wolle man nun den nächsten Wachstumsschritt setzen und fokussiere dabei auf drei strategische Bereiche, heißt es vom Startup. Erstens werde die Produktentwicklung weiter beschleunigt – im Fokus stehe der Ausbau KI-gestützter Telefonagenten sowie die Einführung eines kanalübergreifenden KI-Buchungsassistenten, der direkt über WhatsApp, Webchat und andere Kanäle mehr Direktbuchungen ermögliche.

Zweitens treibe das Unternehmen seine internationale Expansion gezielt voran: „Während die Marktführerschaft im DACH-Raum weiter gestärkt wird, richtet sich der Blick verstärkt auf europäische Kernmärkte, den asiatisch-pazifischen Raum und die Vereinigten Arabischen Emirate – Regionen, in denen die Nachfrage nach intelligenter, mehrsprachiger Gästekommunikation rapide wächst“, so das Startup.

Drittens investiere chatlyn konsequent in den Ausbau seines Teams mit Fokus auf KI-Talente, „um sich nicht nur als Softwareanbieter, sondern als strategischer KI-Partner in der Hotellerie zu positionieren“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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