12.05.2022

Chatkontrolle: Die EU baut an potenzieller Massenüberwachung

Ein Gesetzesentwurf der EU-Kommission schlägt eine massive Überwachung privater Nachrichten vor. Auch verschlüsselte Chats sind betroffen.
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Chat, Messages, Chatkontrolle
© Unsplash

Die Debatte um die EU-Verordnung zur Zeit ist vielleicht leiser als sie sein sollte. Bereits 2021 stimmte das EU-Parlament für einen freiwilligen Einsatz durch Anbieter – jetzt sorgt eine Folgeverordnung für einen Aufschrei in der Digitalszene. Die EU-Kommission hat am 11. Mai einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der alle Anbieter dazu zwingen soll, sämtliche Kommunikation in Echtzeit zu überwachen. Schlägt eine KI an, müssen Verdachtsfälle an die Behörden geleitet werden. Auch verschlüsselte Dienste und Cloud-Speicher wären demnach davon betroffen.

Noch handelt es sich dabei lediglich um einen Entwurf und AI-Experte Mic Hirschbrich rechnet nicht damit, dass die Verordnung in dieser Form durchgeht: „Wir sind zwar gewohnt am Flughafen, weil wenige Promille der Passagiere „destruktive Absichten“ haben, alle möglichen Sicherheitsprüfungen und Wartezeiten über uns ergehen zu lassen. Doch bei der Chat-Kontrolle müsste ja eine jede Konversation technisch überwacht werden. Das ginge deutlich zu weit und wird meiner Einschätzung nach so auch nicht kommen. Ob ein verpflichtender Upload-Filter hier ein Kompromiss sein kann, wird vor allem davon abhängen, wie dieser konkret arbeitet“, meint Hirschbrich.

Falschmeldungen könnten vor allem junge Menschen betreffen

Hintergrund der Verordnung ist die Suche nach effizienten Maßnahmen gegen Kinderpornografie. Der Entwurf sieht vor, dass Client-seitig jede Nachricht auf entsprechendes Bildmaterial oder eine entsprechende Kontaktaufnahme mit Minderjährigen durchsucht wird. Expert:innen sehen viel Spielraum für Falschmeldungen. Der deutsche Chaos Computer Club warnt vor allem vor Auswirkungen auf die Kommunikation junger Menschen: „Eine „künstliche Intelligenz“, die auf Missbrauchsinhalte untersucht, wird auch Inhalte fälschlicherweise als illegal markieren. (…) Die Wahrscheinlichkeit der Ausleitung steigt natürlich bei privatem, völlig legalem und konsensuellen Bildertausch unter Erwachsenen und Jugendlichen. Junge Erwachsene dürfen sich schon jetzt auf die Schätzung ihres Alters durch die Kontrollstellen freuen. Die dumpfe Sorge darüber, ob unsere Nachrichten ausgeleitet werden, wer sie betrachtet und wie sicher sie dort wiederum vor Missbrauch sind, wird uns alle betreffen“, schreibt der CCC in einer Reaktion auf den Entwurf.

Debatte muss alle Menschen einbinden

Sich nur zu beschweren, löse das Problem aber nicht, gibt Hirschbrich zu bedenken: „Die Diskussion um die Chat-Kontrolle macht vor allem eines deutlich: Das Thema des Gestaltens des gemeinsamen digitalen Raums ist immer noch eines einiger weniger Technokraten und Nerds. Das ist schade, denn die Anliegen sind wichtig. EU-Innenkommissarin Ylva Johannsson hat völlig recht, wenn sie empört darüber ist, wie einfach und geschützt es Kinderschänder haben, ihre abartigen Bilder und Videos technologisch zu verbreiten. Daher ihre Idee der KI-basierten Chat-Kontrolle“.

In einem ersten Schritt sei es gut, die Debatte zu führen und ihr Aufmerksamkeit zu schenken – damit sie eben nicht von wenigen Technokraten entschieden wird. „Die Probleme, dass digitale Technologie auch für Illegales missbraucht werden, sind real. Also braucht es Lösungen. Und es fehlen, wie in so vielen digitalen Themen, einfach noch Vision und wirklich gute Ideen. Egal wie die Lösung aussehen wird: Ein solcher Schritt kann nur unter Einbindung der Menschen geschehen. Wir alle werden massiv betroffen sein“, so Hirschbrich abschließend.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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